Grosser Gemeinderat Zug 2022
8. Énergie & environnement (0/3)

1. Soll die Stadt Zug bei den Klimaschutzmassnahmen vollständig auf Anreize und Zielvereinbarungen setzen, statt auf Verbote und Einschränkungen?

2. Sollen autofreie Siedlungen (d.h. max 0,2 Autos pro Wohnung) von der Stadt Zug aktiv gefördert werden?

3. Soll in der Stadt Zug auf die Verwendung fossiler Energieträger (z.B. Öl und Gas) bis spätestens 2050 verzichtet werden?

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Explications

Der Bundesrat hat 2019 das Netto-Null-Ziel beschlossen. Das heisst, dass die Schweiz bis 2050 unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen soll. Die einzelnen Kantone, so auch der Kanton Zug, tragen mit ihren Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels bei. 

Auch andere Kantone ergreifen Massnahmen, um gegen den Klimawandel vorzugehen. Ab dem 1. September tritt im Kanton Zürich das geänderte Energiegesetz in Kraft. Dies erlaubt den Einbau von Öl- und Gasheizungen nur noch in Ausnahmefällen. Ansonsten sollen zukünftig nur noch klimafreundlichere Heinzungen eingebaut werden dürfen. 

Auch der Kanton St. Gallen ergreift Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels. Der Ostschweizer Klimapolitik sieht vor, dass die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 halbiert werden.

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