Um die schweizerische Staatsangehörigkeit zu erhalten, wird die Zustimmung der Gemeinde, des Kantons und des Bundes benötigt.
Wer seit 10 Jahren in der Schweiz wohnhaft ist und über eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) verfügt, kann bei der Wohngemeinde oder dem Wohnkanton ein Gesuch um die Erteilung der ordentlichen Einbürgerung stellen. Die zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz verbrachten Jahre zählen dabei doppelt. Der tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz muss in diesem Fall mindestens sechs Jahre betragen.
Die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes erfordert, dass die gesuchstellende Person erfolgreich integriert ist, mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut ist und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.
Der Kanton Bern sieht eine zusätzliche Mindestaufenthaltsdauer von zwei Jahren in der Gemeinde und im Kanton vor. Weiter erforderlich sind schriftliche Sprachkompetenzen auf dem Niveau A2 und mündliche auf dem Niveau B1 und das Bestehen des Einbürgerunstests.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt das SEM die Einbürgerungsbewilligung des Bundes und stellt diese der kantonalen Einbürgerungsbehörde zum Entscheid über die Einbürgerung zu.