Landtagswahlen Liechtenstein
3. Migration & Integration (0/3)

1. Sollen Menschen ohne liechtensteinische Staatsbürgerschaft, die seit vielen Jahren im Land leben, auf Gemeindeebene abstimmen und wählen dürfen?

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Erläuterungen

In Liechtenstein dürfen Menschen ohne liechtensteinische Staatsbürgerschaft nicht wählen oder abstimmen – weder auf Landesebene noch auf Gemeindeebene. Für eine Einbürgerung infolge längerfristigen Wohnsitzes muss man 30 Jahre im Land wohnen, wobei die Jahre bis zum 20. Lebensjahr doppelt gezählt werden. Die antragstellende Person muss zudem auf ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft verzichten.

Stimm- und Wahlrecht in der Europäischen Union
In der Europäischen Union (EU) haben Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates das Recht, auf Gemeindeebene in anderen EU-Staaten zu wählen oder abzustimmen. Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft ist davon nicht betroffen. In rund der Hälfte der EU-Staaten dürfen auch Drittstaatsangehörige wählen. Hierzu gibt es oft Bestimmungen zu Mindestaufenthaltsdauer, Registrierung im Wählerverzeichnis, Aufenthaltsstatus oder entsprechende Vereinbarungen zwischen zwei Staaten.

Stimm- und Wahlrecht in der Schweiz
In der Schweiz dürfen Menschen ohne schweizerische Staatsbürgerschaft unter bestimmten Bedingungen auf Kantonsebene wählen. Das ist derzeit in zwei Kantonen (Neuenburg und Jura) möglich. In den anderen Kantonen jedoch nicht. Auf Gemeindeebene dürfen Menschen ohne schweizerische Staatsbürgerschaft in zahlreichen Gemeinden von Westschweizer Kantonen und auch in einigen Gemeinden in Graubünden und Appenzell wählen. Die Schweiz erlaubt seit 1992 auch die doppelte Staatsbürgerschaft.

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2. Soll die vorübergehende Schutzgewährung für Ukraine-Flüchtlinge aufgehoben werden?

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Erläuterungen

Die Regierung hat am 15. März 2022 die «Verordnung über die vorübergehende Schutzgewährung für bestimmte Personengruppen aus der Ukraine (Ukraine-SchutzV)» beschlossen. Die Verordnung trat am 16. März 2022 in Kraft.

Schutzstatus («S»)
Alle Menschen, die laut Verordnung zu dieser bestimmten Personengruppe gehören, bekommen ein befristetes Aufenthaltsrecht in Liechtenstein. Sie erhalten den Ausweis «S». Diese Personen durchlaufen kein ordentliches Asylverfahren. Der Schutzstatus erlaubt es schulpflichtigen Kindern, die Schule in Liechtenstein zu besuchen. Erwachsene dürfen arbeiten und somit einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

2024 wurden monatlich durchschnittlich 26 Gesuche gestellt.
Per 9. Oktober 2024 befanden sich 677 Schutzsuchende aus der Ukraine in Liechtenstein.

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3. Soll die Flüchtlingspolitik Liechtensteins verschärft werden?

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Erläuterungen

In Liechtenstein gelten Menschen aus anderen Ländern als Flüchtlinge, wenn sie aus begründeter Furcht vor Verfolgung aus ihrem Heimatland fliehen müssen. Gründe dafür können ihre Rasse, Religion, Nationalität, Gruppenzugehörigkeit, ihr Geschlecht oder ihre politische Meinung sein.

Diese Definition folgt der Genfer Flüchtlingskonvention – ein Abkommen, das Liechtenstein rechtsverbindlich umgesetzt hat. Dieses Abkommen regelt, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz Flüchtlinge haben und welche Hilfe und sozialen Rechte ihnen zustehen. 

Zusammenarbeit in Europa
In den Übereinkommen von Schengen und Dublin arbeiten die Mitgliedsstaaten beim Thema Asyl zusammen. Liechtenstein ist wie die Schweiz, Norwegen und Island assoziiertes Mitglied von Schengen und Dublin. Damit ist das Land eng mit der Asylpolitik der Europäischen Union verbunden.

Asylgesuche in Liechtenstein
Im Jahr 2022 gab es gemäss Asylstatistik des Ausländer- und Passamts 584 Asyl- und Schutzgesuche in Liechtenstein. Davon stehen 507 Gesuche im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Die meisten anderen Asylgesuche kamen aus Algerien (15 Personen), Marokko (9 Personen) und Belarus (7 Personen). Dies ist die höchste Anzahl Gesuche seit 1998 (600 Gesuche).

Im europäischen Vergleich weist Liechtenstein mit 1,96 regulären Asylgesuchen pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner einen leicht unterdurchschnittlichen Wert auf. Zypern hat die meisten Asylgesuche (24,1), gefolgt von Österreich (12,2) und Griechenland (3,5). Die Schweiz hat 2,8 Asylgesuche pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner.

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