Beim Zivildienst handelt es sich um einen Ersatzdienst zum an sich für Schweizer Männer obligatorischen Militärdienst (Art. 59 BV). Er dauert 1,5x so lange wie der Militärdienst und wird schwerpunktmässig im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Umweltschutzbereich geleistet. Er ist aber keine frei wählbare Alternative zum Militärdienst und stellt nach wie vor eine besondere Form der Erfüllung der Wehrpflicht dar.
Zivildienstwillige müssen an der Rekrutierung teilgenommen haben und dort als militärdiensttauglich eingestuft worden sein. Personen, die aus medizinischen oder anderen Gründen militärdienstuntauglich sind, können keinen Zivildienst leiste, sondern zahlen eine Wehrpflichtersatzabgabe.
Die Zulassungen zum Zivildienst haben zwischen 2011 und 2017 kontinuierlich zugenommen und sind auch 2018 nach Ansicht des Bundesrates mit 6’205 Zulassungen zu hoch. Deshalb hat der Bundesrat am 20. Februar 2019 acht Massnahmen zur Änderung des Zivildienstgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Diese Massnahmen sollen den Zugang zum Zivildienst erschweren und generell dessen Attraktivität senken (z.B. eine Pflicht von jährlichen Einsätzen ab der Zulassung zum Zivildienst, das Verbot von Einsätzen, die ein human-, zahn- oder veterinärmedizinisches Studium erfordern, oder die Abschaffung der Möglichkeit zu Zivildiensteinsätzen im Ausland).