Staatsratswahlen Wallis 2021
6. Wirtschaft & Arbeit (0/7)

1. Soll der Kanton Wallis das Service-Public-Angebot (z.B. öffentlicher Verkehr, Verwaltungsdienstleistungen) in ländlichen Gebieten stärker unterstützen?

2. Befürworten Sie eine vollständige Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten?

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Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz gibt es kantonal unterschiedliche Regelungen der Geschäftsöffnungszeiten, die von eher restriktiv bis sehr liberal reichen. Eine vollständige Liberalisierung bedeutet, dass die Geschäfte nach eigenem Ermessen die Öffnungszeiten festlegen können, jedoch nicht gezwungen sind, zu bestimmten Tageszeiten oder an bestimmten Tagen geöffnet zu haben.

Zudem gilt weiterhin das Arbeitsgesetz des Bundes, das Nachtarbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sowie Sonntagsarbeit verbietet bzw. nur auf Bewilligung hin erlaubt.

  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten trägt den veränderten Arbeits- und Freizeitgewohnheiten der Bevölkerung Rechnung.
  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten führt dazu, dass im Wettbewerb alle Geschäfte in der ganzen Schweiz die gleichen Ausgangsbedingungen haben. Heute besteht eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen.
  • Bestehende Arbeitsschutzbestimmungen sorgen dafür, dass die Liberalisierung nicht zu Lasten des Verkaufspersonals geht.
  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten führt zu längeren Ladenöffnungszeiten und zu Mehrarbeit für das Verkaufspersonal. Da diese Mehrarbeit insbesondere am Abend und an Wochenenden geleistet werden muss, leiden das soziale Leben und das Familienleben sowie die Gesundheit der Angestellten.
  • Die Konsumenten/-innen haben auch bei liberaleren Ladenöffnungszeiten nicht mehr Geld zur Verfügung. Darum werden Umsatz und Gewinn der Geschäfte bei einer vollständigen Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten nicht steigen.
  • Nicht zuletzt ist der Sonntag in unserer christlichen Gesellschaft für viele ein Tag der Ruhe und Besinnung. Durch die Liberalisierung wird der Sonntag immer mehr zu einem normalen Arbeitstag.
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3. Befürworten Sie die Einführung eines kantonalen Mindestlohnes für alle Arbeitnehmenden in der Höhe von 23 Franken pro Stunde (nach dem Vorbild Kanton Genf)?

4. Soll im Kanton Wallis die Lohngleichheit von Männern und Frauen strenger kontrolliert werden?

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Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz ist Lohngleichheit ein Verfassungsrecht und im Gleichstellungsgesetz geregelt. Demnach haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Gemäss der Lohnstrukturerhebung 2016 des Bundesamts für Statistik gibt es eine unerklärbare Lohndifferenz von sieben bis acht Prozent zwischen den Geschlechtern, trotz gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation.

Im öffentlichen Beschaffungswesen der Schweiz werden heute nur Anbietende berücksichtigt, welche unter anderem die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau erfüllen. Unternehmen, welche sich um einen Auftrag bewerben mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen vorgängig nachweisen, dass die Lohngleichheit eingehalten wird. Zudem können auch Kontrollen durchgeführt werden.

Neu müssen zudem Unternehmen mit mindestens 100 Arbeitnehmenden künftig alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die Unternehmen müssen ihre Angestellten und Aktionäre über die Ergebnisse informieren. Hält ein Unternehmen die Lohngleichheit ein, wird es von weiteren Analysen befreit. Fehlbare Unternehmen werden jedoch nicht bestraft. Es besteht auch keine direkte Verpflichtung, Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit zu ergreifen.

Von dieser Regelung sind knapp ein Prozent aller Unternehmen betroffen. Da es sich um Grossunternehmen handelt, sind rund 47 Prozent aller Beschäftigten in der Schweiz bei diesen Unternehmen beschäftigt.

  • Die Lohnabrechnung der Frauen ist im Durchschnitt jeden Monat um 1455 Franken tiefer als jene der Männer (2016). 44% des Lohnunterschieds von 18.3% können nicht erklärt werden und enthalten eine potentielle Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts.
  • Die Lohndiskriminierung ist ein strukturelles Problem. Wie auch in anderen Bereichen der Arbeitswelt (Bsp.: Mindestlöhne, Kündigungsschutz, Arbeitszeiten) braucht es hierbei Kontrollmechanismen in Form staatlicher Interventionen.
  • Frauen können sich zwar vor dem Arbeitsgericht wehren, jedoch riskieren sie dadurch eine Entlassung. Denn vor Rache-Kündigungen sind sie nur während sechs Monaten geschützt.
  • Es kann nicht abschliessend erklärt werden, ob und in welchem Ausmass Frauen bei den Löhnen diskriminiert werden.
  • Es soll keine staatliche Einmischung in die Lohnpolitik geben. Die Kontrolle über die Löhne gehört allein dem Arbeitgeber.
  • Frauen könnten sich bereits jetzt vor Arbeitsgericht wehren, wenn sie betreffend Lohn diskriminiert werden. 
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5. Soll der Kanton die Mehrausgaben aufgrund der Corona-Pandemie mit einem strengen Sparprogramm möglichst rasch wieder ausgleichen?

6. Soll die Schweiz ein Freihandelsabkommen mit den USA anstreben?

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Pro
Contra

Freihandel bedeutet, dass der Handel zwischen zwei Staaten nicht durch Zölle, Import-Kontingente oder ähnliche Massnahmen behindert wird. Die Schweiz verfügt derzeit über Freihandelsabkommen mit den EU- und EFTA-Staaten sowie ausserhalb Europas u.a. mit China, Japan, Südkorea, Südafrika, Kanada und Mexiko. Derzeit besteht jedoch kein Freihandelsabkommen mit den USA.

Die USA wurden in den letzten Jahren ein immer wichtigerer Handelspartner der Schweiz: Zwischen 2008 und 2017 ist der Anteil der Güterexporte in die USA gemessen an allen Schweizer Güterexporten von 8 auf 15 Prozent gestiegen. Die USA rangieren somit an zweiter Stelle nach der Europäischen Union, in welche 52 Prozent unserer Exporte gehen.

Die enge wirtschaftliche Verflechtung zeigt sich auch daran, dass am meisten Direktinvestitionen schweizerischer Unternehmen im Ausland in die USA fliessen (ca. ein Fünftel aller Direktinvestitionen). Die Schweiz ist damit der siebtwichtigste ausländische Investor in den USA.

Die USA sind z.B. für die Schweizer Pharmaindustrie der mit Abstand bedeutendste Zielmarkt und auch für die Uhren- und die Maschinenindustrie sind sie von entscheidender Bedeutung. Im Bereich der Dienstleistungen ist für viele Schweizer Finanzinstitute der Zugang zum US-Markt überlebenswichtig.

Allerdings sind die gegenseitigen Zölle und anderen Handelsbeschränkungen für Industriegüter bereits heute relativ tief. Viel gewichtiger sind die Behinderungen im Landwirtschafts- bzw. Nahrungsmittelsektor. An den Vorbehalten der Schweizer Landwirte ist 2006 der letzte Anlauf eines Freihandelsabkommens mit den USA gescheitert.

  • Die USA sind der zweitwichtigste Handelspartner für die Schweiz. Mit einem Freihandelsabkommen werden Schweizer Produkte in den USA günstiger, was Arbeitsplätze in der Schweiz schafft.
  • Durch ein Entgegenkommen gegenüber den USA können für die Schweizer Wirtschaft schädliche Zollerhöhungen oder andere neue Handelshemmnisse verhindern, welche die USA wiederholt gegenüber Staaten mit einem Handelsüberschuss (wie auch die Schweiz) angedroht haben.
  • Es besteht das Risiko, dass US-Produkte den schweizerischen Markt überfluten. Einheimische Erzeugnisse hätten das Nachsehen. Weil bei Nahrungsmitteln die Schweiz höhere Standards kennt (z.B. bzgl. des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen oder des Einsatzes von Pestiziden und Antibiotika), sind die viel günstiger produzierten US-Produkte für Schweizer Bauern eine Gefahr und unterlaufen den Schweizer Tier-, Umwelt- und Konsumentenschutz.
  • Mehr Handel geht nicht zwingend mit einer erhöhten Inland-Produktion einher. Erfahrungen mit bestehenden Freihandelszonen haben gezeigt, dass oft lediglich die Lieferanten ändern. Dadurch droht ein Verdrängungskampf, der Löhne unter Druck setzt und dadurch den Konsum bremst.
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7. Soll die Schweiz Einkäufe im Ausland erschweren (z.B. Senkung der Zollfreigrenze)?