Stadtratswahlen Bern 2020
5. Finanzen & Steuern (0/5)

1. Soll die Stadt Bern in den nächsten vier Jahren Steuersenkungen anstreben?

2. Soll die Stadt Bern als Sparmassnahme Stellen in der städtischen Verwaltung reduzieren?

3. Auf das Jahr 2020 wurden drei zusätzliche Ferientage für die Angestellten der Stadt Bern eingeführt. Sollen diese gestrichen werden?

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Erläuterungen

Seit Januar 2020 erhalten die Angestellten der Stadt Bern drei zusätzliche Ferientage. Der Gemeinderat wollte diese aus Spargründen ab 2021 wieder streichen. Einen entsprechenden Antrag zur Beibehaltung der Ferientage nahm der Stadtrat mit 42 Ja- gegen 30 Nein-Stimmen an.

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4. Würden Sie eine Lockerung der kantonalen Bestimmungen bezüglich zusätzlicher Verschuldung der Berner Gemeinden begrüssen?

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Erläuterungen

Die kantonale Bestimmung zur Verschuldung der Gemeinden sieht vor, dass ein Defizit der Erfolgsrechnung budgetiert werden kann, wenn es durch einen Bilanzüberschuss gedeckt ist oder wenn Aussicht auf Deckung besteht. Ein Bilanzfehlbetrag darf dabei einen Drittel des ordentlichen Jahressteuerertrages nicht übersteigen und muss zwingend innert acht Jahren seit der erstmaligen Bilanzierung abgetragen sein. Budgetiert eine Gemeinde ein Defizit, welches nicht durch einen Überschuss gedeckt werden kann, muss sie im Finanzplan ausweisen können, wie der Bilanzfehlbetrag ausgeglichen werden soll.

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5. Würden Sie die Einführung der Individualbesteuerung (Ehepaare werden getrennt als Einzelpersonen besteuert) befürworten?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Heute versteuern Ehepaare ihr Einkommen und Vermögen gemeinsam. Mit der Einführung der Individualbesteuerung würden alle Personen – auch Ehepaare – als Einzelpersonen besteuert werden. Die Besteuerung würde somit unabhängig von der Form des Zusammenlebens (Ehe, Alleinstehende, Konkubinatspaare, eingetragene Partnerschaften) erfolgen.

  • Die Individualbesteuerung ist eine einfache Möglichkeit, um gleich mehrere Probleme und Fehlanreize im Steuersystem zu beseitigen. So würde die sogenannte „Heiratsstrafe“ (Doppelverdiener-Ehepaare, die oft bei der Bundessteuer teilweise höhere Steuern bezahlen als Unverheiratete) abgeschafft und das Arbeiten für den Zweit-Verdiener würde sich auch für Ehepaare steuerlich in jedem Fall lohnen. Dadurch könnte ein grosses inländisches Arbeitspotenzial, vor allem bei den Frauen mobilisiert werden.
  • Der Staat soll sich nicht in die Art und Weise des Zusammenlebens der Bürger/innen einmischen. Das heutige Steuersystem ist auf die "klassische" Familie ausgerichtet, bei welcher der ein Ehepartner arbeitet und der andere den Haushalt besorgt. Dieser Familientyp entspricht allerdings kaum noch der gesellschaftlichen Realität, auch nicht unter Eheleuten.
  • Bei der Individualbesteuerung handelt es sich um die Abschaffung der Ehe im Steuerrecht. Die "klassische" Einverdienerfamilie würde im Vergleich zum heutigen System benachteiligt und es werden neue Ungerechtigkeiten geschaffen.
  • Die Umstellung verursacht einen hohen administrativen Aufwand und erfordert eine komplizierte neue Gesetzgebung, um die geltenden Grundsätze der Verfassung zu respektieren. Dies steht im Gegensatz zum allgemeinen Bedürfnis nach einem einfachen und schnellen Veranlagungsverfahren.
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