2. Wahlgang Regierungsratswahlen Solothurn
2. Schule & Bildung (0/6)

1. Gemäss dem Konzept der integrativen Schule werden Kinder mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen grundsätzlich in regulären Schulklassen unterrichtet. Befürworten Sie dies?

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Im Rahmen der integrativen Schule sollen Kinder, für deren Schulung besondere pädagogische Massnahmen notwendig sind, soweit möglich in einer Regelklasse unterrichtet werden. Das integrative Schulmodell sieht eine gemeinsame Schule für alle vor.

​​​​​​​Die betreffenden Schüler/-innen werden nebst der Lehrperson zusätzlich und individuell von speziell ausgebildeten Fach- und Förderlehrpersonen der schulischen Heilpädagogik auf ihrem Lernweg begleitet. Das Gegenmodell sind Sonderklassen, in denen ausschliesslich Kinder mit Lernschwächen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen unterrichtet werden.

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2. Soll das Thema Religionen in die dafür vorgesehenen Fächer des Regelunterrichts integriert werden (Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichts an der Volksschule)?

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Die Grenchner Gesamtschulleiterin fordert die Einführung eines neutralen Religionsunterrichts an der Volksschule (zum Beispiel im Rahmen eines Fachs wie «Ethik, Religion, Gemeinschaft»). Die meisten Kantone haben dieses Fach schon länger eingeführt, Solothurn hat darauf verzichtet, im Gegenzug aber den konfessionellen Religionsunterricht, der von den Landeskirchen geführt wird und freiwillig ist, beibehalten. Da aber immer weniger Kinder und Jugendliche diesen kirchlichen Religionsunterricht besuchen (noch etwa 40 Prozent) beschäftigt sich eine Mehrheit der Solothurner Schülerinnen und Schüler in der Schule gar nicht mehr mit dem Thema Religion, weder neutral noch konfessionell. 

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3. Soll Frühenglisch zugunsten der Grundkompetenzen Lesen, Rechnen und Schreiben abgeschafft werden?

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Französisch wird im Kanton Solothurn, der an der Sprachgrenze Deutsch-Französisch liegt, ab der dritten Klasse der Primarschule unterrichtet. Englisch, als zweite Fremdsprache, beginnt im fünften Primarschuljahr und soll neu erst ab der Sekundarstufe unterrichtet werden, fordert die FDP-Fraktion in einem Auftrag. Das Anliegen auf die Reduktion von Englisch auf Primarstufe taucht ebenfalls bei den Sparvorschlägen der Regierung auf. Italienisch als dritte Fremdsprache kann ab der 2. Klasse der Sekundarschule (Sek B und E) als Wahlfach belegt werden.

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4. Soll die Sekundarschule P im ganzen Kanton von zwei auf drei Jahre verlängert werden (Dauer wie Sek B und Sek E)?

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Pro
Contra

Im Kanton Solothurn ist die Sekundarstufe I in drei Anforderungsniveaus unterteilt: Sek B (Basisanforderungen), Sek E (erweiterte Anforderungen) und Sek P (Progymnasium). Die Sek B und Sek E dauern jeweils drei Jahre und bereiten hauptsächlich auf die Berufsbildung vor. Die Sek P hingegen umfasst derzeit zwei Jahre und ermöglicht den direkten Übertritt ins Gymnasium. Aktuell gibt es Bestrebungen, die Dauer der Sek P auf drei Jahre zu verlängern, analog zur Sek B und Sek E. Zudem soll die Berufsbildung stärker in die Sekundarstufe I integriert werden. 

Diese Reformen zielen darauf ab, die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungswegen zu erhöhen und den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit für ihre Bildungs- und Berufswahl zu geben. Ein dreijähriger Bildungsgang für alle Niveaus würde einen einheitlichen Übertrittspunkt in die Sekundarstufe II schaffen und die Chancengleichheit fördern. Die Initiative für diese Änderungen geht von den Bildungsbehörden des Kantons Solothurn aus, die sich an den nationalen Vorgaben des HarmoS-Konkordats orientieren. Dieses sieht eine Harmonisierung der Bildungsstrukturen in der Schweiz vor, um die Mobilität und Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu verbessern. Die geplanten Reformen sollen sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler optimal auf die Anforderungen der Sekundarstufe II vorbereitet werden, sei es für eine weiterführende Schule oder eine berufliche Ausbildung. 

Die Gegner der Reform argumentieren, dass die zusätzlichen finanziellen und organisatorischen Aufwände die Vorteile nicht rechtfertigen. Zudem wird befürchtet, dass die geplante Umstellung die Schulen und die Lehrkräfte überfordern könnte (verbunden mit dem Lehrkräftemangel), ohne den gewünschten Mehrwert für die Schülerinnen und Schüler zu erzielen (Insbesondere sehr leistungsstarke Schülerinnen und Schüler). 

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5. Befürworten Sie die Einführung eines strikten Handyverbots an Volksschulen im Kanton Solothurn?

6. Soll sich der Kanton stärker für gleiche Bildungschancen einsetzen (z.B. mit Förderunterricht-Gutscheinen für Schüler/-innen aus Familien mit geringem Einkommen)?

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Um die Chancengleichheit in der Bildung zu verbessern, werden unterschiedliche Ansätze diskutiert.

Bildungsgutscheine können gezielt für einen bestimmten Zweck abgegeben werden. Bisher sind diese in der Schweiz hauptsächlich zur Unterstützung der Weiterbildung bekannt. Analog dazu könnten Familien mit geringem Einkommen Nachhilfegutscheine erhalten, die sie anschliessend bei einem Bildungsanbieter ihrer Wahl einlösen.

Weitere mögliche Massnahmen betreffen die Frühförderung von Kindern sowie Unterstützung der Eltern. Zudem kann eine erhöhte Durchlässigkeit des Bildungssystems (einfacherer Wechsel zwischen Schul- resp. Bildungsniveaus) die Bildungschancen begünstigen.

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