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3. Migration & Integration (0/4)

1. Soll der Kanton Ausländer/-innen bei der Integration stärker unterstützen (z.B. durch zusätzliche Sozialarbeiter/-innen)?

2. Sollen die Anforderungen für die Einbürgerungen erhöht werden?

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Erläuterungen

Um das schweizerische Bürgerrecht zu erhalten, wird die Zustimmung der Gemeinde, des Kantons und des Bundes benötigt.

Wer seit 10 Jahren in der Schweiz wohnhaft ist und über eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) verfügt, kann bei der Wohngemeinde oder dem Wohnkanton ein Gesuch um Erteilung der ordentlichen Einbürgerung stellen. Die zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz verbrachten Jahre zählen dabei doppelt. Der tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz muss in diesem Fall mindestens sechs Jahre betragen.

Die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes erfordert, dass die gesuchstellende Person:

- erfolgreich integriert ist;

- mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut ist; und

- die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.

Die kantonale Gesetzgebung sieht eine zusätzliche Mindestaufenthaltsdauer zwischen zwei und fünf Jahren in der Gemeinde und im Kanton vor. Das Verfahren im Kanton und in der Gemeinde ist unterschiedlich und wird durch kantonales Recht geregelt.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt das SEM die Einbürgerungsbewilligung des Bundes und stellt diese der kantonalen Einbürgerungsbehörde zum Entscheid über die Einbürgerung zu.

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3. Sollen Ausänder/-innen, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton Freiburg leben und eine Aufenthaltsbewilligung besitzen, auch auf kantonaler Ebene das Stimm- und Wahlrecht erhalten?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Als aktives Stimmrecht wird das Recht einer Person zu wählen oder abzustimmen bezeichnet. Im Gegensatz dazu bezieht sich das passive Wahlrecht darauf, dass eine Person selbst für ein Amt gewählt werden kann.

In der Schweiz haben Ausländer/-innen auf Bundesebene grundsätzlich kein Stimmrecht. Geknüpft an eine Mindestwohndauer gestehen hingegen einige Kantone und Gemeinden das Stimmrecht auch Ausländer/-innen zu.

Auf kantonaler Ebene kennen nur die Kantone Neuenburg und Jura das (aktive) Ausländerstimmrecht. Deutlich weiter verbreitet ist das Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene. In fast allen Westschweizer Kantonen (Freiburg, Neuenburg, Waadt und Jura) haben Ausländer/-innen in allen Gemeinden das aktive und passive Stimmrecht, während sie im Kanton Genf nur über das aktive Stimmrecht verfügen.

In der Deutschschweiz gibt es kein generelles Ausländerstimmrecht und Versuche es einzuführen sind in zahlreichen Volksabstimmungen gescheitert. Allerdings stellen es die Kantone Basel-Stadt, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden ihren Gemeinden frei, ob sie das Ausländerstimmrecht für kommunale Vorlagen einführen wollen oder nicht.

  • Viele Ausländer/-innen wohnen seit mehr als zehn Jahren bei uns. Sie bezahlen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, haben Kinder, die hier zur Schule gehen und engagieren sich in Vereinen und in den Gemeinden. Daher ist es stossend, dass sie über keine politischen Rechte verfügen, obschon sie all ihren Pflichten nachkommen.
  • Grundsätzlich gilt, dass wer von politischen Entscheidungen betroffen ist, diese auch mitgestalten dürfen soll.
  •  Das Ausländerstimmrecht fördert die Integration der Ausländer/-innen, indem sie mit dem politischen System und der politischen Kultur der Schweiz vertraut werden.
  • Das Stimm- und Wahlrecht soll den Schweizer Bürger/-innen vorbehalten bleiben. Der Weg zum Stimmrecht muss über die Einbürgerung laufen. Grundlage für Gewährung politischer Rechte sind Sprachkenntnisse, Vertrautheit mit dem politischen System und die Akzeptanz des Rechtssystems und der demokratischen Werte. Ist eine Person gut integriert und erfüllt diese Grundlagen, so soll sie den Schritt zur Einbürgerung machen.
  • Durch die Einführung des Ausländerstimmrechts werden die Schweizer/-innen und Schweizer schlechter gestellt, da Ausländer/-innen zwar stimmen dürfen, aber nicht alle Pflichten wie zum Beispiel die Wehrpflicht übernehmen müssen.
  • Es gibt alternative Wege, sich politisch zu beteiligen. So führen z.B. immer mehr Gemeinden Ausländermotionen ein, welche Ausländer/-innen die Gelegenheit gibt, politische Vorstösse ins Gemeindeparlament einzubringen.
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4. Der Kanton Freiburg hat im Rahmen von "Resettlement"-Programmen Flüchtende direkt aus den Lagern aufgenommen. Soll der Kanton dieses Engagement fortsetzen?