Die römisch-katholische Kirche ist laut Verfassung die Landeskirche in Liechtenstein. Alle anderen Religionsgemeinschaften müssen sich privatrechtlich selbst organisieren.
Erzbistum Vaduz
Im Jahr 1997 wurde Vaduz zum Erzbistum erhoben. Das Erzbistum verwaltet die römisch-katholische Kirche in Liechtenstein und erstreckt sich über das gesamte Staatsgebiet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es Forderungen, das Verhältnis von Kirche und Staat neu zu regeln.
Bis heute ist die römisch-katholische Kirche die einzige öffentlich anerkannte Religionsgemeinschaft im Land. Sie wird direkt aus den allgemeinen Steuern finanziert. Auch die Gemeinden unterstützen sie finanziell stark.
Religionsunterricht
Die römisch-katholische und die evangelische Kirche dürfen an allen öffentlichen Schulen Religionsunterricht erteilen. Ein islamischer Religionsunterricht wurde zunächst als Pilotprojekt eingeführt – als freiwilliges, ausserschulisches Wahlangebot für Primarschulkinder. Eine endgültige Einführung erfolgt, sobald der Landtag zustimmt.
Religionsgemeinschaftengesetz
Die Regierung hat dem Landtag ein Religionsgemeinschaftengesetz vorgelegt. Im April 2024 wurde das neue Gesetz zum ersten Mal (erste Lesung) im Landtag behandelt. Die zweite Lesung wird nicht mehr in der Legislaturperiode 2021–2025 erfolgen.
Laut Gesetzesentwurf der Regierung würde die römisch-katholische Kirche ihren Status als Landeskirche behalten. Neu würden auch die evangelische und die evangelisch-lutherische Kirche staatlich anerkannt.
Diese Anerkennung würde auch anderen Religionsgemeinschaften offenstehen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen: mindestens 200 Mitglieder, mindestens 20 Jahre im Land tätig, Anerkennung der liechtensteinischen Rechtsordnung usw.
Das Religionsgemeinschaftengesetz kann erst in Kraft treten, wenn der Staat, die Gemeinden und die römisch-katholische Kirche fertig verhandelt haben und sie eine gemeinsame Regelung gefunden haben.