Landratswahlen Basel-Landschaft 2023
12. Sicherheit & Polizei (0/5)

1. Im Kanton Basel-Landschaft ist für den Polizeidienst die Schweizer Staatsangehörigkeit erforderlich. Sollen in Zukunft auch Ausländer/-innen mit C-Niederlassungsbewilligung zugelassen werden?

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Explications

Mit einem Ausweis C dürfen sich Personen ohne Einschränkungen und unbegrenzt in der Schweiz aufhalten. In der Regel wird die Niederlassungsbewilligung nach fünf oder zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz gewährt, sofern gewisse Kriterien wie beispielsweise Sprachkenntnisse erfüllt sind.

Personen mit dem C-Ausweis haben teilweise die gleichen Rechte und Pflichten wie Leute mit dem Schweizer Pass. Dies betrifft zum Beispiel das Arbeitsrecht oder die Steuerpflicht. Hingegen müssen sie weder Militärdienst leisten, noch können sie auf nationaler Ebene abstimmen und wählen.

Die Arbeit beim Polizeidienst ist in Basel-Landschaft, im Gegensatz zum Kanton Basel-Stadt, nur möglich, wenn man die Schweizerische Staatsbürgerschaft besitzt.

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2. Soll die Polizeipräsenz im Kanton ausgebaut werden?

3. Soll die Schweiz im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine auf Sanktionen verzichten (strikte Auslegung der Neutralität)?

4. Sollen Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum (Vandalismus, Sprayereien) konsequenter verfolgt werden?

5. Soll die Schweiz das Schengen-Abkommen mit der EU kündigen und wieder verstärkte Personenkontrollen direkt an der Grenze einführen?

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Explications

Grundidee des Schengen-Abkommens ist die Vereinfachung des Reiseverkehrs innerhalb des Gebiets der teilnehmenden Staaten (Schengen-Raum). Das Abkommen hat die systematischen Personenkontrollen zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten abgeschafft. Diese finden nur noch an den Aussengrenzen des Schengen-Raums statt. Am Abkommen beteiligen sich 22 EU-Staaten, sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. EU-Staaten, die nicht zum Schengen-Raum gehören, sind Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Zypern und Irland. Die ersten drei arbeiten aber daran, die Vorgaben für die Mitgliedschaft im Schengen-Abkommen zu erfüllen.

Waren- und Zollkontrollen sind kein Bestandteil des Abkommens und werden weiterhin an allen Grenzen durchgeführt. Besteht ein konkreter polizeilicher Verdacht, können auch Personenkontrollen, sowie mobile Kontrollen im grenznahem Raum durchgeführt werden. Ebenfalls zum Schengen-Abkommen gehört eine engere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden (z.B. über das Schengener Informationssystem (SIS) mit Datenbanken und automatisierter Personenfahndung), sowie ein gemeinsames Visum für den gesamten Schengen-Raum (z.B. für Reisende aus Drittstaaten).

In ausserordentlichen Situationen, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt, kann jedes Schengen-Mitglied für bis zu sechs Monaten wieder systematische Personenkontrollen an den Grenzen einführen. Solche befristeten Grenzkontrollen können auch eingeführt werden, sollte ein Schengen-Staat seine Aussengrenze nicht ausreichend schützen.

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