Nach Inkrafttreten des Reglements wäre während zwölf Jahren jährlich eine Fläche, welche mindestens 0,5 Prozent des gesamten Strassenraums auf Siedlungsgebiet im Referenzjahr 2024 entspricht, von befestigten Strassenräumen in Flächen für Bäume und artenreiche Grünflächen umzuwandeln. Die Entsiegelungen ohne Begrünung werden hälftig angerechnet. Flächen für den Fussverkehr, den Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr sind dabei je mindestens in ihrem Bestand zu erhalten.