Landtagswahlen Liechtenstein
2. Bildung (0/4)

1. Das Konzept der integrativen Schule besagt, dass alle Kinder – unabhängig von ihren Fähigkeiten – gemeinsam in regulären Schulklassen unterrichtet werden. Befürworten Sie das?

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Spiegazioni

Die Idee der integrativen Schule ist eine «Schule für alle». Kinder mit bestimmten Lernschwierigkeiten oder Behinderungen sollen – wann immer möglich – mit allen anderen Schulkindern in einer gemeinsamen Klasse unterrichtet werden.

Das Gegenmodell zur integrativen Schule sind Sonderklassen. In Sonderklassen werden nur Kinder mit Lernschwierigkeiten, Behinderungen oder auffälligem Verhalten unterrichtet.

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2. In Liechtenstein wechseln Schulkinder nach fünf Jahren Primarschule die Schule. Sie gehen dann auf die Oberschule, Realschule oder das Gymnasium. Würden Sie eine spätere Zuteilung begrüssen?

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Die obligatorische Schulzeit in Liechtenstein beginnt mit der Primarschule, die fünf Schulstufen umfasst. Nach der Primarschule wechseln die Kinder die Schule und gehen dann auf die Oberschule, Realschule oder die Unterstufe des Gymnasiums.

Zuteilung durch Schulamt
Welcher Schultyp zu welchem Kind passt, wird im Übertrittsverfahren geregelt. Das heisst: Die Lehrperson der Klasse empfiehlt einen Schultyp. Ihre Empfehlung basiert auf dem Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes sowie auf regelmässigen Lernkontrollen. Auch die Eltern können ihren Zuteilungswunsch äussern. Wenn Eltern und Lehrperson sich nicht auf einen Schultyp einigen, kann das Kind eine Prüfung machen. Schliesslich entscheidet das Schulamt über alle Zuweisungen.

Längere Primarschulzeit oder Gesamtschule

In der Vergangenheit wurde immer wieder über eine spätere Zuteilung diskutiert, um den Druck auf die Schulkinder zu verringern und mehr Flexibilität auf der Sekundarstufe I zu erhalten. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, die Primarschulzeit zu verlängern oder eine Gesamtschule auf der Sekundarstufe 1 einzuführen. Die Schultypen würden dann als Leistungszüge weitergeführt.

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3. Finden Sie es richtig, wenn Schulen Dispensationen aus religiösen Gründen für einzelne Fächer oder Veranstaltungen bewilligen, zum Beispiel für den Turn-/Schwimmunterricht, das Schullager oder den Sexualkundeunterricht?

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Spiegazioni

Schülerinnen und Schüler in Liechtenstein müssen die Primarstufe und Sekundarstufe I besuchen.
Dabei sind sie zum regelmässigen Besuch des Unterrichts verpflichtet.

Rahmenbedingungen
Aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen können Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern eine Dispensation beantragen. Eine Dispensation ist eine Genehmigung für eine Freistellung vom Schulunterricht. Welche Gründe hierfür massgebend sind, ist in der Schulorganisationsverordnung festgehalten.

Aktuelle Grenzen bei der Freistellung
Andere Dispensationen, etwa zur Befreiung von lehrplanmässigen Lernzielen, sind nicht möglich. Gesuche um Befreiung vom Unterricht können religiöse Motive haben und sich auf eine gesamte Unterrichtseinheit wie zum Beispiel den Schwimm- oder den Sexualkundeunterricht beziehen. Dadurch entstehen Spannungen zwischen der persönlichen Religionsfreiheit und der religionsneutralen Schule, also im Verhältnis zwischen Religion und Staat.

Aktuell ist es so, dass das Schulamt den Antrag für eine Dispensation bewilligen muss.
Die antragstellende Person kann gegen die Entscheidung gerichtlichen Einspruch erheben.

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4. Soll Liechtenstein Bildungsgutscheine für das gesamte Bildungswesen einführen?

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Spiegazioni

Bildung ist im Allgemeinen eine wichtige Voraussetzung, um Menschen vor Armut zu schützen. Bei der Einschulung zeigen sich jedoch häufig grosse Unterschiede in den Fähigkeiten der Kinder. Diese Unterschiede beeinflussen deren weiteren Bildungsverlauf stark.

Gutscheine sind eine Möglichkeit, um die Bildung der Menschen zu fördern.
Es gibt zwei Arten von Gutscheinen:
- Gutscheine für das gesamte Bildungswesen
- Gutscheine für die Weiterbildung

In Liechtenstein gibt es bereits Weiterbildungsgutscheine für Menschen mit geringem Einkommen.

Gutscheine für das gesamte Bildungswesen gibt es noch nicht. Um diese einzuführen, müssen Eltern die Schule schon in den Pflichtschuljahren frei wählen können. Das ist aktuell nicht möglich.

Unterschiede zwischen Gutscheinen

Ein Gutschein für das gesamte Bildungswesen würde vereinfacht gesagt so funktionieren: Eltern bekommen vom Staat einen Bildungsgutschein. Mit diesem Gutschein bezahlen sie die Ausbildung ihres Kindes in der Schule ihrer Wahl. Das kann auch eine Privatschule sein. Die Finanzierung der Schule hängt von der Anzahl der Schulkinder ab. Die Befürwortenden dieser Gutscheine argumentieren, dass so ein freier Markt entstünde, der die Innovationskraft der Schulen fördern würde. Die Schulen könnten zudem Ideen und Anreize selbst gestalten und sich damit stetig verbessern.

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