Landratswahlen Uri 2020
8. Politisches System & Digitalisierung (0/6)

1. Sollen im Kanton Uri die Parteien auf kantonaler und kommunaler Ebene ihre Finanzierung vollständig offenlegen müssen?

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Pro
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Die Schweiz ist das einzige europäische Land, dass keine Regelungen bezüglich der Transparenz der Parteienfinanzierung kennt. Parteien und andere politische Akteure sind nicht verpflichtet, ihre Finanzierung offenzulegen.

Einzelne Kantone haben jedoch Regelungen betreffend die Transparenz der Parteienfinanzierung eingeführt: Tessin (1998), Genf (1999) und Neuenburg (2013). 2018 wurden in den Kantonen Schwyz und Freiburg die Volksinitiativen zur Offenlegung der Politikfinanzierung angenommen, bislang aber erst im Kanton Schwyz umgesetzt (2019).

Die kantonalen Regelungen sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. So sind im Kanton Tessin die Parteien verpflichtet, der Staatskanzlei jährlich die Herkunft von Spenden über 10’000 CHF offenzulegen, währen der Kanton Genf von den Parteien nur eine Liste der Geldgeber, aber keine Angabe der genauen Unterstützungsbeiträge verlangt. Im Kanton Neuenburg müssen schliesslich alle Spenden ab 5‘000 CHF mit Namen der Spender/-innen angegeben werden.

  • Transparenz ist ein wesentliches Element in einer funktionierenden Demokratie. Als Vorzeige-Demokratie kann sich die Schweiz keine intransparente Parteien- und Abstimmungsfinanzierung leisten.
  • Privatpersonen und Unternehmungen können mit ihren Spenden Einfluss auf die Politik ausüben. Die Offenlegung von Spenden kann potenzielle Abhängigkeiten und Einflussnahmen aufdecken. Nur so kann die notwendige Transparenz gegenüber den Bürgern/-innen sichergestellt werden. Für diese ist es wichtig zu wissen, wer Parteien oder bestimmte Abstimmungskampagnen finanziert.
  • Eine klare Deklaration der Beiträge an die Parteien schafft Vertrauen und trägt zur Glaubwürdigkeit der Politik und der Parteien selbst bei. Zudem haben die Parteien durch ein Mehr an Transparenz keine Einbussen bei ihren Einnahmen zu befürchten. In den Kantonen Tessin, Genf und Neuenburg hat sich die Offenlegung der Parteifinanzen in den letzten zehn Jahren bewährt und bei den Parteien zu keinen finanziellen Einbussen geführt.
  • Parteien und Abstimmungskomitees sind auf die Spenden von privater Seite angewiesen. Die Spender/-innen legen jedoch häufig Wert darauf, dass ihr Name nicht mit einer bestimmten Partei oder einem bestimmten Komitee in Verbindung gebracht wird. Es ist deshalb zu befürchten, dass das Spendenvolumen bei Einführung einer Offenlegungspflicht zurückgehen wird. Solange es keine staatliche Parteienfinanzierung gibt, sollte der Bund den Parteien und Abstimmungskomitees auch keine Vorschriften bezüglich ihrer Finanzierung machen.
  • Die Ausgangslage für eine Regelung der Offenlegung der Politikfinanzierung in der Schweiz ist zudem extrem kompliziert. Zahlreiche politische Aktivitäten werden in der direkten Demokratie der Schweiz nicht von den Parteien, sondern von anderen politischen Gruppierungen und Komitees getragen. Eine klare Definition der Offenlegungspflicht ist deshalb sehr schwierig.
  • Auch bei der Durchsetzbarkeit solcher Vorschriften gibt es grosse Schwierigkeiten. Ausländische Erfahrungen haben gezeigt, dass die Offenlegungspflicht einfach umgangen werden kann und dass die Politik und die Parteien im Endeffekt stark an Vertrauen verlieren.
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2. Sollte der Kanton Uri Gemeindefusionen stärker fördern?

3. Eine Motion möchte das Stimmrecht ab dem 16. Altersjahr ermöglichen. Unterstützen Sie dieses Anliegen?

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Als bislang einziger Kanton hat der Kanton Glarus 2007 das Stimmrechtsalter 16 eingeführt. 2009 wurden in den Kantonen Basel-Stadt, Uri und Bern Vorlagen für ein tieferes Stimmrechtsalter in Volksabstimmungen abgelehnt. Zudem haben in den letzten Jahren auch mindestens elf Kantonsparlamente vergleichbare Vorstösse abgelehnt. Im Kanton Neuenburg ist zurzeit eine Initiative für die Einführung eines „Stimmrechts 16 auf Anfrage“ hängig.

  • Ein Stimmrechtsalter 16 würde zu einer höheren Identifikation mit der Demokratie, zu einem grösseren Interesse an Politik und zu mehr Teilnahme am politischen Leben führen. Denn wer in den politischen Entscheidungsprozess einbezogen wird, der weiss, dass er etwas bewegen kann.
  • Jugendliche müssen mit 16 oftmals weitreichende und wegweisende Entscheide fällen, sei es über ihre berufliche Zukunft oder ihre Ausbildung. Trotzdem wird ihnen heute die politische Mitsprache verwehrt.
  • Das Stimm- und Wahlrecht für Jugendliche würde sich positiv auf die Politik auswirken. Politiker/-innen würden die Jugendlichen als potenzielle Wähler/-innen ernst nehmen und deshalb die Interessen der Jugendlichen besser vertreten.
  • Die Herabsetzung des Stimmrechtsalters wird an der Untervertretung der Jungen in der Politik nichts ändern. Schlimmstenfalls wird die Wahlbeteiligung dadurch nur noch weiter sinken.
  • Jugendliche sind leichter manipulierbar und können eher zu Extrempositionen neigen. Zudem ist ein Grossteil noch nicht in der Lage, eine differenzierte Wahlentscheidung zu treffen – erst recht in Bezug auf die sozialen Medien, wo vermehrt zwischen Fake News und Fakten unterschieden werden muss.
  • Das Wahlrecht sollte nur volljährigen und mündigen Personen gewährt werden, die dann z.B. aber auch über das passive Wahlrecht (Das Recht, in ein politisches Amt gewählt zu werden.) verfügen und somit ihre politischen Rechte nicht nur teilweise, sondern vollumfänglich wahrnehmen können.
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4. Sollen politische Mandatsträger/-innen für ihr Amt eine bezahlte Freistellung durch die Arbeitgebenden erhalten?

5. Soll der Ausbau des Mobilfunknetzes nach 5G-Standard weiter vorangetrieben werden?

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Der digitale Mobilfunk hat sich seit seiner Einführung in den 1990er-Jahren stetig weiterentwickelt. Als nächster Ausbauschritt erfolgt die Einführung der 5. Mobilfunkgeneration (5G) in der Schweiz. Die Einführung von 5G wird für eine deutliche Erhöhung der Datenübertragungskapazitäten sorgen und bietet im Vergleich zu den heutigen 3G- und 4G-Mobilfunkstandards vor allem bei der Entwicklung neuer Technologien entscheidende Vorteile.

Die Parlamente in den Kantonen Genf und Waadt haben ihre Regierungen im April dazu aufgefordert, ein Moratorium für die Installation von 5G-Antennen auf Kantonsgebiet zu prüfen. Als Gründe für das Moratorium werden Unsicherheiten bezüglich der Auswirkungen auf den Menschen (körperliche und psychische Gesundheit) und auf die Natur (inkl. Herstellung, Entsorgung) genannt. Der weitere Ausbau der 5G-Antennen soll gestoppt werden, bis diese Unsicherheiten geklärt wurden.

  • Um die Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft voranzutreiben sind leistungsfähige Mobilfunknetze nach dem 5G-Standard unverzichtbar.
  • Die Wirkung der elektromagnetischen Strahlung auf Natur und Lebewesesn hängt von deren Stärke und Frequenz ab – und nicht von der Technologie. Die vom Bund versteigerten Frequenzen wurden bereits für andere Zwecke wie die Übermittlung von Radio- oder Fernsehsignalen eingesetzt. Zudem unterscheiden sich diese kaum von den heute im Mobilfunk verwendeten Frequenzen. Mit 5G ändert sich an der Strahlenbelastung also wenig.
  • Die neue Technologie betrifft alle Personen in der Schweiz. Die Folgen einer Einführung des hochkomplexen und eventuell gefährlichen Mobilfunk-Systems 5G müssen daher zuerst weiter erforscht werden.
  • Mit 5G würden tausende Tonnen Elektroschrott produziert, grosse Mengen an Energie benötigt, Steuergelder für Einsprachen verbraucht und die Natur in weiten Teilen der Schweiz gefährdet.
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6. Sollten alle am Schalter angebotenen Dienste der Kantonsverwaltung auch online verfügbar sein?