Regierungsratswahlen Solothurn
6. Wirtschaft & Arbeit (0/5)

1. Soll die Schweiz die Bilateralen Verträge mit der EU kündigen und ein Freihandelsabkommen ohne Personenfreizügigkeit anstreben?

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Das Bilaterale Abkommen I, welches im Jahr 1999 unterzeichnet wurde und seit 2002 in Kraft ist, enthält sieben sektorielle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Es regelt das Verhältnis in den Bereichen Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr, Forschung, Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse und öffentliches Beschaffungswesen. Dies sind primär Instrumente zur Marktöffnung, die den Zugang zum EU-Binnenmarkt ermöglichen. Im Vertragspaket integriert ist eine sogenannte Guillotine-Klausel, was bedeutet, dass alle sieben Verträge gekündigt werden, sobald ein Vertrag aufgelöst wird. 

Besonders umstritten in den Bilateralen Verträgen I ist die Personenfreizügigkeit. Diese besagt, dass Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb des Staatsgebiets der Vertragsparteien frei ausgewählt werden dürfen. Treten der EU neue Länder bei, muss im Rahmen eines Zusatzprotokolls die Personenfreizügigkeit mit dem neuen Staat ausgehandelt werden. Im Jahr 2020 wurde eine Volksinitiative abgelehnt, die forderte, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU gekündigt wird.

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2. Soll der Kanton Solothurn das Stahlwerk Gerlafingen bei Bedarf finanziell unterstützen?

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Im Oktober 2024 kündigte die Unternehmensführung an, 120 Arbeitsplätze abbauen zu wollen, um Kosten zu senken. Dieser Schritt stieß auf breite Kritik und führte zu Protesten der Belegschaft. In Reaktion auf die schwierige Lage der Stahlindustrie verabschiedete der Nationalrat am 10. Dezember 2024 die sogenannte "Lex Gerlafingen". Dieses Gesetz sieht vor, dass strategisch bedeutende Unternehmen der Stahl- und Aluminiumproduktion über vier Jahre hinweg gestaffelte Reduktionen der Netznutzungsentgelte erhalten. Die Unterstützung ist an Bedingungen geknüpft, darunter Standortgarantien, nachhaltige Investitionen und ein Dividendenverzicht. Vorläufig hat Stahl Gerlafingen den geplanten Stellenabbau ausgesetzt und setzt stattdessen auf Kurzarbeit, um die Auswirkungen der finanziellen Unterstützung abzuwarten. Die Unternehmensführung betont, dass die langfristige Zukunft des Werks von der Umsetzung der politischen Maßnahmen abhängt. Zukünftig könnte Stahl Gerlafingen von den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen profitieren, sofern die festgelegten Bedingungen erfüllt werden. Die weitere Entwicklung hängt von der erfolgreichen Umsetzung der "Lex Gerlafingen" und der Stabilisierung der finanziellen Lage des Unternehmens ab.

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3. Sollen Schweizer Unternehmen, deren Tochterfirmen oder Zulieferer im Ausland tätig sind, zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards verpflichtet werden (Konzernverantwortung)?

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Im November 2020 scheiterte die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative knapp aufgrund des fehlenden Ständemehrs. Sie forderte, dass sich alle grossen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, bei ihren Geschäften international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Unternehmen, welche aus der Schweiz heraus operieren, sowie deren ausländische Tochterfirmen und von ihnen kontrollierte Unternehmungen sollen zu einer Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschen- und Umweltrechte verpflichtet werden.

Kann der Nachweis einer solchen Sorgfaltsprüfung nicht erbracht werden, wird ein Konzern mit Sitz in der Schweiz für den Schaden haftbar, den er oder eine Tochterfirma im Ausland angerichtet hat. Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden durch Schweizer Unternehmen könnten in der Schweiz auf Wiedergutmachung klagen.

Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards am Produktionsstandort umfassen beispielsweise prekäre Arbeitsbedingungen (z.B. fehlende Sicherheitsstandards), Kinderarbeit in Textilfabriken oder Umweltverschmutzung beim Rohstoffabbau.

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4. Eine Gesetzesinitiative, die am 9. Februar 2025 vor das Volk kommt, verlangt einen kantonalen Mindestlohn von CHF 23 pro Stunde. Befürworten Sie dies?

5. Befürworten Sie eine vollständige Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten (Festlegung nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung des Arbeitsgesetzes)?