Ständeratswahlen 2019
4. Migration & Integration (0/6)

1. Sollen Ausländer/-innen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben, das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene erhalten?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Als aktives Stimmrecht wird das Recht einer Person zu wählen oder abzustimmen bezeichnet. Im Gegensatz dazu bezieht sich das passive Wahlrecht darauf, dass eine Person selbst für ein Amt gewählt werden kann.

In der Schweiz haben Ausländer/-innen auf Bundesebene grundsätzlich kein Stimmrecht. Geknüpft an eine Mindestwohndauer gestehen hingegen einige Kantone und Gemeinden das Stimmrecht auch Ausländer/-innen zu.

Auf kantonaler Ebene kennen nur die Kantone Neuenburg und Jura das (aktive) Ausländerstimmrecht. Deutlich weiter verbreitet ist das Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene. In fast allen Westschweizer Kantonen (Freiburg, Neuenburg, Waadt und Jura) haben Ausländer/-innen in allen Gemeinden das aktive und passive Stimmrecht, während sie im Kanton Genf nur über das aktive Stimmrecht verfügen.

In der Deutschschweiz gibt es kein generelles Ausländerstimmrecht und Versuche es einzuführen sind in zahlreichen Volksabstimmungen gescheitert. Allerdings stellen es die Kantone Basel-Stadt, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden ihren Gemeinden frei, ob sie das Ausländerstimmrecht für kommunale Vorlagen einführen wollen oder nicht.

  • Viele Ausländer/-innen wohnen seit mehr als zehn Jahren bei uns. Sie bezahlen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, haben Kinder, die hier zur Schule gehen und engagieren sich in Vereinen und in den Gemeinden. Daher ist es stossend, dass sie über keine politischen Rechte verfügen, obschon sie all ihren Pflichten nachkommen.
  • Grundsätzlich gilt, dass wer von politischen Entscheidungen betroffen ist, diese auch mitgestalten dürfen soll.
  •  Das Ausländerstimmrecht fördert die Integration der Ausländer/-innen, indem sie mit dem politischen System und der politischen Kultur der Schweiz vertraut werden.
  • Das Stimm- und Wahlrecht soll den Schweizer Bürger/-innen vorbehalten bleiben. Der Weg zum Stimmrecht muss über die Einbürgerung laufen. Grundlage für Gewährung politischer Rechte sind Sprachkenntnisse, Vertrautheit mit dem politischen System und die Akzeptanz des Rechtssystems und der demokratischen Werte. Ist eine Person gut integriert und erfüllt diese Grundlagen, so soll sie den Schritt zur Einbürgerung machen.
  • Durch die Einführung des Ausländerstimmrechts werden die Schweizer/-innen und Schweizer schlechter gestellt, da Ausländer/-innen zwar stimmen dürfen, aber nicht alle Pflichten wie zum Beispiel die Wehrpflicht übernehmen müssen.
  • Es gibt alternative Wege, sich politisch zu beteiligen. So führen z.B. immer mehr Gemeinden Ausländermotionen ein, welche Ausländer/-innen die Gelegenheit gibt, politische Vorstösse ins Gemeindeparlament einzubringen.
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2. Ist die Begrenzung der Einwanderung für Sie wichtiger als der Erhalt der Bilateralen Verträge mit der EU?

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Erläuterungen
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Contra

Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Volk die Masseneinwanderungsinitiative (MEI) angenommen, welche eine Begrenzung der Einwanderung sowie den Inländervorrang bei der Besetzung offener Stellen vorschreibt. Die Bestimmungen der Initiative stehen damit in offenem Widerspruch zum seit 2002 geltenden Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU.

Mit der Personenfreizügigkeit haben Bürger/-innen der Schweiz und der EU/EFTA-Mitgliedstaaten das Recht, den Arbeitsplatz und den Aufenthaltsort innerhalb der EU/EFTA frei zu wählen. Die Personenfreizügigkeit ist ein wesentlicher Pfeiler des EU-Rechts.

Die Abkommen im bilateralen Vertragswerk sind daher mit einer sogenannten Guillotine-Klausel verbunden. Das heisst, dass bei der Kündigung eines einzelnen Vertrags, automatisch alle anderen Verträge gekündigt werden. Damit soll verhindert werden, dass eine Vertragspartei nur noch die für sie vorteilhaften Verträge weiterlaufen lässt und die anderen kündigt.

Das Freizügigkeitsabkommen wurde insgesamt schon dreimal (2000, 2005, 2009) in einer Volksabstimmung bestätigt. Das Parlament hat sich deshalb Ende 2016 für eine schwache, mit den Bilateralen Verträgen kompatible Umsetzung der MEI entschieden. Bei dieser Umsetzung wird zwar auf eine fixe Begrenzung der Einwanderung verzichtet, sieht dafür aber einen Inländervorrang für die in der Schweiz niedergelassenen Personen (inkl. EU-Ausländer) vor.

Eine Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit wurde daraufhin am 31. August 2018 eingereicht.  Sie verlangt explizit die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU, falls eine einvernehmliche Ausserkraftsetzung innerhalb von 12 Monaten nicht gelingen sollte.

  • Im Zuge der Personenfreizügigkeit ist die Zuwanderung in die Schweiz zu stark gestiegen. Die Folgen sind Zersiedlung, steigende Wohnkosten, unsicherere Arbeitsplätze, zusätzliche Belastungen im Verkehr sowie ein schleichender Verlust der schweizerischen Identität. Dies kann nur mit einer strikten Umsetzung Masseneinwanderungsinitiative verbessert werden.
  • Die wirtschaftlichen Probleme in verschiedenen EU-Ländern (hohe Arbeitslosigkeit, Staatsverschuldung usw.) verstärken den Zuwanderungsdruck auf die Schweiz und damit auch den Lohndruck. Die flankierenden Massnahmen vermögen diese Entwicklung nicht zu bremsen.
  • Die gut laufende Schweizer Wirtschaft bietet vielen EU-Bürger/-innen Arbeit und auch bei den sonstigen wirtschaftlichen Beziehungen ist die Schweiz ein wichtiger Handelspartner der EU. Die EU-Staaten werden daher im eigenen Interesse eine Beschränkung der Personenfreizügigkeit durch die Schweiz akzeptieren.
  • Aufgrund der Verknüpfung der einzelnen Verträge steht wegen der Masseneinwanderungsinitiative das gesamte bilaterale Vertragswerk auf dem Spiel. Dieses regelt zurzeit den gesamten wirtschaftlichen Austausch mit den EU-Staaten. Fällt dieses Vertragswerk weg, sind dramatische Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft zu befürchten. Die Freizügigkeit ist für die EU ein derart wichtiges Prinzip, dass sie die bilateralen Verträge ohne Freizügigkeitsabkommen nicht akzeptieren wird.
  • Das Freizügigkeitsabkommen stellt Schweizer/-innen, die im EU-Raum arbeiten und sich dort niederlassen, in wichtigen Belangen mit den EU-Bürgern gleich. Dies betrifft ungefähr 450'000 Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit, welche derzeit im EU-Raum wohnen.
  • Ohne Personenfreizügigkeit stehen in der Schweiz viele Branchen – zum Beispiel das Gesundheitswesen oder die Hotellerie – vor grossen Schwierigkeiten, da auf dem inländischen Arbeitsmarkt das benötigte Personal nicht zu finden ist. Auch für die exportorientierte Industrie wirkt sich die Zuwanderung gut qualifizierter Arbeitskräfte positiv aus. Wird diese beschränkt, sind Verlagerungen ins Ausland und somit Arbeitsplatzverluste die Folge.
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3. Sollen Sans-Papiers einfacher einen geregelten Aufenthaltsstatus erhalten?

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Sans-Papiers sind Personen, die sich ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten. Die meisten Sans-Papiers besitzen zwar Identitätspapiere oder Passdokumente, halten sich jedoch gemäss Ausländergesetzgebung illegal in der Schweiz auf.

Eine Studie aus dem Jahr 2015 geht von rund 76'000 Sans-Papiers in der Schweiz aus. Andere Schätzungen sprechen von zwischen 58'000 und 105'000 Personen. Eine zuverlässige Zahl kann jedoch nicht ermittelt werden, da Sans-Papiers per Definition in keinem Register systematisch erfasst sind. Der Grossteil der Sans-Papiers ist erwerbstätig. Rund die Hälfte arbeitet in privaten Haushalten. Weiter werden Sans-Papiers in der Gastronomie, der Hotellerie, dem Baugewerbe und der Landwirtschaft beschäftigt.

Aktuell ist eine Regularisierung des Aufenthaltsstatus von Sans-Papiers, also eine offizielle Erlaubnis in der Schweiz zu bleiben, nur in Härtefällen und auf Antrag möglich. In den letzten Jahren wurden zwischen 2'000 und 3'000 Härtefallbewilligungen erstellt, wobei diese nicht nur Sans-Papiers betroffen haben.

Im Kanton Genf lief für Sans-Papiers während zweier Jahre ein Pilotprojekt mit dem Namen Operation Papyrus. Dieses hatte zum Ziel, den Aufenthaltsstatus von Sans-Papiers zu regeln. Die Bedingungen dazu waren anderem, dass die Personen mindestens zehn Jahre im Kanton gewohnt haben (fünf Jahre bei Familien mit Schulkindern) und für sich selbst sorgen können. Über 1'800 Personen erhielten bis 2019 eine Aufenthaltsbewilligung.

  • Die grosse Zahl und die Lage der Sans-Papiers in der Schweiz erfordern neue gesetzliche Regelungen. Sans-Papiers leben und arbeiten ohne jegliche Rechtsgrundlage in der Schweiz, was die Gefahr der Ausbeutung mit sich bringt. Durch die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung könnte dem Lohndumping entgegengewirkt werden.
  • Die grosse Zahl von Sans-Papiers erfordert eine kollektive Regularisierung, wie sie bereits in anderen Staaten erfolgreich umgesetzt worden ist.
  • Einzelfallprüfungen sind aufgrund der grossen Zahl viel zu aufwendig und teuer. Bei einem Grossteil der Sans-Papiers handelt es sich zudem um Menschen, die seit vielen Jahren in der Schweiz leben und in den Arbeitsmarkt integriert sind. Diese Menschen sollten die gleichen Rechte wie alle anderen haben.
  • Eine kollektive Regularisierung für Sans-Papiers trägt nichts zur Lösung des Problems bei. Vielmehr sollten wie bisher nur in Härtefällen Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden, womit humanitäre Gründe im Einzelfall gebührend berücksichtigt werden können.
  • Die Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass durch kollektive Regelungen die Zahl der Sans-Papiers längerfristig nicht reduziert werden kann, da diese rasch durch neue Sans-Papiers ersetzt werden. Die Schweiz würde für potenzielle illegale Zuwanderer, die mit der Wiederholung einer solchen Generalamnestie rechnen, attraktiver.
  • Mit einer kollektiven oder gruppenspezifischen Regularisierung würde das illegale Verhalten der Papierlosen belohnt.
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4. Befürworten Sie eine weitere Verschärfung des Asylrechts?

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Das Asylgesetz von 1981 ist bis heute rund zehn Mal geändert und ergänzt worden. Die meisten Revisionen führten zu einer Einschränkung des Asylrechts.

Seit der Teilrevision von 2012 dürfen auf Schweizer Botschaften keine Asylgesuche mehr eingereicht werden. Weiter wurde das Asylgesetz dahingehend angepasst, dass Wehrdienstverweigerung nicht mehr als alleiniger Asylgrund anerkannt wird. Zudem können renitente Asylbewerber in besonderen Zentren untergebracht werden.

Bund, Kantone und Gemeinden verständigen sich zuletzt 2013 und 2014 auf eine Neustrukturierung des Asylbereichs. 2016 wurde das revidierte Asylgesetz schliesslich vom Stimmvolk angenommen. Zentrale Aspekte sind die beschleunigten Verfahren und einen unentgeltlichen Rechtsschutz von Beginn an.

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5. Sollen die Anforderungen für Einbürgerungen erhöht werden?

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Erläuterungen

Um das schweizerische Bürgerrecht zu erhalten, wird die Zustimmung der Gemeinde, des Kantons und des Bundes benötigt.

Wer seit 10 Jahren in der Schweiz wohnhaft ist und über eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) verfügt, kann bei der Wohngemeinde oder dem Wohnkanton ein Gesuch um Erteilung der ordentlichen Einbürgerung stellen. Die zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz verbrachten Jahre zählen dabei doppelt. Der tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz muss in diesem Fall mindestens sechs Jahre betragen.

Die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes erfordert, dass die gesuchstellende Person:

- erfolgreich integriert ist;

- mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut ist; und

- die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.

Die kantonale Gesetzgebung sieht eine zusätzliche Mindestaufenthaltsdauer zwischen zwei und fünf Jahren in der Gemeinde und im Kanton vor. Das Verfahren im Kanton und in der Gemeinde ist unterschiedlich und wird durch kantonales Recht geregelt.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt das SEM die Einbürgerungsbewilligung des Bundes und stellt diese der kantonalen Einbürgerungsbehörde zum Entscheid über die Einbürgerung zu.

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6. Soll der Bund Ausländer/-innen bei der Integration stärker unterstützen?

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Zentrales Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz. Der ausländischen Wohnbevölkerung soll mittels den vier Grundprinzipien "Chancengleichheit verwirklichen", "Vielfalt berücksichtigen", "Potenziale nutzen" und "Eigenverantwortung einfordern" die Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft ermöglicht werden.

Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 die Änderung des Ausländergesetzes (AuG) zur Verbesserung der Integration gutgeheissen. Das erste Paket über die „Steuerung der Zuwanderung“ trat bereits am 1. Januar 2018 in Kraft und das zweite „zur Verbesserung der Integration“ am 1. Januar 2019. Mit den neuen Bestimmungen soll im Integrationsbereich das Prinzip des «Förderns und Forderns» noch verstärkt umgesetzt werden.

Es enthielt einige Verschärfungen: Eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erhält nur noch, wer gut integriert ist, also die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnimmt oder sich ausbildet und die erforderlichen Sprachkompetenzen hat. Werden die Integrationskriterien nicht erfüllt, kann eine Rückstufung von einer Niederlassungs- (Ausweis C) auf eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) erfolgen. Zudem zahlte der Bund bisher den Kantonen für jede Person mit Bleiberecht (Asyl und vorläufige Aufnahme) eine einmalige Integrationspauschale von 6'000 Franken. Künftig werden es 18'000 Franken sein. 

  • Lange Zeit hat der Bund in Sachen Ausländerintegration nichts unternommen. Zwar wurde die Politik zur Integration der ausländischen Wohnbevölkerung in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt, doch sind die Anstrengungen immer noch ungenügend und vor allem zu wenig systematisch.
  • Mit Blick auf den hohen Ausländeranteil in der Schweiz muss der Ausländerintegration eine besondere Bedeutung zukommen. Die heute eingesetzten Mittel entsprechen jedoch keinesfalls dieser Bedeutung.
  • Langfristig zahlt es sich auf jeden Fall aus, in eine verbesserte Integration zu investieren. Durch eine Reduzierung der Defizite der ausländischen Wohnbevölkerung bei der Bildung und den Sprachkenntnissen können die Kosten der Arbeitslosigkeit und der Sozialhilfe reduziert und die Kriminalität gesenkt werden.
  • Es wird bereits mehr als genug getan. Neben den direkten Förderbeiträgen werden auch noch Beiträge im Rahmen des Arbeitslosengesetzes - für Wiedereingliederungsmassnahmen - und des Lehrstellenbeschlusses - für integrationspolitische Ziele - eingesetzt.
  • Geld allein garantiert noch keine gute Integration. Die Integration hat primär von der ausländischen Wohnbevölkerung selbst auszugehen. Das bezieht sich auf die Respektierung der Grundwerte der Bundesverfassung, die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie dem Willen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben.
  • Eine zusätzliche staatliche Förderung der Integration ist ohnehin nicht notwendig, da in zahlreichen kleineren Gemeinden die Integration auch ohne staatliche Förderung unproblematisch und unbürokratisch verläuft.
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