Landtagswahlen Liechtenstein
5. Finanzen & Steuern (0/3)

1. Würden Sie es begrüssen, wenn auch bei Tauschgeschäften eine Grundstückgewinnsteuer anfallen würde?

  Plus d'informationsMoins d'informations
Explications

Zunächst ein allgemeiner Überblick über die direkten Steuern für Privatpersonen.
Die direkten Steuern umfassen:

·       Erwerbssteuer

·       Vermögenssteuer

·       Grundstücksgewinnsteuer

Zusätzlich fallen die Mehrwertsteuer und andere indirekte Abgaben an.

Bei dieser Frage geht es um die Grundstücksgewinnsteuer.

Grundstücksgewinnsteuer
Diese muss man zahlen, wenn man ein Grundstück verkauft. Man muss diese Steuer jedoch nicht zahlen, wenn man ein Grundstück gegen ein anderes tauscht.

Diese Sonderregelung wurde in der Vergangenheit bisweilen kritisiert. Daher schlug die Regierung bei einer Abänderung des Steuergesetzes vor, dass Tauschgeschäfte nur dann zu einem steuerlichen Aufschub führen sollten, wenn die Grundstücke mindestens fünf Jahre gehalten wurden.

Ziel der Änderung
Die Regierung wollte damit den Missbrauch von Immobilientransaktionen (Kauf-Tausch-Geschäfte, sogenannte Dreiecks-Geschäfte) unterbinden. Dabei würden gezielt solche Kauf-Tausch-Geschäfte genutzt, um die Grundstücksgewinnsteuer zu umgehen. Laut Regierung entgehen dem Staat durch solche Praktiken jährlich Steuereinnahmen in Millionenhöhe.

Entscheidung des Landtags
Der Vorschlag der Regierung wurde im Landtag in der ersten Lesung diskutiert und stiess auf Kritik. In der zweiten Lesung sprach sich der Landtag schliesslich mit grosser Mehrheit gegen den Vorschlag der Regierung aus.

  Moins d'informations

2. Sind Sie für eine Erhöhung der Steuern für Personen mit hohem Einkommen?

  Plus d'informationsMoins d'informations
Explications

Ein wesentlicher Teil der Staatseinnahmen besteht aus Einkommenssteuern von natürlichen Personen. Typischerweise steigen Steuersätze mit dem Einkommen an, sodass Besserverdienende einen grösseren Anteil an Steuern entrichten als Geringverdienende. In Liechtenstein unterliegt das Einkommen (4 Prozent des Vermögens werden dem Einkommen als Sollertrag hinzugerechnet) der Erwerbssteuer, die rund einen Viertel der gesamten Steuereinnahmen ausmacht. Der Landessteuersatz beträgt je nach Höhe des Einkommens zwischen 1 und 8 Prozent. Dazu kommt ein Gemeindezuschlag von 150 bis 200 Prozent, was zu einem theoretischen Maximalsteuersatz von 24 Prozent führt.

Jeder zehnte Liechtensteiner Haushalt erzielt gemäss Steuerstatistik einen Erwerb (ohne Vermögenseinkommen) von CHF 200’000 und mehr. Bei einem Bruttoerwerb von CHF 200’000 zahlt eine alleinstehende Person nach allen Abzügen, die ohne Nachweis vorgenommen werden können, ca. 10 Prozent Erwerbssteuern, ein Ehepaar mit zwei Kindern ca. 5 Prozent (Zahlenbeispiele aus Steuerstatistik 2015). Die Vermögensbesteuerung ist in Liechtenstein so geregelt, dass 4 Prozent des ausgewiesenen Vermögens (das ist der sogenannte Sollertrag) in den steuerbaren Erwerb eingehen.

  Moins d'informations

3. Soll eine allfällige Mehrwertsteuer-Erhöhung nur der AHV zugutekommen?

  Plus d'informationsMoins d'informations
Explications

Am 3. März 2024 stimmte das Schweizer Stimmvolk einer 13. AHV-Rente zu.
Laut Beschluss des Bundesrats sollte diese Rente ab 2026 durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte finanziert werden. Das Parlament berät derzeit über die Umsetzung.

Auswirkungen der Schweizer Steuererhöhung auf Liechtenstein
Falls die Schweiz ihre Mehrwertsteuer erhöht, würde dies auch in Liechtenstein zu einer Anpassung der Mehrwertsteuer führen. Dies liegt an den Verpflichtungen, die sich aus dem Zollvertrag mit der Schweiz ergeben.

Verwendung der Mehreinnahmen

Für Liechtenstein würde diese Erhöhung geschätzte Mehreinnahmen von CHF 15 Mio. bis CHF 17 Mio. bedeuten. Wie diese zusätzlichen Einnahmen verwendet werden, ist noch nicht klar.

  Moins d'informations