Regierungsratswahlen Aargau 2020
4. Gesellschaft, Kultur & Ethik (0/6)

1. Würden Sie es begrüssen, wenn eine allfällige Impfung gegen Covid-19 ('Corona-Virus') Pflicht wäre? 

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz besteht keine Impfpflicht. Ob jemand sich für oder gegen eine Impfung ausspricht, kann jede/-r selbst entscheiden. Eltern können somit entscheiden, ob und gegen was ihr Kind geimpft wird.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht jeweils zu Jahresbeginn einen Impfplan. Dieser soll einen optimalen Impfschutz der Bevölkerung gewährleisten.

Der Schweizerische Impfplan 2019 des BAG für Kinder schlägt vor, Säuglinge im Alter von zwei und vier Monaten gegen die folgenden Erkrankungen zu impfen:

  • Diphtherie
  • Starrkrampf
  • Keuchhusten
  • Kinderlähmung
  • Haemophilus influenzae b (Verursacher von Hirnhaut- und Kehlkopfentzündungen)
  • Pneumokokken

Später, im Alter von neun und 12 Monaten, soll eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln folgen. Jugendliche (11-15 Jahre) sollten sich gemäss BAG-Empfehlung ausserdem gegen Varizellen (Windpocken) und Mädchen zusätzlich gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV) impfen lassen.

  • Wiederholt auftretende Masernausbrüche: Im internationalen Vergleich ist die Impfdichte in der Schweiz tiefer als in anderen Staaten. Dies verhindert die komplette Ausrottung der Krankheit.
  • Schutz der Allgemeinheit und besonders verwundbarer Personen: Durch Impfungen wird nicht nur das eigene Kind, sondern auch Neugeborene, andere Kinder, Schwangere und andere Erwachsene geschützt. Durch eine flächendeckende Impfung können Epidemien verhindert werden.
  • Nebenwirkungen einer Impfung geringer als tatsächlichen Erkrankung: Masern können beispielsweise zu Hirnhaut- und Lungenentzündungen führen. Während bei der Impfung nur eine aus einer Million Personen eine Hirnhautentzündung erleidet, ist bei der tatsächlichen Erkrankung jeder Tausendste von einer solchen Entzündung betroffen. 
  • Rückgang von Infektionskrankheiten durch Impfungen: Viele Infektionskrankheiten sind in der Schweiz verschwunden. Infolge der Globalisierung kommen Erreger immer wieder ins Land und können bei einer tiefen Impfdichte immer wieder neu verbreitet werden.
  • Entscheidungshoheit bei den Eltern: Auf keinen Fall sollte eine Impfpflicht für Kinder aufgezwungen und so auf schwerwiegende Weise in die persönliche Freiheit eingegriffen werden.
  • Schwere Nebenwirkungen können auftreten: Die Risiken einer Impfung sind nur schwierig abschätzbar, da jeder Mensch individuell ist.
  • Entscheidung über verpflichtende Impfungen: Wenn eine Impfpflicht eingeführt wird, entscheiden die Behörden darüber, welche Impfungen notwendig sind und welche nicht. Dabei ist nicht klar, auf welcher Grundlage solche Entscheidungen getroffen werden.
  Weniger Informationen

2. Sollen gleichgeschlechtliche Paare in allen Bereichen die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare haben?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen

Seit 2007 ist in der Schweiz das Partnerschaftsgesetz in Kraft, welches gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, ihre Partnerschaft beim Staat öffentlich registrieren zu lassen (eingetragene Partnerschaft).

Eingetragene Partner haben in vielen Belangen die gleichen Rechte und Pflichten wie Ehegatten (z.B. Steuerrecht, Erbrecht, Sozialversicherungen, Beistandspflicht, Namensrecht etc.). In anderen Bereichen blieben jedoch grössere Unterschiede bestehen. So haben homosexuelle Paare kein Anrecht auf Adoption eines Kindes oder auf die Zulassung zu medizinischen Fortpflanzungsverfahren. Zudem bestehen Unterschiede beim Vermögensrecht, dem nachpartnerschaftlichen Unterhalt und bei der Einbürgerung ausländischer Partner. Schliesslich empfinden es viele homosexuelle Paare als diskriminierend, dass ihre Partnerschaft vom Staat bloss als «eingetragen», nicht aber als «verheiratet» bewertet wird.

Die Vorlage der Nationalratskommission sieht die Öffnung der Ehe für Personen des gleichen Geschlechts vor, indem die eherechtlichen Bestimmungen neu geschlechtsneutral formuliert werden. Dadurch sollen auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können und ungleichgeschlechtliche Paare sollen (wie z.B. in Frankreich) eine eingetragene Partnerschaft begründen können. Die Öffnung der Ehe ermöglicht unter anderem auch die gemeinschaftliche Adoption von Kindern für gleichgeschlechtliche Paare.

  Weniger Informationen

3. Soll der Konsum von Cannabis legalisiert werden?

4. Soll der Kanton – notfalls auch gegen den Willen der Gemeinden – fixe Durchgangsplätze für einheimische Fahrende einrichten? 

5. Soll der Kanton mehr finanzielle Mittel für Kulturschaffende zur Verfügung stellen?

6. Würden Sie die Schaffung einer kantonalen Fachstelle für Gleichstellung der Geschlechter befürworten?