Regierungsratswahlen Uri 2020
1. Sozialstaat, Familie & Gesundheit (0/6)

1. Sollen im Kanton Uri Ergänzungsleistungen für Familien mit tiefem Einkommen eingeführt werden?

2. Befürworten Sie eine Erhöhung des Rentenalters (z.B. auf 67 Jahre)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zu den wichtigsten Sozialwerken der Schweiz und ist ein wesentlicher Pfeiler der schweizerischen Altersvorsorge. Sie ist eine obligatorische Versicherung. Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der notwendige Lebensbedarf (Existenzgrundbedarf) gedeckt werden. Nach geltendem Recht liegt das Rentenalter der Männer bei 65 Jahren, dass der Frauen bei 64 Jahren.

Die AHV-Leistungen sind abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens und der Beitragsdauer. Finanziert wird die AHV nach dem Umlageverfahren. Das heisst, dass Personen im erwerbsfähigen Alter mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der älteren Generationen finanzieren.

Die Anzahl der Renter/innen im Vergleich zu den Erwerbstätigen wird jedoch immer grösser. Die finanzielle Lage der AHV verschlechtert sich dadurch zusehends. Bereits heute reichen die laufenden Einnahmen nicht mehr, um die Ausgaben zu decken. Zwischen 2021 und 2030 wird das kumulierte Umlagedefizit bereits rund 43 Milliarden Franken erreichen.

Um diesem Ungleichgewicht zwischen den Erwerbstätigen und der Rentengeneration beizukommen und das Leistungsniveau der AHV beizubehalten, wird - neben anderen Massnahmen - vorgeschlagen, das Rentenalter der gestiegenen Lebenserwartung anzupassen, damit die AHV finanziell entlastet werden kann.

  • Das Rentensystem muss aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und des Geburtenrückgangs angepasst werden. Ohne eine Erhöhung des Rentenalters werden immer weniger Erwerbstätige für immer mehr und immer länger lebende Rentner/innen aufkommen müssen.
  • Seit 2019 weist die AHV dauerhaft negative Umlageergebnisse aus. Eine Anpassung des Rentenalters ist sinnvoller, als die Leistungen zu reduzieren oder die Beiträge zu erhöhen. Mit einer schrittweisen, gleitenden Erhöhung des Rentenalters könnten die Auswirkungen für die Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen, stark reduziert werden.
  • Die Erhöhung des Rentenalters widerspricht den Realitäten des Arbeitsmarktes. Einerseits werden bereits heute immer mehr Personen frühzeitig pensioniert – von den 64-jährigen Männern arbeitet heute nur noch gut die Hälfte. Andererseits stehen die bei einer Erhöhung des Rentenalters benötigten zusätzlichen Arbeitsplätze gar nicht zur Verfügung.
  • Bei einer generellen Erhöhung des Rentenalters können sich viele Arbeitnehmende eine Frühpensionierung nicht mehr leisten. Davon sind insbesondere Personen aus körperlich anstrengenden Berufen mit niedrigem Einkommen betroffen (z. B. aus der Baubranche). 
  • Die Angleichung der Renten für Frauen und Männer bedingt auch die gleichen Rechte der beiden Geschlechter. Diese sind im Erwerbsleben jedoch nicht immer gegeben. So kann eine Angleichung erst in Betracht gezogen werden, wenn strukturelle Ursachen für die ungenügende Existenzsicherung von vielen Frauen (fehlende Lohngleichheit, Koordinationsabzug Pensionskassen) beseitigt sind.
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3. Eine Initiative fordert, dass die Prämienverbilligung so ausgestaltet wird, dass niemand mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden muss. Befürworten Sie dies?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Die Kantone wenden heute unterschiedliche Kriterien an um zu bestimmen, wer von der Verbilligung der Krankenkassenprämien profitiert. Mit einer Annahme der Initiative würden die unterschiedlichen kantonalen Ausgestaltungen insofern vereinheitlicht, indem sie künftig alle Krankenkassenprämien decken würde, die mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens eines Haushaltes übersteigen.

  • Senkung der Prämienlast für die Versicherten, insbesondere von solchen mit geringem Einkommen.
  • Schutz der Versicherten vor zukünftigen Kürzungen der Mittel für die Prämienverbilligung durch die Kantone.
  • Kantonale Unterschiede werden bei einer Vereinheitlichung nicht mehr berücksichtigt.
  • Bisherige kantonale Modelle der Prämienverbilligung haben sich bewährt
  • Es entstehen Mehrkosten von rund 3.6 Milliarden Franken, welche der Bund und die Kantone zu tragen haben.
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4. Soll der Kanton Uri Hausarztpraxen finanziell unterstützen (z.B. durch steuerliche Vorteile für Hausärzte, Anschubfinanzierungen für neue Arztpraxen)?

5. Würden Sie eine Verschärfung des Sozialhilfegesetzes im Kanton Uri befürworten (z.B. Begrenzung der Zulagen, tieferer Ansatz des Existenzminimums, höherer Ermessenspielraum bei der Vergabe der Sozialhilfe)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Die Sozialhilfe in Form von materieller Hilfe ist eine Geldleistung der öffentlichen Hand. Sie wird individuell bemessen und umfasst die Existenzsicherung. Das soziale Existenzminimum gewährleistet Nahrung, Kleidung, Obdach und medizinische Grundversorgung. Ebenso ist die Teilhabe am Sozial- und Arbeitsleben nach den individuellen Verhältnissen sichergestellt. 

Im Jahr 2017 betrug die Sozialhilfequote in der Schweiz 3,3%. Dies entspricht rund 278 345 Personen, die finanzielle Sozialhilfeleistungen beziehen. Gemäss dem Bundesamt für Statistik haben sich die gesamtschweizerischen Sozialhilfeausgaben (im engeren Sinn) zwischen 2005 und 2017 von 1.8 Mia. Franken auf 2.8 Mia. Franken erhöht.

Vor dem Hintergrund steigender Sozialkosten und einer sich verschlechternden finanziellen Lage von Kantonen und Gemeinden hat eine Diskussion über Leistungskürzungen in der Sozialhilfe eingesetzt. Die Forderungen betreffen z.B. die Begrenzung der Zulagen sowie die tiefere Festlegung des Existenzminimums. Zudem werden strengere Sanktionen bei unkooperativem Verhalten und höhere Integrationszulagen verlangt.

  • Die aktuellen Sozialhilfeleistungen üben grosse Fehlanreize aus. Wegen zu hoher Ansätze besteht für viele Sozialhilfebezüger kein Anreiz, eine Erwerbstätigkeit zu suchen, und gering verdienende Erwerbstätige stehen heute am Ende finanziell weniger gut da, als wenn sie Sozialhilfe beziehen würden.
  • Die Sozialhilfeausgaben der Kantone und Gemeinden haben sich in den letzten rund zehn Jahren um die Hälfte erhöht. Die angespannte Finanzlage vieler Kantone und Gemeinden macht es notwendig, dass sich die Leistungen der Sozialhilfe stärker an den finanziellen Möglichkeiten orientieren und wesentlich gekürzt werden.
  • Die Sozialhilfe ist das letzte Glied in der Kette und büsst für Fehlentwicklungen im Wirtschaftsleben und für bereits vollzogene Leistungskürzungen bei den anderen Sozialwerken wie z.B. der Arbeitslosen- oder Invalidenversicherung.
  • Niemand lebt gerne von der Sozialhilfe und der Eindruck, dass die Empfänger von Sozialhilfe ein fürstliches Leben führen, ist falsch. Bereits heute bestehen strikte Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten seitens der Behörden.
  • Um Kosten nachhaltig zu senken, müssen nicht die Leistungen gekürzt, sondern mehr Menschen aus der Sozialhilfe geholt werden.
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6. Sollen Personen, welche zu Hause unbezahlt Angehörige pflegen, bei den kantonalen Steuern neu einen Abzug (z.B. 5'000 CHF) geltend machen können?