Eine Begegnungszone umfasst Strassenabschnitte in Wohn- oder Geschäftsvierteln, wo die Fussgänger/-innen auf der gesamten Verkehrsfläche vortrittsberechtigt sind. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
Mit Zwischennutzungen sind zeitlich befristete Nutzungen von leehrstehenden baulichen Anlagen gemeint.