Stadtratswahlen Wetzikon 2022
6. Economia e lavoro (0/2)

1. Befürworten Sie die Einführung eines für alle Arbeitnehmenden gültigen Mindestlohnes von 4'000 CHF (für eine Vollzeitstelle)?

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Spiegazioni
Pro
Contro

In der Schweiz gibt es bisher keinen gesetzlichen Mindestlohn. In einigen Branchen bestehen Gesamtarbeitsverträge (GAV), in denen Mindestlöhne festgeschrieben sind. Auch in anderen Branchen liegen die tiefsten Löhne häufig über dem Betrag von 22 Franken pro Stunde bzw. 4'000 Franken pro Monat, der als möglicher Mindestlohn genannt wird. Rund 400'000 oder rund 10 Prozent der Arbeitnehmenden arbeiten jedoch zu Löhnen, welche unter diesem Betrag liegen.

Die Kantone Neuenburg, Jura und Tessin haben inzwischen einen kantonalen Mindestlohn eingeführt. Jura und Tessin definieren ihre Mindestlöhne anhand der nationalen Medianlöhne der Branchen und nicht mittels einer fixen Lohnsumme. Es handelt sich also nicht um einen einheitlichen Mindestlohn, sondern lediglich um branchenspezifische Untergrenzen. Betroffen sind diejenigen Unternehmen, welche nicht einem Gesamtarbeitervertrag unterstellt sind. Im Kanton Neuenburg beträgt der Mindestlohn 20 Franken pro Stunde.

  • Heute können viele ArbeitnehmerInnen nicht von ihrem Lohn leben. Darum ist ein Mindestlohn von 4000 Franken pro Monat nötig.
  • Mit einem schweizweiten Mindestlohn erhalten alle ArbeitnehmerInnen einen fairen Lohn. ArbeitgeberInnen können Arbeitskräfte nicht mehr zu sehr tiefen Löhnen anstellen (Dumpinglöhne).
  • Ein Mindestlohn treibt die Gleichberechtigung der Frau vorantreiben, da Frauen immer noch vielerorts für die gleiche Arbeit schlechter entlöhnt werden. Mit einem Mindestlohn liesse sich diese Ungleichheit zumindest in den untersten Lohngruppen beseitigen.
  • In Branchen mit geringer Produktivität können sich ArbeitgeberInnen die höheren Löhne nicht leisten. Viele Stellen gehen so durch Verlagerung ins Ausland oder durch Automatisierung verloren.
  • Ein schweizweit gültiger Mindestlohn nimmt keine Rücksicht auf die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten zwischen den Regionen.
  • Bereits heute existieren genügend Massnahmen zum Schutz der Löhne und zur Unterstützung von Personen mit niedrigen Einkommen (Kinderzulagen, Prämienverbilligungen etc.).
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2. Soll die Stadt auf die Erbringung eigener Dienstleistungen konsequent verzichten, falls dadurch private Angebote konkurrenziert werden?