Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten. Dennoch gehen viele Paare jährlich ins Ausland, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Wenn die Paare zurück in der Schweiz sind, müssen sie dafür sorgen, dass sie auch rechtlich von den Behörden als Eltern anerkannt werden. Dies ist allerdings nicht so einfach. Faktoren wie genetische Verwandtschaft und Geburtsland machen den Prozess komplizierter oder vereinfachen diesen. Ist der Wunschvater mit dem Kind verwandt, dann kann es ins Personenstandsregister eingetragen werden. Allerdings geht dies nicht, wenn die Leihmutter verheiratet ist. Ist nur die Wunschmutter mit dem Kind verwandt, dann müssen die Wunscheltern vor Gericht ziehen, um die Eintragung ins Personenstandsregister zu erzwingen.