Gemeinderatswahlen Bern 2020
2. Formazione & scuola (0/3)

1. Sollen Schulen Dispense aus religiösen Gründen für einzelne Fächer oder Veranstaltungen bewilligen können (z.B. Sport- oder Sexualkundeunterricht )? 

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Spiegazioni
Pro
Contro

Der Schulbesuch der Primarstufe und der Sekundarstufe I ist grundsätzlich obligatorisch. Es gibt jedoch zahlreiche Gründe für mögliche Absenzen. Diese Absenzen sind zum Teil unvorhersehbar (z.B. bei Krankheit) oder voraussehbar (z.B. bei Gesuchen um Dispensationen an einzelnen religiösen Feiertagen).

In welchem Ausmass Dispensationen zu erteilen sind, bestimmen in erster Linie die kantonalen Behörden. Gesuche um vereinzelte Freistellungen vom Unterricht für religiöse Feiern beispielsweise werden in der Regel gutgeheissen, da dadurch der geordnete und effiziente Unterricht nicht gefährdet wird.

Anders verhält es sich bei Dispensationsgesuchen von gesamten Unterrichtseinheiten (wie z.B. Klassenfahrten, der Sexualaufklärung oder dem Schwimmunterricht) aus religiösen Motiven. Hier besteht ein Spannungsfeld zwischen Religion und Staat beziehungsweise zwischen der Religionsfreiheit jedes Einzelnen und der laizistischen Schule.

  • Wenn einzelne Fächer nicht mit den religiösen Überzeugungen gläubiger Familien vereinbar sind, dürfen deren Kinder auf keinen Fall zum Unterricht gezwungen werden. Die Religionsfreiheit als grundlegendes Menschenrecht ist unbedingt zu respektieren.
  • Solch gravierende Einschränkungen der Glaubens- und Gewissensfreiheit kammen einem Assimilierungszwang gleich. Dies kann Minderheiten an den Rand der Gesellschaft und in Subkulturen drängen und ist der Integration auf keinen Fall förderlich.
  • Integration beinhaltet die vollständige Anerkennung der Schweizer Rechtsordnung. Somit hat jedes Schulkind, egal welcher Religion, den Schulunterricht im Rahmen der obligatorischen Schulfächer vollständig zu absolvieren. An öffentlichen Schulen gelten für alle die gleichen Rechte und Pflichten.
  • ​​​​​Die obligatorische Schule ist ein wichtiger Ort der Integration und der Sozialisierung. Integrationsbemühungen müssen vor die Glaubens- und Gewissensfreiheit gestellt werden. Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund solcher Dispense gar zu einer Marginalisierung des Kindes innerhalb der Klasse.
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2. Gemäss dem Konzept der integrativen Schule werden Kinder mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen grundsätzlich in regulären Schulklassen unterrichtet. Befürworten Sie dies?

3. Sollte die Vermittlung digitaler Kompetenzen (IT- und Programmierkenntnisse) in der Primarschule deutlich gestärkt werden?