Ständeratswahlen 2019
2. Gesundheitswesen (0/5)

1. Sollen sich die Versicherten stärker an den Gesundheitskosten beteiligen (z.B. Erhöhung der Mindestfranchise)?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen

Die Jahresfranchise ist der Betrag, welcher jeder Versicherte als Anteil für anfallende Krankheit- oder Heilungskosten selber bezahlen muss. Dabei kann zwischen verschiedenen Franchisen gewählt werden. Es besteht eine Mindestfranchise von derzeit CHF 300, welche die tiefste Option festhält. Die höchste mögliche Franchise liegt bei CHF 2'500.

Während die Kosten im Gesundheitswesen in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, wurde die Mindestfranchise seit 2003 nicht angepasst.

  Weniger Informationen

2. Würden Sie die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende befürworten?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz besteht bezüglich der Organspende die sogenannte Zustimmungsregelung. Dabei können einem Menschen nach seinem Tod nur dann Organe entnommen werden, wenn dieser zuvor ausdrücklich seinen Willen zur Spende erklärt hat. Hat eine Person darüber keine Meinung geäussert, entscheiden die Angehörigen des/der Verstorbenen.

Mit der Einführung der Widerspruchslösung (vermutete Zustimmung) würden alle volljährigen Personen zu potentiellen Organspendern werden, es sei denn, sie haben dies ausdrücklich anders gewünscht.

Die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten», welche die Widerspruchslösung (vermutete Zustimmung) einführen möchte, wurde am 22. März 2019 der Bundeskanzlei mit über 145'000 gesammelten Unterschriften übergeben.

  • Es herrscht ein Mangel an Organspender/-innen vor. Mit der Einführung der Widerspruchslösung stehen mehr Organe zur Verfügung, folglich können mehr Leben gerettet werden.
  • Viele Menschen würden im Todesfall ihre Organe spenden, haben dies aber nicht ausdrücklich festgehalten. Mit der automatischen Organspende wäre dieses Problem behoben. Gleichzeitig könnten Personen, welche mit der Organspende nicht einverstanden sind, dies mit einer Erklärung (z.B. einem Ausweis oder einer Patientenverfügung) ausdrücklich kundtun. Niemand wäre zur Organspende gezwungen.
  • Von den zehn Ländern mit den höchsten Spenderquoten im europäischen Vergleich wenden neun Staaten das Widerspruchsmodell an. 
  • Das Widerspruchsmodell weist ethische Defizite auf. So werden durch die Organentnahme ohne ausdrückliche Zustimmung der Person die Persönlichkeitsrechte tangiert. Des Weiteren hofft das Modell auf die Bequemlichkeit des Volkes, was moralisch nicht zu rechtfertigen ist.
  • Eine Änderung des Systems, welche die persönlichen Rechte einschränkt, schürt die Verunsicherung und das Misstrauen in der Bevölkerung gegenüber dem gesamten Organspendewesen.
  • Ob mit einem Systemwechsel tatsächlich mehr Organspender generiert werden können, bleibt ungewiss. So könnten viele Transplantationsmediziner aus ethischen Gründen auch in Zukunft ohne die klare Zustimmung des Patienten oder der Hinterbliebenen keine Organe entnehmen wollen. 
  Weniger Informationen

3. Soll für Kinder eine Impfpflicht gemäss dem Schweizerischen Impfplan eingeführt werden?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz besteht keine Impfpflicht. Ob jemand sich für oder gegen eine Impfung ausspricht, kann jede/-r selbst entscheiden. Eltern können somit entscheiden, ob und gegen was ihr Kind geimpft wird.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht jeweils zu Jahresbeginn einen Impfplan. Dieser soll einen optimalen Impfschutz der Bevölkerung gewährleisten.

Der Schweizerische Impfplan 2019 des BAG für Kinder schlägt vor, Säuglinge im Alter von zwei und vier Monaten gegen die folgenden Erkrankungen zu impfen:

  • Diphtherie
  • Starrkrampf
  • Keuchhusten
  • Kinderlähmung
  • Haemophilus influenzae b (Verursacher von Hirnhaut- und Kehlkopfentzündungen)
  • Pneumokokken

Später, im Alter von neun und 12 Monaten, soll eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln folgen. Jugendliche (11-15 Jahre) sollten sich gemäss BAG-Empfehlung ausserdem gegen Varizellen (Windpocken) und Mädchen zusätzlich gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV) impfen lassen.

  • Wiederholt auftretende Masernausbrüche: Im internationalen Vergleich ist die Impfdichte in der Schweiz tiefer als in anderen Staaten. Dies verhindert die komplette Ausrottung der Krankheit.
  • Schutz der Allgemeinheit und besonders verwundbarer Personen: Durch Impfungen wird nicht nur das eigene Kind, sondern auch Neugeborene, andere Kinder, Schwangere und andere Erwachsene geschützt. Durch eine flächendeckende Impfung können Epidemien verhindert werden.
  • Nebenwirkungen einer Impfung geringer als tatsächlichen Erkrankung: Masern können beispielsweise zu Hirnhaut- und Lungenentzündungen führen. Während bei der Impfung nur eine aus einer Million Personen eine Hirnhautentzündung erleidet, ist bei der tatsächlichen Erkrankung jeder Tausendste von einer solchen Entzündung betroffen. 
  • Rückgang von Infektionskrankheiten durch Impfungen: Viele Infektionskrankheiten sind in der Schweiz verschwunden. Infolge der Globalisierung kommen Erreger immer wieder ins Land und können bei einer tiefen Impfdichte immer wieder neu verbreitet werden.
  • Entscheidungshoheit bei den Eltern: Auf keinen Fall sollte eine Impfpflicht für Kinder aufgezwungen und so auf schwerwiegende Weise in die persönliche Freiheit eingegriffen werden.
  • Schwere Nebenwirkungen können auftreten: Die Risiken einer Impfung sind nur schwierig abschätzbar, da jeder Mensch individuell ist.
  • Entscheidung über verpflichtende Impfungen: Wenn eine Impfpflicht eingeführt wird, entscheiden die Behörden darüber, welche Impfungen notwendig sind und welche nicht. Dabei ist nicht klar, auf welcher Grundlage solche Entscheidungen getroffen werden.
  Weniger Informationen

4. Eine Initiative fordert, dass die Prämienverbilligung so ausgestaltet wird, dass niemand mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden muss. Befürworten Sie dies?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

Die Kantone wenden heute unterschiedliche Kriterien an um zu bestimmen, wer von der Verbilligung der Krankenkassenprämien profitiert. Mit einer Annahme der Initiative würden die unterschiedlichen kantonalen Ausgestaltungen insofern vereinheitlicht, indem sie künftig alle Krankenkassenprämien decken würde, die mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens eines Haushaltes übersteigen.

  • Senkung der Prämienlast für die Versicherten, insbesondere von solchen mit geringem Einkommen.
  • Schutz der Versicherten vor zukünftigen Kürzungen der Mittel für die Prämienverbilligung durch die Kantone.
  • Kantonale Unterschiede werden bei einer Vereinheitlichung nicht mehr berücksichtigt.
  • Bisherige kantonale Modelle der Prämienverbilligung haben sich bewährt
  • Es entstehen Mehrkosten von rund 3.6 Milliarden Franken, welche der Bund und die Kantone zu tragen haben.
  Weniger Informationen

5. Eine Initiative möchte dem Bund mehr Kompetenzen geben, um Massnahmen zur Senkung der Gesundheitskosten zu ergreifen (Einführung einer Kostenbremse). Befürworten Sie dies?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

Die Initiative fordert, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone eingreifen müssen, sobald die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung übermässig zunehmen. Durch die neue Verfassungsgrundlage soll der Bund neue Möglichkeiten erhalten, um Massnahmen gegen die wachsenden Gesundheitskosten auf der nationalen Ebene zu lancieren.

  • Mit der Initiative werden Bund und Kantone verpflichtet, endlich wirksame Massnahmen zu ergreifen, um die Kostenexplosion im Gesundheitswesen zu stoppen.
  • Die Initiative bestimmt nur das Ziel, die Bestimmung der wirksamsten Massnahmen zu dessen Erreichung wird den Experten von Bund und Kantonen überlassen.
  • Die Initiative macht keine zentralistischen Vorgaben: Bund und Kantone sollen gemeinsam Massnahmen beschliessen.
  • Die Initiative ist schwammig formuliert und die Stimmbürger/-innen kaufen die Katze im Sack: Es ist völlig unklar, ob und was für Massnahmen am Ende tatsächlich ergriffen werden.
  • Die Initiative bietet keine Gewähr, dass tatsächlich wirksame Massnahmen ergriffen werden: Viele Massnahmen benötigen die Zustimmung des Parlaments oder kommen sogar vors Volk, wo unpopulären Vorschlägen die Ablehnung droht.
  Weniger Informationen