In Liechtenstein gelten Menschen aus anderen Ländern als Flüchtlinge, wenn sie aus begründeter Furcht vor Verfolgung aus ihrem Heimatland fliehen müssen. Gründe dafür können ihre Rasse, Religion, Nationalität, Gruppenzugehörigkeit, ihr Geschlecht oder ihre politische Meinung sein.
Diese Definition folgt der Genfer Flüchtlingskonvention – ein Abkommen, das Liechtenstein rechtsverbindlich umgesetzt hat. Dieses Abkommen regelt, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz Flüchtlinge haben und welche Hilfe und sozialen Rechte ihnen zustehen.
Zusammenarbeit in Europa
In den Übereinkommen von Schengen und Dublin arbeiten die Mitgliedsstaaten beim Thema Asyl zusammen. Liechtenstein ist wie die Schweiz, Norwegen und Island assoziiertes Mitglied von Schengen und Dublin. Damit ist das Land eng mit der Asylpolitik der Europäischen Union verbunden.
Asylgesuche in Liechtenstein
Im Jahr 2022 gab es gemäss Asylstatistik des Ausländer- und Passamts 584 Asyl- und Schutzgesuche in Liechtenstein. Davon stehen 507 Gesuche im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Die meisten anderen Asylgesuche kamen aus Algerien (15 Personen), Marokko (9 Personen) und Belarus (7 Personen). Dies ist die höchste Anzahl Gesuche seit 1998 (600 Gesuche).
Im europäischen Vergleich weist Liechtenstein mit 1,96 regulären Asylgesuchen pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner einen leicht unterdurchschnittlichen Wert auf. Zypern hat die meisten Asylgesuche (24,1), gefolgt von Österreich (12,2) und Griechenland (3,5). Die Schweiz hat 2,8 Asylgesuche pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner.