Bereits bestehende Massnahmen der Gemeinde finden sich in Art. 51 des Könizer Baureglements:
- 20-40% einer Wohnneubaufläche sollen ab einer Geschossfläche von 4000m2 zum preisgünstigen Wohnungsbau vorgesehen werden müssen, sofern diese in einem Ortsteil liegen, welcher von 'besonders hohen' Mitzinsen betroffen ist.
- Die Gemeinde unterstützt gemeinützige Wohnbauträger bei der Suche nach Bauland
- Die Gemeinde kann Liegenschaften im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abtreten.