Eine Initiative fordert, dass sich alle Konzerne mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, bei ihren Geschäften international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Unternehmen, welche aus der Schweiz heraus operieren, sowie deren ausländische Tochterfirmen und von ihnen kontrollierte Unternehmungen werden zu einer Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschen- und Umweltrechte verpflichtet.
Kann der Nachweis einer solchen Sorgfaltsprüfung nicht erbracht werden, wird ein Konzern mit Sitz in der Schweiz für den Schaden haftbar, den er oder eine Tochterfirma im Ausland angerichtet hat. Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden durch Schweizer Unternehmen könnten in der Schweiz auf Wiedergutmachung klagen.
Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards am Produktionsstandort durch transnationale Unternehmen umfassen beispielsweise prekäre Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit in Textilfabriken oder Umweltverschmutzung beim Rohstoffabbau. Auch Schweizer Unternehmen werden wiederholt mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Verbindung gebracht. Diese Unternehmen sind häufig in Regionen mit schwachen oder repressiven Regierungen tätig, welche nicht in der Lage oder willens sind, diese negativen Auswirkungen zu verhindern.
- Die Initiative führt einen wirksamen Schutz von Menschenrechten und der Umwelt ein speziell in Weltregionen, wo dieser Schutz sehr schlecht ausgebaut ist und sich ausländische Konzerne kaum für Verstösse rechtfertigen müssen.
- Schweizer Konzerne, die im Ausland Schaden anrichten, sollen dafür gerade stehen. Verantwortungsloses Handeln darf sich nicht mehr lohnen. Auf dem Spiel steht immer wieder auch der gute Ruf der Schweiz.
- Es gibt ähnliche Gesetze in anderen Ländern, z.B. gegen Kinderarbeit oder den Handel mit Tropenholz. Dass Länder ihre Unternehmen auch für Handlungen im Ausland zur Rechenschaft ziehen, ist nichts Neues.
- Die Initiative schadet der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Betroffene Firmen werden ihren Sitz einfach ins Ausland verlegen, was Steuereinnahmen und Arbeitsplätze kosten wird.
- Es wäre äusserst aufwändig für die Schweizer Justiz, Beweise für im Ausland verübte Taten zu sichern und diese in einem Prozess fair zu beurteilen. Unsere Gerichte werden dadurch zusätzlich enorm belastet.
- Es ist selbstverständlich, dass sich Schweizer Firmen schon heute an das Recht am Produktionsstandort halten müssen und anhand dieses Rechts auch die Haftung beurteilt wird. Eine zusätzliche Haftung nach Schweizer Massstäben ist überflüssig.