Wenn Menschen die liechtensteinische Staatsbürgerschaft haben möchten, gelten verschiedene Regeln. Laut Bürgerrechtsgesetz (LGBI. 1960.023) muss man Deutsch können. Nach der «Verordnung über den Nachweis der Sprachkenntnisse und der Staatskundeprüfung» (LGBI. 2008.308) ist das Sprachniveau B1 erforderlich.
Europäischer Referenzrahmen
Der Europarat hat den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen entwickelt, um die Sprachkenntnisse vergleichbar zu machen. Liechtenstein ist Mitglied im Europarat und wendet den Referenzrahmen an. Dieser teilt die Sprachkenntnisse in drei Stufen ein:
· 1. Stufe: elementare Sprachanwendung (A1 und A2)
· 2. Stufe: selbstständige Sprachanwendung (B1 und B2)
· 3. Stufe: kompetente Sprachanwendung (C1 und C2)
Wenn man also eine Sprache erlernt, beginnt man mit A1 und geht dann schrittweise weiter nach oben. Die höchste Stufe ist C2.
Sprachniveau B1
Für B1 gelten laut Referenzrahmen folgende Kriterien:
· Die Person kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht.
· Sie kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet.
· Sie kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äussern.
· Sie kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
Nachweis von Deutschkenntnissen
Man kann die Sprachkenntnisse durch anerkannte Diplome wie Zertifikate der Goethe-Institute nachweisen. Alternativ reicht der Nachweis des Deutschunterrichts auf der 9. Schulstufe oder ein Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz aus.
Neben der deutschen Sprache sind Grundkenntnisse der Rechtsordnung und der Staats- und Regierungsform Liechtensteins erforderlich. Hierfür muss man eine Prüfung machen (Staatskundeprüfung). Diese Regeln gelten für Einbürgerungen infolge langfristigen Aufenthalts, Heirat/eingetragener Partnerschaft oder Einbürgerung nach Abstimmung.