In Liechtenstein gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. In einigen Branchen gelten jedoch vertraglich festgehaltene Mindestlöhne. Diese allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge gelten für alle Arbeitgeber in der jeweiligen Branche.
Ein Gesamtarbeitsvertrag ohne Allgemeinverbindlichkeit hingegen bindet nur jene Unternehmen, die den Vertrag unterzeichnet haben.
Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge
Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag werden von den Sozialpartnern ausgehandelt. Auf der Arbeitgeberseite sind das die Wirtschaftskammer Liechtenstein, die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer und die Verkehrsbetriebe LIECHTENSTEINmobil. Auf der Arbeitnehmerseite ist der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband beteiligt.
Im Jahr 2023 wurden allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge mit 15 Branchen abgeschlossen.
Medianlohn und Entwicklung
Der Medianlohn gibt an, dass die eine Hälfte der Beschäftigten einen monatlichen Bruttolohn über diesem Wert erhielt, die andere Hälfte darunter. Laut Lohnstatistik des Amts für Statistik verdiente die Hälfte der Beschäftigten in Liechtenstein 2022 monatlich brutto mehr als CHF 7’042 (einschliesslich eines Zwölftels des 13. Monatslohns und anderer Zulagen), während die andere Hälfte weniger verdiente. Damit ist der Medianlohn gegenüber dem Jahr 2020 nominal um 2,8 Prozent oder CHF 190 gestiegen.
Mindestlohn in der EU und der Schweiz
In 21 von 27 EU-Ländern, darunter Deutschland und Frankreich, gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Auch in der Schweiz haben einige Kantone wie Neuenburg, Jura, Genf, Basel-Stadt und Tessin einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Dieser ist meist als Stundenlohn (Lohn pro Arbeitsstunde) definiert, wobei die Höhe je nach Kanton unterschiedlich ist.