Regierungsratswahlen Aargau 2020
1. Sozialstaat, Familie & Gesundheit (0/7)

1. Befürworten Sie eine Erhöhung des Rentenalters (z.B. auf 67 Jahre) für Frauen und Männer?

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Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zu den wichtigsten Sozialwerken der Schweiz und ist ein wesentlicher Pfeiler der schweizerischen Altersvorsorge. Sie ist eine obligatorische Versicherung. Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der notwendige Lebensbedarf (Existenzgrundbedarf) gedeckt werden. Nach geltendem Recht liegt das Rentenalter der Männer bei 65 Jahren, dass der Frauen bei 64 Jahren.

Die AHV-Leistungen sind abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens und der Beitragsdauer. Finanziert wird die AHV nach dem Umlageverfahren. Das heisst, dass Personen im erwerbsfähigen Alter mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der älteren Generationen finanzieren.

Die Anzahl der Renter/innen im Vergleich zu den Erwerbstätigen wird jedoch immer grösser. Die finanzielle Lage der AHV verschlechtert sich dadurch zusehends. Bereits heute reichen die laufenden Einnahmen nicht mehr, um die Ausgaben zu decken. Zwischen 2021 und 2030 wird das kumulierte Umlagedefizit bereits rund 43 Milliarden Franken erreichen.

Um diesem Ungleichgewicht zwischen den Erwerbstätigen und der Rentengeneration beizukommen und das Leistungsniveau der AHV beizubehalten, wird - neben anderen Massnahmen - vorgeschlagen, das Rentenalter der gestiegenen Lebenserwartung anzupassen, damit die AHV finanziell entlastet werden kann.

  • Das Rentensystem muss aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und des Geburtenrückgangs angepasst werden. Ohne eine Erhöhung des Rentenalters werden immer weniger Erwerbstätige für immer mehr und immer länger lebende Rentner/innen aufkommen müssen.
  • Seit 2019 weist die AHV dauerhaft negative Umlageergebnisse aus. Eine Anpassung des Rentenalters ist sinnvoller, als die Leistungen zu reduzieren oder die Beiträge zu erhöhen. Mit einer schrittweisen, gleitenden Erhöhung des Rentenalters könnten die Auswirkungen für die Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen, stark reduziert werden.
  • Die Erhöhung des Rentenalters widerspricht den Realitäten des Arbeitsmarktes. Einerseits werden bereits heute immer mehr Personen frühzeitig pensioniert – von den 64-jährigen Männern arbeitet heute nur noch gut die Hälfte. Andererseits stehen die bei einer Erhöhung des Rentenalters benötigten zusätzlichen Arbeitsplätze gar nicht zur Verfügung.
  • Bei einer generellen Erhöhung des Rentenalters können sich viele Arbeitnehmende eine Frühpensionierung nicht mehr leisten. Davon sind insbesondere Personen aus körperlich anstrengenden Berufen mit niedrigem Einkommen betroffen (z. B. aus der Baubranche). 
  • Die Angleichung der Renten für Frauen und Männer bedingt auch die gleichen Rechte der beiden Geschlechter. Diese sind im Erwerbsleben jedoch nicht immer gegeben. So kann eine Angleichung erst in Betracht gezogen werden, wenn strukturelle Ursachen für die ungenügende Existenzsicherung von vielen Frauen (fehlende Lohngleichheit, Koordinationsabzug Pensionskassen) beseitigt sind.
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2. Soll der Kanton Aargau familienergänzende Betreuungsstrukturen finanziell stärker unterstützen?

3. Begrüssen Sie eine Verschärfung des kantonalen Sozialhilfegesetzes (z.B. mehr Kontrollen bei Verdacht auf Missbrauch, tieferer Ansatz des Existenzminimums, höherer Ermessenspielraum bei der Vergabe der Sozialhilfe)?

4. Befürworten Sie die Einführung eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs von zwei Wochen (Abstimmung vom 27. September)?

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Während Mütter in der Schweiz seit 2005 einen 14-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub beziehen können, beträgt das gesetzliche Minimum für Väter lediglich einen freien Tag. Es steht jedem Unternehmen frei, seinen Mitarbeitern einen längeren Vaterschaftsurlaub zu gewähren.

Das Parlament schlägt in seinem indirekten Gegenvorschlag gegen die Initiative von 2017 einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen vor. Dieser wäre in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes zu beziehen und die Finanzierung würde analog zur Mutterschaftsversicherung aus der Erwerbsersatzordnung (EO) erfolgen. Das Modell eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs würde rund 230 Mio. CHF pro Jahr kosten.

  • Mit einem längeren Vaterschaftsurlaub wird eine solide Basis für eine gute Beziehung zwischen Vater und Kind gelegt. Väter sollen ermutigt werden, verstärkt familiäre Pflichten zu übernehmen.
  • Die heutige Regelung ist nicht mehr zeitgemäss. Die Gleichstellung der Geschlechter verlangt, dass einerseits Väter mehr Zeit mit ihren Neugeborenen verbringen und andererseits die Mütter nach der Geburt wieder raschen in den Beruf einsteigen können. Die Wirtschaft kann so das Potenzial der Mütter besser nutzen.
  • Der Blick ins nahe Ausland zeigt, dass die Schweiz massive Defizite im Bereich des Vaterschaftsurlaubs hat. In der EU ist ein Vaterschaftsurlaub von mindestens einem Monat vorgesehen.
  • Ein Vaterschaftsurlaub alleine bringt noch keine gute Beziehung zum Kind und keine aktivere Rolle des Vaters im Familienalltag. Auch das traditionelle Rollenbild wird dadurch nicht unbedingt überwunden.
  • Dem Vater steht es zu, nach der Geburt des eigenen Kindes unbezahlten Urlaub oder Ferientage zu beziehen oder mit dem Arbeitgeber andere Absprachen treffen. Eine Pflicht zum Vaterschaftsurlaub ist nicht notwendig.
  • Unternehmen sollen frei entscheiden können, ob sie ihren Mitarbeitern einen Vaterschaftsurlaub geben oder nicht. Denn diese müssen die damit verbundene Abwesenheit kompensieren, was vor allem für Kleinbetriebe sehr schwierig ist.
  • Um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu erhalten, sollten Unternehmen nicht zusätzlich durch einen höheren Betrag in die Erwerbsersatzordnung (EO) belastet werden.
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5. Sollen Regionalspitäler zu medizinischen Zentren für die ambulante Versorgung umgewandelt werden?

6. Sollen sich die Versicherten stärker an den Gesundheitskosten beteiligen (z.B. Erhöhung der Mindestfranchise)?

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Die Jahresfranchise ist der Betrag, welcher jeder Versicherte als Anteil für anfallende Krankheit- oder Heilungskosten selber bezahlen muss. Dabei kann zwischen verschiedenen Franchisen gewählt werden. Es besteht eine Mindestfranchise von derzeit CHF 300, welche die tiefste Option festhält. Die höchste mögliche Franchise liegt bei CHF 2'500.

Während die Kosten im Gesundheitswesen in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, wurde die Mindestfranchise seit 2003 nicht angepasst.

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7. Soll der Kanton mehr Geld für die Verbilligung der Krankenkassenprämien bereitstellen?