Regierungsratswahlen Uri 2020
4. Gesellschaft, Kultur & Ethik (0/4)

1. Sollen gleichgeschlechtliche Paare in allen Bereichen die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare haben?

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Erläuterungen

Seit 2007 ist in der Schweiz das Partnerschaftsgesetz in Kraft, welches gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, ihre Partnerschaft beim Staat öffentlich registrieren zu lassen (eingetragene Partnerschaft).

Eingetragene Partner haben in vielen Belangen die gleichen Rechte und Pflichten wie Ehegatten (z.B. Steuerrecht, Erbrecht, Sozialversicherungen, Beistandspflicht, Namensrecht etc.). In anderen Bereichen blieben jedoch grössere Unterschiede bestehen. So haben homosexuelle Paare kein Anrecht auf Adoption eines Kindes oder auf die Zulassung zu medizinischen Fortpflanzungsverfahren. Zudem bestehen Unterschiede beim Vermögensrecht, dem nachpartnerschaftlichen Unterhalt und bei der Einbürgerung ausländischer Partner. Schliesslich empfinden es viele homosexuelle Paare als diskriminierend, dass ihre Partnerschaft vom Staat bloss als «eingetragen», nicht aber als «verheiratet» bewertet wird.

Die Vorlage der Nationalratskommission sieht die Öffnung der Ehe für Personen des gleichen Geschlechts vor, indem die eherechtlichen Bestimmungen neu geschlechtsneutral formuliert werden. Dadurch sollen auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können und ungleichgeschlechtliche Paare sollen (wie z.B. in Frankreich) eine eingetragene Partnerschaft begründen können. Die Öffnung der Ehe ermöglicht unter anderem auch die gemeinschaftliche Adoption von Kindern für gleichgeschlechtliche Paare.

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2. Soll der Konsum von Cannabis legalisiert werden?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Wer in der Schweiz unbefugt Betäubungsmittel produziert, besitzt oder verkauft kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden. Der Eigenkonsum ist nur dann nicht strafbar, wenn es sich um geringfügige Mengen handelt. Unter dieses Gesetz fällt auch Cannabis.

Für die berauschende Wirkung von Cannabis ist Tetrahydrocannabinol (THC) verantwortlich. Produkte aus Hanfpflanzen, die sehr wenig THC (weniger als 1 Prozent) enthalten, können legal verkauft und erworben werden. Ebenso ist die Verschreibung von nicht zugelassenen Arzneimitteln auf Cannabisbasis unter gewissen Umständen erlaubt.

Cannabis ist die am häufigsten konsumierte, illegale Substanz in der Schweiz. Seit 2013 kann der Konsum von Cannabis durch erwachsene Personen mit einer Ordnungsbusse von 100 CHF bestraft werden. Der Besitz von bis zu 10g Cannabis für den eigenen Konsum ist dagegen nicht strafbar. In den Kantonen werden die Regeln jedoch unterschiedlich streng ausgelegt.

Aus grösseren Schweizer Städten werden Forderungen nach der Einführung sogenannter Cannabis-Clubs laut, in welchen legal Cannabis konsumiert werden dürfte. Die Realisierung solcher Clubs sowie anderer Pilotversuche bedarf jedoch einer Änderung des bestehenden Betäubungsmittelgesetzes. So konnte das Bundesamt für Gesundheit 2017 ein Gesuch der Universität Bern für die Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten Pilotversuchs in der Stadt Bern nicht bewilligen. Der Bundesrat vertritt jedoch die Ansicht, dass solche Studien dazu beitragen könnten, die Diskussion zu versachlichen und wissenschaftliche Grundlagen für allfällige spätere Gesetzesänderungen zu beschaffen.

Auch International wird die Frage des rechtlichen Status von Cannabis wieder vermehrt diskutiert. Uruguay, Kanada und verschiedene US-amerikanische Bundesstaaten haben in jüngster Zeit Cannabis zu Genusszwecken legalisiert. Die jeweiligen Marktmodelle unterscheiden sich stark und reichen von marktwirtschaftlichen Ansätzen mit mehr oder weniger starken Einschränkungen bis zu staatlichen Monopolen.

  • Den Konsum von Drogen zu verbieten, rechtfertigt sich, wenn auf diese Weise Minderjährige wirksam vor den Drogen geschützt werden können. Das heutige Verbot hat aber das Drogenangebot keineswegs reduziert.
  • Die Illegalität von Cannabis erschwert es, die Qualität der Substanz zu kontrollieren. Dadurch ist immer häufiger gestrecktes Cannabis im Umlauf, was für den Verbraucher erhebliche Folgen haben kann. Mit einer Legalisierung könnten staatliche Kontrollen erfolgen.
  • Wo eine Nachfrage existiert, bildet sich immer ein Markt. Verbleibt dieser aber in der Illegalität, leistet er Vorschub für illegale Geschäftspraktiken und fördert das Wachstum der organisierten Kriminalität. Durch eine Legalisierung könnte der Staat diesen Markt regulieren, was zu einer Senkung der Drogen- und Beschaffungskriminalität führen würde.
  • Die Erfahrungen anderer Länder wie z.B. Portugal und die Niederlande lehren, dass die Legalisierung von Cannabis den landesweiten Konsum nicht erhöht.
  • Für viele Menschen ist das Konsumverbot der entscheidende Grund, nicht mit dem Drogenkonsum zu beginnen. Würde dieses Verbot nun aufgehoben, würde die Hemmschwelle sinken und die Anzahl Konsumenten steigen. Gerade Cannabis kann als Einstiegsdroge dienen, welche die Gefahr für den Konsum von harten Drogen erhöht.
  • Durch eine Legalisierung von Cannabis könnte der Schwarzmarkt wohl kaum vollständig durch einen legalen Markt verdrängt werden. Die Drogendealer würden vielmehr noch aggressiver auf die Minderjährigen zugehen, da für diese der Zugang zu Cannabis ja verboten bliebe. Der Jugendschutz würde dadurch zusätzlich gefährdet.
  • Schliesslich hat das Volk im November 2008 das geltende Betäubungsmittelgesetz bestätigt und sich damit auch für Repression und Strafen ausgesprochen.
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3. Der Kanton Schwyz tritt 2021 aus dem Kulturlastenausgleich (Zahlung für Leistungen in den Städten Luzern und Zürich) aus. Würden Sie einen Austritt des Kantons Uri begrüssen?

4. Eine Initiative fordert, dass die Haftungsregeln für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards im Ausland verschärft werden. Befürworten Sie dies?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Eine Initiative fordert, dass sich alle Konzerne mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, bei ihren Geschäften international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Unternehmen, welche aus der Schweiz heraus operieren, sowie deren ausländische Tochterfirmen und von ihnen kontrollierte Unternehmungen werden zu einer Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschen- und Umweltrechte verpflichtet.

Kann der Nachweis einer solchen Sorgfaltsprüfung nicht erbracht werden, wird ein Konzern mit Sitz in der Schweiz für den Schaden haftbar, den er oder eine Tochterfirma im Ausland angerichtet hat. Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden durch Schweizer Unternehmen könnten in der Schweiz auf Wiedergutmachung klagen.

Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards am Produktionsstandort durch transnationale Unternehmen umfassen beispielsweise prekäre Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit in Textilfabriken oder Umweltverschmutzung beim Rohstoffabbau.  Auch Schweizer Unternehmen werden wiederholt mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Verbindung gebracht. Diese Unternehmen sind häufig in Regionen mit schwachen oder repressiven Regierungen tätig, welche nicht in der Lage oder willens sind, diese negativen Auswirkungen zu verhindern.

  • Die Initiative führt einen wirksamen Schutz von Menschenrechten und der Umwelt ein speziell in Weltregionen, wo dieser Schutz sehr schlecht ausgebaut ist und sich ausländische Konzerne kaum für Verstösse rechtfertigen müssen.
  • Schweizer Konzerne, die im Ausland Schaden anrichten, sollen dafür gerade stehen. Verantwortungsloses Handeln darf sich nicht mehr lohnen. Auf dem Spiel steht immer wieder auch der gute Ruf der Schweiz.
  • Es gibt ähnliche Gesetze in anderen Ländern, z.B. gegen Kinderarbeit oder den Handel mit Tropenholz. Dass Länder ihre Unternehmen auch für Handlungen im Ausland zur Rechenschaft ziehen, ist nichts Neues.
  • Die Initiative schadet der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Betroffene Firmen werden ihren Sitz einfach ins Ausland verlegen, was Steuereinnahmen und Arbeitsplätze kosten wird.
  • Es wäre äusserst aufwändig für die Schweizer Justiz, Beweise für im Ausland verübte Taten zu sichern und diese in einem Prozess fair zu beurteilen. Unsere Gerichte werden dadurch zusätzlich enorm belastet.
  • Es ist selbstverständlich, dass sich Schweizer Firmen schon heute an das Recht am Produktionsstandort halten müssen und anhand dieses Rechts auch die Haftung beurteilt wird. Eine zusätzliche Haftung nach Schweizer Massstäben ist überflüssig.
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