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Wahllexikon

Im Wahllexikon finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um die Thematik der Wahlen. Das Lexikon wird von uns laufend erweitert. Fehlende Begriffe können Sie an kontakt@smartvote.ch melden.


Absolutes Mehr

Das absolute Mehr bezeichnet die zu erreichende Mehrheit bei einer Abstimmung oder einer Wahl. Das absolute Mehr ist erreicht, wenn mindestens die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen plus eine Stimme erlangt werden. Leere oder ungültige Stimmzettel werden nicht zum Total der abgegebenen Stimmen gezählt. In der Schweiz kommt das absolute Mehr beispielsweise bei der Ständeratswahl oder der Bundesratswahl zum Einsatz.

Aktives Wahlrecht

Das aktive Wahlrecht ist ein zentrales Element der politischen Partizipation und beinhaltet das Recht, wählen zu dürfen, d.h. eine Person wählen zu können und damit die Zusammensetzung eines Parlaments oder einer Regierung zu beeinflussen. Wahlberechtigt sind die Schweizer Bürger/-innen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Dazu zählen auch die Auslandschweizer/-innen. In gewissen Kantonen besitzen auch Ausländer/-innen ein aktives Wahlrecht (z.B. NE, VD, --> siehe Ausländerstimmrecht).

Ausländerstimmrecht

Das Ausländerstimmrecht wird in der Schweiz sehr unterschiedlich ausgestaltet. Aufgrund des Föderalismus bestehen regionale Unterschiede, ob und wenn ja in welcher Form Ausländer an politischen Prozessen partizipieren dürfen. Unter Berücksichtigung des übergeordneten Gesetzes können die Kantone und die Gemeinden eigene Regelungen betreffend Ausländerstimmrecht treffen.

In einigen Kantonen wurde das Ausländerstimmrecht flächendeckend auf Gemeindeebene eingeführt (Jura, Neuenburg, Waadt, Freiburg, Genf). In einigen Kantonen können die Gemeinden selbst entscheiden, ob sie es einführen wollen (Basel-Stadt, Graubünden, Appenzell Ausserrhoden).

Auslandschweizer/innen

Auslandschweizer/innen sind Schweizer Bürger/innen, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz, sondern im Ausland haben. Auslandschweizer/innen haben das Wahl- und Stimmrecht.

Briefliche Stimmabgabe

Bei der brieflichen Stimmabgabe, können die Stimmberechtigten den Stimmzettel per Post an das Abstimmungsbüro schicken und müssen nicht an die Urne gehen, um zu wählen oder zu stimmen.

Bundesratswahlen

Nach jeder Gesamterneuerung des Nationalrates findet auch eine Gesamterneuerung des Bundesrates statt. Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Bundesrat kann während der Amtsdauer nicht durch ein Misstrauensvotum zu Fall gebracht werden, d.h., er kann nicht während der Amtsdauer abgewählt werden.

Wählbar sind alle mündigen Schweizer Bürger/-innen. Die bereits amtierenden Bundesratsmitglieder kommen einzeln in der Reihenfolge des Amtsalters zur Wiederwahl (Anciennitätsprinzip). Dabei ist die Wiederwahl eines bereits amtierenden Bundesrats beliebig oft möglich. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (absolutes Mehr).

Bundesversammlung (vereinigte)

Die Vereinigte Bundesversammlung nennt man die gemeinsame Tagung der zwei Kammern des eidgenössischen Parlamentes, des Nationalrats und des Ständerats (z.B. anlässlich der Bundesratswahlen). Die Vereinigte Bundesversammlung tritt nur zu gewissen Gelegenheiten zu einer gemeinsamen Tagung unter dem/der Nationalratspräsident/in zusammen. Ihre Hauptaufgaben sind erstens die Wahl des Bundesrats, der Bundesrichter und im Kriegsfall auch des Generals, zweitens die Klärung von Zuständigkeitskonflikten zwischen den obersten Bundesbehörden und drittens die Aussprechung von Begnadigungen.

Es kann jedoch sein, dass die Vereinigte Bundesversammlung bei besonderen Anlässen, wie z.B. bei einer Erklärung des Bundesrates, zusammentritt.

Direkte Demokratie

Die direkte Demokratie ist eine Herrschaftsform, in der das Volk direkt durch Abstimmungen Macht ausübt und politische Entscheide fällt. Direktdemokratische Instrumente in der Schweiz sind Initiativen, das obligatorische Referendum oder die Gemeindeversammlung.

Elektronische Stimmabgabe

Stimmabgabe, bei der die Stimmberechtigten mithilfe eines speziellen elektronischen Abstimmungs- und Wahlsystems abstimmen können. Sie füllen einen "elektronischen Stimmzettel" aus und schicken ihn über ein Datennetz an das Abstimmungsbüro.

Mehrere Kantone (Genf, Neuenburg, Zürich etc.) haben bereits in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt. Dabei geht es vor allem darum, die Sicherheit des Verfahrens (Wahrung des Stimmgeheimnisses, Verhütung von Abstimmungsbetrug) zu gewährleisten.

Exekutive

Die Exekutive (vollziehende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten. Sie umfasst die Regierung und die öffentliche Verwaltung (Administrative), denen in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist.

Die Exekutive kann auch normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status von Gesetzen, sondern werden vielmehr von bestehenden Gesetzen abgeleitet.

Föderalismus

Unter Föderalismus wird ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder über eine gewisse Eigenständigkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit zusammengeschlossen sind. Durch Föderalismus soll Verantwortung auf tiefere politische Ebenen übertragen werden, da diese näher an der Bevölkerung sind und so mehr Akzeptanz erreicht werden kann. Beispiele für die einzelnen Glieder sind die Kantone, die Schweiz ist die übergreifende Gesamtheit.

Fraktion

Als Fraktion bezeichnet man den Zusammenschluss von Politikern (z.B. National- und Ständeräten), um politische Ziele und Interessen zu erreichen. Ein weiterer Zweck von Fraktionen ist es, Mitglieder in Kommissionen zu entsenden. Eine Fraktion besteht aus Mitgliedern von beiden Parlamentskammern. Mindestens fünf Parlamentarier bilden eine Fraktion. Fraktionen können aus mehreren Parteien zusammengesetzt sein.

Kampfwahl

Eine Kampfwahl ist eine Wahl, bei der es Konkurrenz um den zu vergebenden Posten gibt, d.h. es gibt mehr Kandidaten als freie Stellen.

Kandidat/innen

Ein Kandidat ist in der Politik ein Bewerber für ein öffentliches Amt, für ein Parlament oder eine Exekutive. Bei den Nationalratswahlen sind das die Personen, deren Namen auf einer Liste für die Nationalratswahlen eingetragen sind. Sie sind die Anwärter auf einen der 200 Sitze im Nationalrat.

Kandidatenstimme

Stimme, die ein Kandidat oder eine Kandidatin erhält, indem sein oder ihr Name auf den Wahlzettel geschrieben wird oder der/die sich auf einer abgegebenen Wahlliste befindet.

Koalition

Eine Koalition ist ein Bündnis zwischen verschiedenen Parteien im Parlament. Koalitionen werden gegründet, wenn die eigene Partei nicht gross oder mächtig genug ist, um die gesetzten Ziele alleine zu erreichen.

Konkordanz

Als Konkordanzdemokratie wird ein Typus der Volksherrschaft bezeichnet, der darauf abzielt, eine möglichst grosse Zahl von Akteuren (Parteien, Verbände, Minderheiten, gesellschaftliche Gruppen) in den politischen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen durch Herbeiführung eines Konsenses zu treffen. Demzufolge spielt die Mehrheitsregel als Entscheidungsmechanismus keine zentrale Rolle im politischen System. Das Konkordanzsystem ist das Gegenteil der Konkurrenz- oder der Mehrheitsdemokratie.

Konservatismus

Der Konservatismus ist eine politische Weltanschauung, die die Stärken der Tradition hervorhebt, die herrschende politische Ordnung bewahrt bzw. stärkt und die vorgegebene Verteilung von Macht und Reichtum vor Kritik schützt. Die drei wichtigsten Prinzipien des Konservatismus sind Identität, Sicherheit und Kontinuität. Das Gegenstück zum Konservatismus ist der Liberalismus.

Kumulieren

Kumulieren bedeutet, dass jeder Wähler die Möglichkeit hat, Kandidatennamen auf dem Wahlzettel im Maximum zweimal aufzuschreiben. Diese Kandidat/innen erhalten also je zwei Partei- und Kandidatenstimmen. Das erhöht ihre Wahlchancen.

Legislative

Die Legislative ist neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und die Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative.

Legislatur

Unter dem Begriff der Legislatur versteht man den Zeitraum, für den das Parlament gewählt ist. Eine Legislatur dauert in der Schweiz 4 Jahre.

Liberalismus

Der Liberalismus ist eine politische Weltanschauung, welche die Freiheiten des einzelnen Menschen in den Vordergrund stellt und jede Form des geistigen, sozialen, politischen oder staatlichen Zwangs ablehnt. Die vier wichtigsten Prinzipien des Liberalismus sind das Recht auf Selbstbestimmung auf der Basis von Vernunft und Einsicht, die Beschränkung politischer Macht, die Freiheit gegenüber dem Staat und die Selbstregulierung der Wirtschaft auf der Basis persönlichen Eigentums. Das Gegenstück zum Liberalismus ist der Konservatismus.

Liste

Eine Wahlliste (auch Parteiliste oder Wahlvorschlag) enthält die Kandidaten eines gemeinsamen Wahlvorschlags in einer bestimmten Reihenfolge.

Listenverbindung

Bei einer Listenverbindung sind mehrere Wahllisten bei einer Verhältniswahl verbunden und werden im ersten Auszählungsgang wie eine einzige Wahlliste behandelt.

Majorzwahl

Majorzwahl bedeutet Mehrheitswahl, d.h. die Stimmenmehrheit (die Majorität) ist von grosser Bedeutung. Bei Majorzwahlen gewinnt nur der/die Wahlsieger/in, alle anderen Kandidaten gehen leer aus. Bei Majorzwahlen stehen die Kandidat/innen im Mittelpunkt. Vor allem Kandidat/innen aus grossen/wichtigen Parteien haben Wahlchancen.

Wahlverfahren: Bei Majorzwahlen gibt es üblicherweise zwei Wahldurchgänge. Im ersten Wahlgang wird ein absolutes Mehr benötigt (Kandidat/innen mit 50% der Stimmen + 1 sind gewählt) und im zweiten Wahlgang ein relatives Mehr (die Kandidat/innen mit den meisten Stimmen sind gewählt). Zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang können neue Kandidat/innen aufgestellt oder Kandidat/innen, die kaum Chancen haben, zurückgezogen werden.

Milizsystem / Milizparlament

Als Milizsystem oder Milizparlament bezeichnet man den Teilaspekt des politischen Systems der Schweiz, wonach öffentliche Aufgaben meist nebenberuflich ausgeübt werden. Mitglieder des National- und des Ständerats sind üblicherweise Milizpolitiker, d.h., sie haben neben ihrer Ratstätigkeit noch einen weiteren Beruf.

Mündigkeit

Man ist mündig, sobald man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Von mündigen Personen wird die Fähigkeit zu eigenem Denken und Urteilen, die Fähigkeit zu selbstständiger Lebensführung und selbstständigem Tun sowie die Fähigkeit und den Willen, Verantwortung zu tragen, erwartet.

Nationalrat

Der Nationalrat ist die grosse Kammer im Schweizer Parlament. Er umfasst 200 Mitglieder. Die Arbeiten und die Kompetenzen des Nationalrates sind durch die Bundesverfassung und das Parlamentsgesetz geregelt. Alle Kantone haben mindestens einen Nationalrat (Beide Appenzell, Glarus, Obwalden, Nidwalden und Uri), Zürich stellt als bevölkerungsreichster Kanton 34 Nationalräte.

Nationalratswahl

Die Nationalräte werden alle vier Jahre direkt vom Volk gewählt. Die Sitze sind aufgrund der Wohnbevölkerung der Kantone verteilt. Dabei bildet jeder Kanton einen Wahlkreis. Gewählt wird in Kantonen mit mehreren Nationalräten mittels Proporzverfahren, in Kantonen mit nur einem Nationalrat mittels Majorzverfahren.

Opposition

Der Begriff der Opposition bezeichnet die im Parlament vertretenen Parteien, die sich als Minderheit gegen die Regierung und die Parteien der Mehrheit stellen. Die Opposition ist ein wesentliches Element einer modernen Demokratie, da sie u.a. die parlamentarischen Kontrollaufgaben gegenüber der Exekutive wahrnimmt.

Zu unterscheiden sind die parlamentarische Opposition (die ihre Ziele innerhalb des parlamentarischen Systems verfolgt), die ausserparlamentarische Opposition (die ihre Ziele durch gesellschaftliche Opposition durchzusetzen sucht) und die fundamentale Opposition (die ihre Ziele ausserhalb der gegebenen Verfassungsordnung verfolgt).

Panaschieren

Es können Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahllisten auf den Wahlzettel übertragen werden, d. h., sie werden gemischt («panaschiert»). Diese Fremdstimmen schwächen die bevorzugte Partei. Panaschieren und Kumulieren können kombiniert werden.

Parlament

Die Schweiz besitzt ein 2-Kammer-Parlament, d.h. es gibt zwei gleichberechtigte Kammern: den Nationalrat und den Ständerat. Die Idee der zwei Kammern entspringt dem Wunsch, dass die grossen Kantone nicht zu dominant werden sollen.

Parteien

Parteien sind Organisationen von Bürgerinnen und Bürgern, die eine ähnliche politische Gesinnung haben und auf politische Prozesse und Entscheidungen nach ihren Vorstellungen Einfluss nehmen wollen. Politische Parteien lassen sich üblicherweise auf einer Links-rechts-Achse und einer Liberal-konservativ-Achse verorten. Parteien spielen in den politischen Auseinandersetzungen eine wichtige Rolle.

Parteiprogramm

Jede Partei hat ein eigenes Parteiprogramm. In diesem Programm sind die wichtigsten grundsätzlichen Ziele, Werte und Interessen der Partei enthalten. Ein Parteiprogramm ist auf die langfristige Entwicklung ausgerichtet, nicht auf einzelne anstehende Abstimmungen.

Parteistimme

Jede Kandidatenstimme und jede Zusatzstimme auf einem Wahlzettel werden als Parteistimmen derjenigen Liste (Partei, Wählergruppe usw.) gutgeschrieben, deren Bezeichnung auf dem Wahlzettel angegeben ist. Die Zahl der erzielten Parteistimmen ist massgebend für die Verteilung der Sitze an die verschiedenen Listen.

Politische Rechte

Die politischen Rechte sind die grundlegenden Rechte des Volkes in der direkten Demokratie (Volksrechte). Sie ermöglichen den mündigen Bürgerinnen und Bürgern, an der Gestaltung von Recht und Politik im Staat mitzuwirken. Es gehören dazu das Stimm- und das Wahlrecht sowie das Recht, Volksinitiativen einzureichen oder das Referendum zu ergreifen und solche Eingaben zu unterschreiben.

Proporzwahl

Proporzwahl bedeutet Verhältniswahl, d.h., die Verhältnismässigkeit (Proportionalität) der Stimmen ist entscheidend. Bei Proporzwahlen stehen die Parteien im Mittelpunkt. Auch kleinere Parteien haben Wahlchancen. Bei der Proporzwahl gehen die Stimmen gleichzeitig an die Parteien (Partei- oder Listenstimmen) und die Kandidierenden (Kandidatenstimmen).

Anhand der Parteistimmenverhältnisse werden in einem ersten Schritt den Parteien die Anzahl Sitze zugeteilt. In einem zweiten Schritt werden die Sitze an die jeweiligen Kandidaten mit den meisten Kandidatenstimmen verteilt. Bei der Proporzwahl gibt es die Möglichkeit des Kumulierens, des Panaschierens und des Streichens.

In der Schweiz gibt es die Proporzwahl bei den Nationalratswahlen (Ausnahme: Die sechs Kantone mit nur einem Nationalratssitz wählen zwingend mit Majorzwahl). Wahlbeispiel: Es stehen 10 Sitze zur Wahl. Partei A hat 40% der Parteistimmen erhalten. Somit hat sie Anrecht auf 4 Sitze. Gewählt sind dadurch die 4 Kandidaten der Partei A, die am meisten Kandidatenstimmen erreicht haben.

Sitzverteilung

Die parteipolitische Zusammensetzung des Nationalrats und des Ständerats wird als Sitzverteilung bezeichnet.

Ständerat

Der Ständerat ist die kleine Klammer des Parlaments. Er besteht aus 46 Mitgliedern. Im Ständerat haben alle Kantone unabhängig von der Bevölkerungszahl je zwei Sitze. Ausnahmen davon bilden sechs Kantone, die sich im Laufe ihrer Geschichte geteilt haben: Obwalden und Nidwalden; Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden; Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Diese Kantone haben je einen Sitz. Die Arbeiten und die Kompetenzen des Ständerates sind durch die Bundesverfassung und das Parlamentsgesetz geregelt.

Ständeratswahl

Die Ständeräte werden alle vier Jahre direkt vom Volk gewählt. Die Ständeräte werden mittels Majorzverfahren gewählt (Ausnahme: Jura, Neuenburg).

Stille Wahl

Bei einer Stillen Wahl gelten Kandidaten automatisch als gewählt. Dazu kann es, je nach Wahlrecht, kommen, wenn bei einer Wahl nicht mehr Kandidat/innen aufgestellt werden, als Sitze zu vergeben sind.

In der Schweiz ist die Stille Wahl in zahlreichen Gemeinden und Kantonen möglich, auch bei den Nationalratswahlen.

Streichen

Auf Listen können Namen durchgestrichen werden, ohne gleichzeitig zu kumulieren oder zu panaschieren.

Unterlistenverbindung

Listenverbindung zweiter Stufe, durch die sich einzelne Partner innerhalb der Listenverbindung zusammenschliessen, um ihre Stimmen zusammenzulegen und damit ihre Aussichten bei der Verteilung der Mandate (Sitze) gegenüber anderen Partnern zu verbessern.

Wahl

Wahlen sind direkte Prozesse zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Politik, die mittels Stimmabgabe (z.B. für einen Kandidaten, eine Partei) im Rahmen eines Wahlverfahrens erfolgen.

Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung gibt den Anteil der Wahlberechtigten wieder, die bei einer Wahl tatsächlich gewählt haben.

Wahlkreis

Der Wahlkreis bezeichnet einen räumlich genau festgelegten Teil eines politischen Gemeinwesens (Gemeinde, Kanton, Staat). Die Wahlberechtigten, die innerhalb des Wahlkreises leben, wählen die jeweiligen Abgeordneten für den Wahlkreis.

Wahlrecht (aktives)

Das aktive Wahlrecht ist das Recht zu wählen. Wahlberechtigt sind die Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind. Dazu zählen auch die Auslandschweizerinnen und -schweizer.

Wahlrecht (passives)

Das passive Wahlrecht ist das Recht, gewählt zu werden: Alle aktiv Wahlberechtigten dürfen sich auch zur Wahl stellen.

Wahlzettel

Ein Wahlzettel enthält die Namen der Kandidat/innen, die der Stimm- und Wahlberechtigte wählen will. Es gibt zwei Möglichkeiten: einen leeren Wahlzettel mit den Wunschkandidaten auffüllen oder eine Parteiliste bearbeitet (durch Kumulieren, Panaschieren und/oder Streichen) oder unbearbeitet abgeben.

Zauberformel

Als Zauberformel wurde die 1959 festgelegte parteipolitische Zusammensetzung der siebenköpfigen Schweizer Landesregierung (Bundesrat) nach Wählerstärke bezeichnet. Der Bundesrat bestand, laut Zauberformel, aus je zwei Mitgliedern der Parteien FDP, CVP (damals KCV) und SP sowie einem Mitglied der SVP (damals BGB). Die Zusammensetzung des Schweizer Bundesrates nach dieser Formel bestand bis 2003, als die SVP (aufgrund grosser Wahlerfolge) einen Sitz der CVP für sich beanspruchte.

Zusatzstimme

Sind auf einem Wahlzettel weniger Kandidatennamen eingetragen, als im Wahlkreis Sitze zu vergeben sind, so werden die leeren Linien als Zusatzstimmen für diejenige Liste (Partei, Wählergruppe usw.) gezählt, deren Bezeichnung oder Ordnungsnummer auf dem Wahlzettel angegeben sind.

smartvote ist eine Online-Wahlhilfe, die basierend auf einem Fragebogen zu politischen Themen die politischen Werte von Wähler/innen mit denjenigen von Parteien und Kandidierenden vergleicht. Wähler/innen erhalten eine Wahlempfehlung für die Kandidierenden bzw. Parteien, die Ihnen politisch am nächsten stehen.

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