Wahl des Gemeindepräsidiums Köniz 2021
5. Finances & impôts (0/4)

1. Sollen Ehepaare getrennt als Einzelpersonen besteuert werden (Individualbesteuerung)?

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Heute versteuern Ehepaare ihr Einkommen und Vermögen gemeinsam. Mit der Einführung der Individualbesteuerung würden alle Personen – auch Ehepaare – als Einzelpersonen besteuert werden. Die Besteuerung würde somit unabhängig von der Form des Zusammenlebens (Ehe, Alleinstehende, Konkubinatspaare, eingetragene Partnerschaften) erfolgen.

  • Die Individualbesteuerung ist eine einfache Möglichkeit, um gleich mehrere Probleme und Fehlanreize im Steuersystem zu beseitigen. So würde die sogenannte „Heiratsstrafe“ (Doppelverdiener-Ehepaare, die oft bei der Bundessteuer teilweise höhere Steuern bezahlen als Unverheiratete) abgeschafft und das Arbeiten für den Zweit-Verdiener würde sich auch für Ehepaare steuerlich in jedem Fall lohnen. Dadurch könnte ein grosses inländisches Arbeitspotenzial, vor allem bei den Frauen mobilisiert werden.
  • Der Staat soll sich nicht in die Art und Weise des Zusammenlebens der Bürger/innen einmischen. Das heutige Steuersystem ist auf die "klassische" Familie ausgerichtet, bei welcher der ein Ehepartner arbeitet und der andere den Haushalt besorgt. Dieser Familientyp entspricht allerdings kaum noch der gesellschaftlichen Realität, auch nicht unter Eheleuten.
  • Bei der Individualbesteuerung handelt es sich um die Abschaffung der Ehe im Steuerrecht. Die "klassische" Einverdienerfamilie würde im Vergleich zum heutigen System benachteiligt und es werden neue Ungerechtigkeiten geschaffen.
  • Die Umstellung verursacht einen hohen administrativen Aufwand und erfordert eine komplizierte neue Gesetzgebung, um die geltenden Grundsätze der Verfassung zu respektieren. Dies steht im Gegensatz zum allgemeinen Bedürfnis nach einem einfachen und schnellen Veranlagungsverfahren.
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2. Befürworten Sie eine auf sechs Jahre befristete Steuererhöhung um 1.1 Steuerzehntel (Erhöhung Gemeindesteueranlage von 1.49 auf 1.60 per 1.1.2022)?

3. Befürworten Sie, dass die Grundgebühren für Wasser- und Abfallentsorgung gesenkt werden und dafür der effektive Verbrauch stärker belastet wird?

4. Sollen die freiwilligen Leistungen der Gemeinde (Schwimmbad, Ganztagesschulen, Bibliothekstandorte etc.) einer erneuten Aufgabenprüfung unterzogen werden?

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Explications

Eine kommunale Aufgabenprüfung soll die Leistungen und Aufgaben der Gemeinden überprüfen und aufzeigen, auf welche dieser Aufgaben die Gemeinde in Zukunft verzichten könnte. Die Absicht ist also, die Ausgaben der Gemeinde gegenüber dem aktuellen Stand zu reduzieren.

Letztmals wurde im Frühjahr 2019 eine Aufgabenprüfung in Köniz durchgeführt.

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