Gemeinderatswahlen Uster 2022
5. Finanzen & Steuern (0/4)

1. Haben für Sie Steuersenkungen in Uster in den nächsten vier Jahren Priorität?

2. Sollen die Sparanstrengungen in der Stadt Uster deutlich erhöht werden (z.B. Verzicht auf freiwillige Aufgaben)?

3. Befürworten Sie die Einführung einer Schuldenbremse in Uster (Regel zur Begrenzung der kommunalen Verschuldung)?

4. Sollen Ehepaare getrennt als Einzelpersonen besteuert werden (Individualbesteuerung)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Heute versteuern Ehepaare ihr Einkommen und Vermögen gemeinsam. Mit der Einführung der Individualbesteuerung würden alle Personen – auch Ehepaare – als Einzelpersonen besteuert werden. Die Besteuerung würde somit unabhängig von der Form des Zusammenlebens (Ehe, Alleinstehende, Konkubinatspaare, eingetragene Partnerschaften) erfolgen.

  • Die Individualbesteuerung ist eine einfache Möglichkeit, um gleich mehrere Probleme und Fehlanreize im Steuersystem zu beseitigen. So würde die sogenannte „Heiratsstrafe“ (Doppelverdiener-Ehepaare, die oft bei der Bundessteuer teilweise höhere Steuern bezahlen als Unverheiratete) abgeschafft und das Arbeiten für den Zweit-Verdiener würde sich auch für Ehepaare steuerlich in jedem Fall lohnen. Dadurch könnte ein grosses inländisches Arbeitspotenzial, vor allem bei den Frauen mobilisiert werden.
  • Der Staat soll sich nicht in die Art und Weise des Zusammenlebens der Bürger/innen einmischen. Das heutige Steuersystem ist auf die "klassische" Familie ausgerichtet, bei welcher der ein Ehepartner arbeitet und der andere den Haushalt besorgt. Dieser Familientyp entspricht allerdings kaum noch der gesellschaftlichen Realität, auch nicht unter Eheleuten.
  • Bei der Individualbesteuerung handelt es sich um die Abschaffung der Ehe im Steuerrecht. Die "klassische" Einverdienerfamilie würde im Vergleich zum heutigen System benachteiligt und es werden neue Ungerechtigkeiten geschaffen.
  • Die Umstellung verursacht einen hohen administrativen Aufwand und erfordert eine komplizierte neue Gesetzgebung, um die geltenden Grundsätze der Verfassung zu respektieren. Dies steht im Gegensatz zum allgemeinen Bedürfnis nach einem einfachen und schnellen Veranlagungsverfahren.
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