Landratswahlen Basel-Landschaft 2023
3. Schule & Bildung (0/4)

1. Sollen im Kanton Basel-Landschaft alle Schulen als Tagesschulen mit freiwilligem Betreuungsangebot geführt werden (modulare Tagesschule)?

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Spiegazioni

Schulergänzende Kinderbetreuung ist ein pädagogisch geleitetes Betreuungsangebot ergänzend zum Unterricht. Genutzt wird es von Kindern ab Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit. Es wird zwischen modularen und gebundenen Tagesstrukturen unterschieden.

Modulare Tagesstrukturen (freiwilliges Angebot) bieten verschiedene Betreuungseinheiten an. Solche Module gibt es vor und nach dem Unterricht (Morgen-/Nachmittags- bzw. Abendbetreuung) und während dem Mittag (Mittagsbetreuung inkl. Mittagstisch). Je nach Angebot der Tagesstruktur können die Eltern den Wochentag und die Module individuell auswählen.

Gebundene Tagesstrukturen ("obligatorische Tagesschule") gibt es in der Schweiz nur wenige. Bei diesen orientieren sich Schule und Betreuungsangebot an einem gemeinsamen pädagogischen Konzept und werden als Einheit geführt. Die Lehrpläne sind die gleichen wie an anderen öffentlichen Schulen. Tagesschulen sind in Block- und Auffangzeiten unterteilt. Die Blockzeiten dauern etwa von 8.00 bis 16.00 Uhr. Während 4.5 Tagen muss das Kind zu diesen Zeiten anwesend sein (der Mittwochnachmittag ist meist freiwillig). Für die Auffangzeiten vor und nach den Blockzeiten kann man sich freiwillig anmelden. Das Angebot zu den Randzeiten erlaubt den Eltern eine gewisse Flexibilität.

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2. Gemäss dem Konzept der integrativen Schule werden Kinder mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen grundsätzlich in regulären Schulklassen unterrichtet. Befürworten Sie dies?

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Im Rahmen der integrativen Schule sollen Kinder, für deren Schulung besondere pädagogische Massnahmen notwendig sind, soweit möglich in einer Regelklasse unterrichtet werden. Das integrative Schulmodell sieht eine gemeinsame Schule für alle vor.

​​​​​​​Die betreffenden Schüler/-innen werden nebst der Lehrperson zusätzlich und individuell von speziell ausgebildeten Fach- und Förderlehrpersonen der schulischen Heilpädagogik auf ihrem Lernweg begleitet. Das Gegenmodell sind Sonderklassen, in denen ausschliesslich Kinder mit Lernschwächen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen unterrichtet werden.

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3. Soll in der Primarstufe auf Französischunterricht verzichtet werden?

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Bei der Umsetzung dieses Vorschlags müsste das HarmoS-Konkordat gekündet werden, welches vorsieht, dass die erste Fremdsprache in der 3. Klasse (5. Schuljahr), die zweite Fremdsprache in der 5. Klasse (7. Schuljahr) unterrichtet wird. Das HarmoS-Konkordat sieht vor, dass der Unterrichtsbeginn beider Fremdsprachen in der Primarstufe erfolgt.

In Basel-Landschaft ist die erste Fremdsprache Französisch, die zweite Englisch.

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4. Soll Homeschooling (private Schulung) im Kanton Basel-Landschaft einfacher ermöglicht werden?

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Privatschulung ist im Kanton Basel-Landschaft möglich, entweder an einer Privatschule oder durch Schulung zu Hause. Bei der privaten Schulung ist eine Bewilligung notwendig, wobei gewisse Anforderungen erfüllt sein müssen. Die Anforderungen sind grundsätzlich die gleichen, die eine öffentliche Schule erfüllen muss, beispielsweise ein Leitbild, organisatorische und pädagogische Konzepte und Angaben zur Qualitätssicherung. Die private Schulung untersteht der kantonalen Aufsicht.

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