Zunächst ein allgemeiner Überblick über die direkten Steuern für Privatpersonen.
Die direkten Steuern umfassen:
· Erwerbssteuer
· Vermögenssteuer
· Grundstücksgewinnsteuer
Zusätzlich fallen die Mehrwertsteuer und andere indirekte Abgaben an.
Bei dieser Frage geht es um die Grundstücksgewinnsteuer.
Grundstücksgewinnsteuer
Diese muss man zahlen, wenn man ein Grundstück verkauft. Man muss diese Steuer jedoch nicht zahlen, wenn man ein Grundstück gegen ein anderes tauscht.
Diese Sonderregelung wurde in der Vergangenheit bisweilen kritisiert. Daher schlug die Regierung bei einer Abänderung des Steuergesetzes vor, dass Tauschgeschäfte nur dann zu einem steuerlichen Aufschub führen sollten, wenn die Grundstücke mindestens fünf Jahre gehalten wurden.
Ziel der Änderung
Die Regierung wollte damit den Missbrauch von Immobilientransaktionen (Kauf-Tausch-Geschäfte, sogenannte Dreiecks-Geschäfte) unterbinden. Dabei würden gezielt solche Kauf-Tausch-Geschäfte genutzt, um die Grundstücksgewinnsteuer zu umgehen. Laut Regierung entgehen dem Staat durch solche Praktiken jährlich Steuereinnahmen in Millionenhöhe.
Entscheidung des Landtags
Der Vorschlag der Regierung wurde im Landtag in der ersten Lesung diskutiert und stiess auf Kritik. In der zweiten Lesung sprach sich der Landtag schliesslich mit grosser Mehrheit gegen den Vorschlag der Regierung aus.