2. Wahlgang Regierungsrat Luzern 2023
3. Schule & Bildung (0/3)

1. Gemäss dem Konzept der integrativen Schule werden Kinder mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen grundsätzlich in regulären Schulklassen unterrichtet. Befürworten Sie dies?

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Im Rahmen der integrativen Schule sollen Kinder, für deren Schulung besondere pädagogische Massnahmen notwendig sind, soweit möglich in einer Regelklasse unterrichtet werden. Das integrative Schulmodell sieht eine gemeinsame Schule für alle vor.

​​​​​​​Die betreffenden Schüler/-innen werden nebst der Lehrperson zusätzlich und individuell von speziell ausgebildeten Fach- und Förderlehrpersonen der schulischen Heilpädagogik auf ihrem Lernweg begleitet. Das Gegenmodell sind Sonderklassen, in denen ausschliesslich Kinder mit Lernschwächen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen unterrichtet werden.

Die integrative Förderung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürnissen wird auf allen Schulstufen angeboten, vor allem aber im Kindergarten und der Primarschule. Ob für eine Schülerin oder einen Schüler eine solche sonderpädagogische Massnahme notwendig ist, wird aufgrund eines Schulische Standortgesprächs (SSG) gefällt. Die Initiative zur Überprüfung einer solchen Massnahme kann sowohl von den Eltern als auch von den Lehrer und Lehrerinnen kommen. Den letztendlichen Entschluss über eine sonderpädagogische Massnahme treffen Eltern, Lehrerpersonen und die jeweilige Schulleitung gemeinsam.

Oft genannte Kritikpunkte an der integrativen Schule sind die damit verbundenen Mehrkosten und die höhere Belastung der Lehrpersonen.

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2. Sollen im Kanton Luzern alle Schulen als Tagesschulen mit freiwilligem Betreuungsangebot (modulare Tagesschule) geführt werden?

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Schulergänzende Kinderbetreuung ist ein pädagogisch geleitetes Betreuungsangebot ergänzend zum Unterricht. Genutzt wird es von Kindern ab Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit. Es wird zwischen modularen und gebundenen Tagesstrukturen unterschieden.

Modulare Tagesstrukturen (freiwilliges Angebot) bieten verschiedene Betreuungseinheiten an. Solche Module gibt es vor und nach dem Unterricht (Morgen-/Nachmittags- bzw. Abendbetreuung) und während dem Mittag (Mittagsbetreuung inkl. Mittagstisch). Je nach Angebot der Tagesstruktur können die Eltern den Wochentag und die Module individuell auswählen.

Gebundene Tagesstrukturen ("obligatorische Tagesschule") gibt es in der Schweiz nur wenige. Bei diesen orientieren sich Schule und Betreuungsangebot an einem gemeinsamen pädagogischen Konzept und werden als Einheit geführt. Die Lehrpläne sind die gleichen wie an anderen öffentlichen Schulen. Tagesschulen sind in Block- und Auffangzeiten unterteilt. Die Blockzeiten dauern etwa von 8.00 bis 16.00 Uhr. Während 4.5 Tagen muss das Kind zu diesen Zeiten anwesend sein (der Mittwochnachmittag ist meist freiwillig). Für die Auffangzeiten vor und nach den Blockzeiten kann man sich freiwillig anmelden. Das Angebot zu den Randzeiten erlaubt den Eltern eine gewisse Flexibilität.

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3. Soll im Kanton Luzern ein verbindliches Mindestpensum von 50% für Lehrpersonen eingeführt werden?

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Lehrpersonen sind in der Zentralschweiz auf Platz 2 der meistgesuchten Berufsgruppen (Adecco Fachkräftemangel-Index 2022). Ein Grund dafür ist, dass viele Lehpersonen in Teilzeitverhältnissen arbeiten: in Luzern haben mehr als 70% der Lehrpersonen ein Pensum unter 50%. Nun fordert ein Postulat, ein Mindestpensum von 50% für Lehrpersonen zu prüfen. 

Der Kanton Genf kennt bereits ein Mindestpensum von 50% und verfügt aktuell über keinen Lehrpersonenmangel. Auch im Kanton Aargau wird diese Massnahme diskutiert.

Gegner wenden ein, dass viele Lehrpersonen wegen dem gestiegenen Arbeitsaufwand gesundheitlich keine höheren Pensen tragen können. Statt einem Pflichtpensum solle man an der Verbesserung von Anstellungsbedingungen ansetzen und Lehrpersonen durch konkurrenzfähige Löhne, reduzierte administrative Arbeit und zusätzliche Ressourcen für die Integration verhaltensauffälliger Schülerinnen und Schüler entlasten.

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