Beim Umwelt- und Klimaschutz kann zwsichen Verhinderungs- und Anpassungsmassnahmen unterschieden werden. Verhinderungsmassnahmen zielen darauf ab, das Phänomen (z.B. den Klimwandel) zu verhindern oder abzuschwächen in seiner Stärke. Beim Klimwandel geschieht dies hauptsächlich über die Regulierung und Senkung verschiedener Treibhausgase.
Anpassungsmassnahmen hingegen zielen darauf ab, die Auswirkungen eines Phänomens abzumildern. Es geht primär aber nicht darum, dass Phänomen zu verhindern. Ein Beispiel für eine Anpassungsmassnahme an den Klimwandel sind Bodenentsiegelungen im Siedlungsgebiet, um die Temperatur lokal zu senken.