Die bestehende CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen ist eine Lenkungsabgabe. Sie bezweckt, den Verbrauch fossiler Energieträger und damit die CO2-Emissionen zu verringern. Diese Abgabe wird auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl, Erdgas, Kohle und Petrolkoks erhoben.
Rund zwei Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft über die Krankenversicherer und die AHV-Ausgleichskassen zurückerstattet, unabhängig vom persönlichen Verbrauch. Der Rest wird für die Förderung von klimafreundlichen Gebäudesanierungen sowie von erneuerbaren Energien verwendet.
Ausgenommen von der CO2-Abgabe sind bislang Treibstoffe wie Benzin oder Diesel. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 wurden zwar die bestehenden CO2-Emissionsvorschriften von Fahrzeugen verschärft, eine Ausweitung der Abgabe ist hingegen auch in der laufenden Revision des CO2-Gesetzes nicht vorgesehen.
- Der Verkehr ist für mehr als einen Drittel des Gesamtenergieverbrauchs und der CO2-Emissionen in der Schweiz verantwortlich und soll deshalb unbedingt in das Klima- und Energielenkungsystem einbezogen werden. Heute werden ohne sachliche Gründe Treibstoffe gegenüber anderen Energieträgern bevorteilt.
- Damit die Lenkungsabgabe eine Wirkung auf den Verbrauch von Energie hat, müssen auch Treibstoffe deutlich teurer werden. Mit einer Lenkungsabgabe kann dies einfach und fair erreicht werden. Die Rückverteilung der Abgabe an die Bevölkerung führt dazu, dass die Anreize zum Treibstoffsparen erhöht werden.
- Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und des starken Schweizer Frankens wäre die Einführung einer solchen Abgabe ein grosser Standortnachteil für die Wirtschaft der Schweiz.
- Eine staatliche Verteuerung der Mobilität schränkt die Freiheit der Bürger/innen zu stark ein. Insbesondere Bewohner/innen des ländlichen Raums würden durch eine solche Abgabe benachteiligt.
- Wenn die Mittel nicht vollständig an die Bevölkerung zurückverteilt werden, stellt die Abgabe letztlich eine Steuererhöhung dar.