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9. Politisches System & Digitalisierung (0/2)

1. Soll die Einführung der elektronischen Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen (E-Voting) weiter vorangetrieben werden?

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Als E-Voting wird die Möglichkeit bezeichnet, seine Stimme bei Wahlen und Abstimmungen über das Internet abgeben zu können. Stimmberechtige Personen erhalten zusammen mit ihren brieflichen Abstimmungs- oder Wahlunterlagen auf dem Postweg einen Sicherheitscode, mit dem sie sich auf dem E-Voting-Portal einloggen und ihre Stimme abgegeben können. Die Stimmabgabe wird anschliessend verschlüsselt und anonymisiert in der elektronischen Urne gespeichert.

Seit 2004 wurden über 300 Versuche in insgesamt 15 Kantonen durchgeführt. Bis Anfang 2019 wurden dabei in der Schweiz zwei unterschiedliche Systeme eingesetzt – eines der Schweizer Post sowie ein vom Kanton Genf entwickeltes System. Nachdem bei Tests mehrere Sicherheitslücken entdeckt worden sind, wurden beide Systeme vom Markt genommen. Somit steht zurzeit in keinem Kanton eine E-Voting-Plattform im Einsatz. Die Post hat jedoch angekündigt, ab 2020 wieder eine verbessertes System anzubieten. Einzelne Kantone haben bereits erklärt, ab dann E-Voting wieder anbieten zu wollen.

  • Dank E-Voting können alle Wähler/-innen (vor allem auch Auslandschweizer/-innen) unabhängig von ihrem Aufenthaltsort an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Zudem können die Stimmen schnell und exakt ausgezählt werden.
  • Eine einfache Benutzerführung verhindert formale Fehler wie unleserliche Antworten, fehlende Unterschriften, falsch ausgefüllte oder ungültige Wahl- und Abstimmungszettel.
  • Wenn die Hürden für das Abstimmen niedriger sind, werden tendenziell mehr Bürger/-innen ihre Stimme abgeben. Besonders junge Menschen lassen sich mit E-Voting wohl eher an die Urne locken.
  • Kein System ist absolut sicher. In der Schweiz gibt es auch bei den übrigen Stimmkanälen immer wieder Fälle von Wahl- oder Abstimmungsbetrug. Dabei werden z.B. Wahl- und Abstimmungscouverts entwendet und die Unterschriften gefälscht.
  • E-Voting ist nicht sicher. Hackerangriffe, Stimmenkauf und andere Manipulationen stellen grosse Risiken dar. Eine unverfälschte Stimmabgabe kann somit nicht zu 100% garantiert werden. Zudem können die derzeit verfügbaren Systeme das Stimmgeheimnis nicht vollumfänglich schützen (z.B. kann ein von Schadsoftware befallener Computer das Stimmgeheimnis verletzen).
  • Die elektronische Stimmabgabe ist teurer als eine brieflich abgegebene Stimme. Im Kanton Luzern wurden aufgrund der Einführung von E-Voting Kosten von Fr. 3.80 pro Auslandschweizer/-in pro Urnengang berechnet. Bei der brieflichen Wahl betragen die Kosten hingegen Fr. 2.30 pro Auslandschweizer/-in pro Urnengang.
  • Bei der elektronischen Stimmabgabe kann die Stimmabgabe im Gegensatz zu den übrigen Stimmkanälen kaum kontrolliert werden. Somit lässt sich auch die korrekte Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nicht garantieren und kontrollieren.
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2. Soll der Ausbau des Mobilfunknetzes nach 5G-Standard weiter vorangetrieben werden?

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Der digitale Mobilfunk hat sich seit seiner Einführung in den 1990er-Jahren stetig weiterentwickelt. Als nächster Ausbauschritt erfolgt die Einführung der 5. Mobilfunkgeneration (5G) in der Schweiz. Die Einführung von 5G wird für eine deutliche Erhöhung der Datenübertragungskapazitäten sorgen und bietet im Vergleich zu den heutigen 3G- und 4G-Mobilfunkstandards vor allem bei der Entwicklung neuer Technologien entscheidende Vorteile.

Die Parlamente in den Kantonen Genf und Waadt haben ihre Regierungen im April dazu aufgefordert, ein Moratorium für die Installation von 5G-Antennen auf Kantonsgebiet zu prüfen. Als Gründe für das Moratorium werden Unsicherheiten bezüglich der Auswirkungen auf den Menschen (körperliche und psychische Gesundheit) und auf die Natur (inkl. Herstellung, Entsorgung) genannt. Der weitere Ausbau der 5G-Antennen soll gestoppt werden, bis diese Unsicherheiten geklärt wurden.

  • Um die Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft voranzutreiben sind leistungsfähige Mobilfunknetze nach dem 5G-Standard unverzichtbar.
  • Die Wirkung der elektromagnetischen Strahlung auf Natur und Lebewesesn hängt von deren Stärke und Frequenz ab – und nicht von der Technologie. Die vom Bund versteigerten Frequenzen wurden bereits für andere Zwecke wie die Übermittlung von Radio- oder Fernsehsignalen eingesetzt. Zudem unterscheiden sich diese kaum von den heute im Mobilfunk verwendeten Frequenzen. Mit 5G ändert sich an der Strahlenbelastung also wenig.
  • Die neue Technologie betrifft alle Personen in der Schweiz. Die Folgen einer Einführung des hochkomplexen und eventuell gefährlichen Mobilfunk-Systems 5G müssen daher zuerst weiter erforscht werden.
  • Mit 5G würden tausende Tonnen Elektroschrott produziert, grosse Mengen an Energie benötigt, Steuergelder für Einsprachen verbraucht und die Natur in weiten Teilen der Schweiz gefährdet.
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