Fragebogen

Je mehr Fragen Sie beantworten, desto genauer wird das Resultat.
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Sozialstaat, Familie & Gesundheit

Aktuelle Situation

Bereits bestehende Massnahmen der Gemeinde finden sich in Art. 51 des Könizer Baureglements:
- 20-40% einer Wohnneubaufläche sollen ab einer Geschossfläche von 4000m2 zum preisgünstigen Wohnungsbau vorgesehen werden müssen, sofern diese in einem Ortsteil liegen, welcher von 'besonders hohen' Mitzinsen betroffen ist.
- Die Gemeinde unterstützt gemeinützige Wohnbauträger bei der Suche nach Bauland
- Die Gemeinde kann Liegenschaften im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abtreten.

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