Kantonsratswahlen Zug 2022
11. Institutions & numérisation (0/4)

1. Soll die Finanzierung von Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen im Kanton Zug offengelegt werden müssen?

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Explications

Die Schweiz ist das einzige europäische Land, dass keine Regelungen bezüglich der Transparenz der Parteienfinanzierung kennt. Parteien und andere politische Akteure sind nicht verpflichtet, ihre Finanzierung offenzulegen.

Einzelne Kantone haben jedoch Regelungen betreffend der Transparenz der Parteienfinanzierung eingeführt: Tessin (1998), Genf (1999) und Neuenburg (2013). 2018 wurden in den Kantonen Schwyz und Freiburg die Volksinitiativen zur Offenlegung der Politikfinanzierung angenommen, bislang aber erst im Kanton Schwyz umgesetzt (2019).

Die kantonalen Regelungen sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. So sind im Kanton Tessin die Parteien verpflichtet, der Staatskanzlei jährlich die Herkunft von Spenden über 10’000 CHF offenzulegen, währen der Kanton Genf von den Parteien nur eine Liste der Geldgeber, aber keine Angaben der genauen Unterstützungsbeiträge verlangt. Im Kanton Neuenburg müssen schliesslich alle Spenden ab 5‘000 CHF mit Namen der Spender/-innen angegeben werden.

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2. Sollen Mitglieder des Kantonsrates bei der Einreichung eines Vorstosses verpflichtet werden, auf ihre Interessenbindungen hinzuweisen?

3. Soll das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre gesenkt werden?

4. Finden Sie es richtig, wenn die Verwaltung dazu übergeht, vor Ort (am Schalter) erbrachte Dienstleistungen abzubauen zugunsten von reinen Online-Angeboten ("Digital First"-Prinzip)?