In der Schweiz besteht keine Impfpflicht. Ob jemand sich für oder gegen eine Impfung ausspricht, kann jede/-r selbst entscheiden. Eltern können somit entscheiden, ob und gegen was ihr Kind geimpft wird.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht jeweils zu Jahresbeginn einen Impfplan. Dieser soll einen optimalen Impfschutz der Bevölkerung gewährleisten.
Der Schweizerische Impfplan 2019 des BAG für Kinder schlägt vor, Säuglinge im Alter von zwei und vier Monaten gegen die folgenden Erkrankungen zu impfen:
- Diphtherie
- Starrkrampf
- Keuchhusten
- Kinderlähmung
- Haemophilus influenzae b (Verursacher von Hirnhaut- und Kehlkopfentzündungen)
- Pneumokokken
Später, im Alter von neun und 12 Monaten, soll eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln folgen. Jugendliche (11-15 Jahre) sollten sich gemäss BAG-Empfehlung ausserdem gegen Varizellen (Windpocken) und Mädchen zusätzlich gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV) impfen lassen.
- Wiederholt auftretende Masernausbrüche: Im internationalen Vergleich ist die Impfdichte in der Schweiz tiefer als in anderen Staaten. Dies verhindert die komplette Ausrottung der Krankheit.
- Schutz der Allgemeinheit und besonders verwundbarer Personen: Durch Impfungen wird nicht nur das eigene Kind, sondern auch Neugeborene, andere Kinder, Schwangere und andere Erwachsene geschützt. Durch eine flächendeckende Impfung können Epidemien verhindert werden.
- Nebenwirkungen einer Impfung geringer als tatsächlichen Erkrankung: Masern können beispielsweise zu Hirnhaut- und Lungenentzündungen führen. Während bei der Impfung nur eine aus einer Million Personen eine Hirnhautentzündung erleidet, ist bei der tatsächlichen Erkrankung jeder Tausendste von einer solchen Entzündung betroffen.
- Rückgang von Infektionskrankheiten durch Impfungen: Viele Infektionskrankheiten sind in der Schweiz verschwunden. Infolge der Globalisierung kommen Erreger immer wieder ins Land und können bei einer tiefen Impfdichte immer wieder neu verbreitet werden.
- Entscheidungshoheit bei den Eltern: Auf keinen Fall sollte eine Impfpflicht für Kinder aufgezwungen und so auf schwerwiegende Weise in die persönliche Freiheit eingegriffen werden.
- Schwere Nebenwirkungen können auftreten: Die Risiken einer Impfung sind nur schwierig abschätzbar, da jeder Mensch individuell ist.
- Entscheidung über verpflichtende Impfungen: Wenn eine Impfpflicht eingeführt wird, entscheiden die Behörden darüber, welche Impfungen notwendig sind und welche nicht. Dabei ist nicht klar, auf welcher Grundlage solche Entscheidungen getroffen werden.