Landtagswahlen Liechtenstein
3. Migration & Integration (0/5)

1. Sollen Menschen ohne liechtensteinische Staatsbürgerschaft, die seit vielen Jahren im Land leben, auf Gemeindeebene abstimmen und wählen dürfen?

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Erläuterungen

In Liechtenstein dürfen Menschen ohne liechtensteinische Staatsbürgerschaft nicht wählen oder abstimmen – weder auf Landesebene noch auf Gemeindeebene. Für eine Einbürgerung infolge längerfristigen Wohnsitzes muss man 30 Jahre im Land wohnen, wobei die Jahre bis zum 20. Lebensjahr doppelt gezählt werden. Die antragstellende Person muss zudem auf ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft verzichten.

Stimm- und Wahlrecht in der Europäischen Union
In der Europäischen Union (EU) haben Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates das Recht, auf Gemeindeebene in anderen EU-Staaten zu wählen oder abzustimmen. Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft ist davon nicht betroffen. In rund der Hälfte der EU-Staaten dürfen auch Drittstaatsangehörige wählen. Hierzu gibt es oft Bestimmungen zu Mindestaufenthaltsdauer, Registrierung im Wählerverzeichnis, Aufenthaltsstatus oder entsprechende Vereinbarungen zwischen zwei Staaten.

Stimm- und Wahlrecht in der Schweiz
In der Schweiz dürfen Menschen ohne schweizerische Staatsbürgerschaft unter bestimmten Bedingungen auf Kantonsebene wählen. Das ist derzeit in zwei Kantonen (Neuenburg und Jura) möglich. In den anderen Kantonen jedoch nicht. Auf Gemeindeebene dürfen Menschen ohne schweizerische Staatsbürgerschaft in zahlreichen Gemeinden von Westschweizer Kantonen und auch in einigen Gemeinden in Graubünden und Appenzell wählen. Die Schweiz erlaubt seit 1992 auch die doppelte Staatsbürgerschaft.

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2. Soll die vorübergehende Schutzgewährung für Ukraine-Flüchtlinge aufgehoben werden?

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Erläuterungen

Die Regierung hat am 15. März 2022 die «Verordnung über die vorübergehende Schutzgewährung für bestimmte Personengruppen aus der Ukraine (Ukraine-SchutzV)» beschlossen. Die Verordnung trat am 16. März 2022 in Kraft.

Schutzstatus («S»)
Alle Menschen, die laut Verordnung zu dieser bestimmten Personengruppe gehören, bekommen ein befristetes Aufenthaltsrecht in Liechtenstein. Sie erhalten den Ausweis «S». Diese Personen durchlaufen kein ordentliches Asylverfahren. Der Schutzstatus erlaubt es schulpflichtigen Kindern, die Schule in Liechtenstein zu besuchen. Erwachsene dürfen arbeiten und somit einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

2024 wurden monatlich durchschnittlich 26 Gesuche gestellt.
Per 9. Oktober 2024 befanden sich 677 Schutzsuchende aus der Ukraine in Liechtenstein.

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3. Soll die Flüchtlingspolitik Liechtensteins verschärft werden?

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Erläuterungen

In Liechtenstein gelten Menschen aus anderen Ländern als Flüchtlinge, wenn sie aus begründeter Furcht vor Verfolgung aus ihrem Heimatland fliehen müssen. Gründe dafür können ihre Rasse, Religion, Nationalität, Gruppenzugehörigkeit, ihr Geschlecht oder ihre politische Meinung sein.

Diese Definition folgt der Genfer Flüchtlingskonvention – ein Abkommen, das Liechtenstein rechtsverbindlich umgesetzt hat. Dieses Abkommen regelt, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz Flüchtlinge haben und welche Hilfe und sozialen Rechte ihnen zustehen. 

Zusammenarbeit in Europa
In den Übereinkommen von Schengen und Dublin arbeiten die Mitgliedsstaaten beim Thema Asyl zusammen. Liechtenstein ist wie die Schweiz, Norwegen und Island assoziiertes Mitglied von Schengen und Dublin. Damit ist das Land eng mit der Asylpolitik der Europäischen Union verbunden.

Asylgesuche in Liechtenstein
Im Jahr 2022 gab es gemäss Asylstatistik des Ausländer- und Passamts 584 Asyl- und Schutzgesuche in Liechtenstein. Davon stehen 507 Gesuche im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Die meisten anderen Asylgesuche kamen aus Algerien (15 Personen), Marokko (9 Personen) und Belarus (7 Personen). Dies ist die höchste Anzahl Gesuche seit 1998 (600 Gesuche).

Im europäischen Vergleich weist Liechtenstein mit 1,96 regulären Asylgesuchen pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner einen leicht unterdurchschnittlichen Wert auf. Zypern hat die meisten Asylgesuche (24,1), gefolgt von Österreich (12,2) und Griechenland (3,5). Die Schweiz hat 2,8 Asylgesuche pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner.

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4. Sollen bessere Sprach- und Staatskenntnisse bei Einbürgerungen gefordert werden?

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Erläuterungen

Wenn Menschen die liechtensteinische Staatsbürgerschaft haben möchten, gelten verschiedene Regeln. Laut Bürgerrechtsgesetz (LGBI. 1960.023) muss man Deutsch können. Nach der «Verordnung über den Nachweis der Sprachkenntnisse und der Staatskundeprüfung» (LGBI. 2008.308) ist das Sprachniveau B1 erforderlich.

Europäischer Referenzrahmen
Der Europarat hat den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen entwickelt, um die Sprachkenntnisse vergleichbar zu machen. Liechtenstein ist Mitglied im Europarat und wendet den Referenzrahmen an. Dieser teilt die Sprachkenntnisse in drei Stufen ein:

·       1. Stufe: elementare Sprachanwendung (A1 und A2)

·       2. Stufe: selbstständige Sprachanwendung (B1 und B2)

·       3. Stufe: kompetente Sprachanwendung (C1 und C2)

Wenn man also eine Sprache erlernt, beginnt man mit A1 und geht dann schrittweise weiter nach oben. Die höchste Stufe ist C2.

Sprachniveau B1

Für B1 gelten laut Referenzrahmen folgende Kriterien:

·       Die Person kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht.

·       Sie kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet.

·       Sie kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äussern.

·       Sie kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Nachweis von Deutschkenntnissen
Man kann die Sprachkenntnisse durch anerkannte Diplome wie Zertifikate der Goethe-Institute nachweisen. Alternativ reicht der Nachweis des Deutschunterrichts auf der 9. Schulstufe oder ein Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz aus.

Neben der deutschen Sprache sind Grundkenntnisse der Rechtsordnung und der Staats- und Regierungsform Liechtensteins erforderlich. Hierfür muss man eine Prüfung machen (Staatskundeprüfung). Diese Regeln gelten für Einbürgerungen infolge langfristigen Aufenthalts, Heirat/eingetragener Partnerschaft oder Einbürgerung nach Abstimmung.

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5. Soll Liechtenstein die Beschränkungen für die Zuwanderung von EWR- und Schweizer Staats-angehörigen lockern?

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Erläuterungen

Liechtenstein ist Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Zum EWR gehören neben Liechtenstein die 27 EU-Staaten sowie Island und Norwegen. Der EWR umfasst vier Grundfreiheiten: freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.

Bei dieser Frage geht es um den freien Verkehr von Personen:

Freier Personenverkehr
Die sogenannte Personenfreizügigkeit bezeichnet unter anderem die Freiheit, in einem anderen Land als dem Heimatland wohnen und arbeiten zu dürfen. Menschen mit einer Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes dürfen also unter bestimmten Bedingungen in jedem EWR-Staat wohnen. Die Bedingungen sind zum Beispiel ein Arbeitsvertrag und eine Krankenversicherung. Das gilt auch für Menschen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft.

Sonderregelungen für Liechtenstein
Liechtenstein hat als einziges Mitglied im EWR eine Sonderregelung. Das Land ist lediglich verpflichtet, jährlich mindestens 56 Aufenthaltsbewilligungen an erwerbstätige und 16 an nicht erwerbstätige Personen aus anderen EWR-Ländern zu vergeben. Die Hälfte dieser Bewilligungen wird ausgelost; so haben alle die gleichen Chancen.

Auch mit der Schweiz (kein EWR-Mitglied) gibt es eine Sonderregelung: Die Zuwanderung von Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft nach Liechtenstein ist eingeschränkt. Personen mit Liechtensteiner Staatsbürgerschaft können hingegen ohne Einschränkungen in der Schweiz wohnen.

Nachfrage nach Arbeitskräften
Die bestehenden Zuwanderungsregelungen in Liechtenstein haben dazu geführt, dass das Land stark auf Pendlerinnen und Pendler aus den Nachbarländern Schweiz, Österreich und Deutschland angewiesen ist. Dadurch wird die Nachfrage nach Arbeitskräften im Land gedeckt.

Per 31. Dezember 2022 arbeiteten in Liechtenstein 24‘153 Pendlerinnen und Pendler. Das sind 56,8 Prozent der Beschäftigten.

Bewilligungen für den Familiennachzug
Liechtenstein hat trotz Sonderregelungen eine überdurchschnittlich hohe Zuwanderung – mehr als andere EWR-Staaten. Das liegt auch daran, dass Familienmitglieder aus dem Ausland nachziehen dürfen. Die Anzahl der erteilten Bewilligungen für den Familiennachzug ist nicht limitiert.

Im Jahr 2022 zogen 770 Personen nach Liechtenstein. Rund ein Viertel (25,8 Prozent) davon hatte die liechtensteinische Staatsbürgerschaft. Im gleichen Jahr wanderten 480 Personen aus Liechtenstein aus. 37,1 Prozent davon hatten die liechtensteinische Staatsbürgerschaft.

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