2. Wahlgang Regierungsrat Luzern 2023
2. Gesundheitswesen (0/2)

1. Sollen Personen, die Angehörige (Erwachsene mit Hilflosenentschädigung) pflegen, finanzielle Entschädigungen erhalten?

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Spiegazioni

Personen im Kanton Luzern, die hilfbedürftige Angehörige pflegen, sollen für ihre Arbeit belohnt werden. Betroffene sollen Zulagen und Gutscheinen für Entlastungsangebote von insgesamt 2000 Franken erhalten. Dies sieht der Gegenvorschlag des Regierungsrats zur «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» der Mitte-Partei (damals noch CVP) vor. Anspruch haben die Pflegenden derjenigen erwachsenen Personen, die zuhause leben und Hilflosenentschädigung beziehen. Rund 3000 Personen dürften diese Voraussetzung erfüllen. Damit belaufen sich die geschätzen Kosten auf jährlich 5 Millionen CHF. Finanziert werden sollen sollen diese Leistungen je zu gleichen Teilen durch Kanton und Gemeinden. 

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2. Soll der Kanton Luzern mehr Geld für die Verbilligung der Krankenkassenprämien bereitstellen?

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Menschen, die in bescheidenen Verhältnissen leben, sollen mehr Individuelle Prämienverbilligung (IPV) erhalten. Des Weiteren will der Luzerner Regierungsrat den Bezügerkreis für die IPV vergrössern.

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