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10. Sicherheit & Justiz (0/3)

1. Soll die Schweiz das Schengen-Abkommen mit der EU kündigen und wieder verstärkte Personenkontrollen direkt an der Grenze einführen?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Grundidee des Schengen-Abkommens ist die Vereinfachung des Reiseverkehrs innerhalb des der teilnehmenden Staaten (Schengen-Raum). Das Abkommen hat die systematischen Personenkontrollen zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten abgeschafft. Diese finden nur noch an den Aussengrenzen des Schengen-Raumes statt. Am Abkommen beteiligen sich die EU-Staaten (das Vereinigte Königreich und Irland jedoch nur eingeschränkt) sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.

Waren- und Zollkontrollen sind kein Bestandteil des Abkommens und werden weiterhin an allen Grenzen durchgeführt. Besteht ein konkreter polizeilicher Verdacht, können auch weiterhin Personenkontrollen durchgeführt werden. Zudem können im grenznahen Raum auch mobile Kontrollen hinter den Grenzen durchgeführt werden. Ebenfalls zum Schengen-Abkommen gehört eine engere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden (z.B. über das Schengener Informationssystem (SIS) mit Datenbanken und automatisierter Personenfahndung) sowie ein gemeinsames Visum für den gesamten Schengen-Raum (z.B. für Reisende aus Drittstaaten).

In ausserordentlichen Situationen, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt, kann jedes Schengen-Mitglied für bis zu sechs Monate wieder systematische Personenkontrollen an den Grenzen einführen. Solche befristeten Grenzkontrollen können auch eingeführt werden, sollte ein Schengen-Staat seine Aussengrenze nicht ausreichend schützen.

  • Nur mit permanenten und systematischen Personenkontrollen an der Grenze kann die Einreise von kriminellen Personen (z.B. „Kriminaltouristen“) wirkungsvoll bekämpft werden. Punktuelle Kontrollen reichen dazu nicht aus.
  • Die stark schwankende Zahl an Asylbewerber/-innen führt insbesondere an der Grenze zu Italien immer wieder zu Problemen. Ohne systematische Personenkontrollen können radikalisierte Personen aus Kriegsgebieten einreisen, was ein Sicherheitsrisiko darstellt.
  • Die Schengen-Aussengrenzen in Ost- und Südeuropa werden nur sehr schlecht kontrolliert und geschützt. Folglich sind strengere Kontrollen an der Schweizer Grenze notwendig.
  • Die Wiedereinführung von systematischen Personenkontrollen wäre sehr teuer und würde zu grossen Problemen im alltäglichen grenzüberschreitenden Verkehr führen (z.B. lange Wartezeiten an der Grenze). Leidtragende wären primär Grenzgänger/-innen und Personen, die nahe an der Grenze wohnen.
  • Die internationale Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen dank dem Schengen-Abkommen bringt mehr Sicherheit. Ein Alleingang der Schweiz wäre folglich ein Sicherheitsrisiko.
  • Gezielte mobile und unvorhersehbare Kontrollen auch im Landesinnern bringen mehr Sicherheit als statische und berechenbare Kontrollen an der Grenze.
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