In der Schweiz ist Lohngleichheit ein Verfassungsrecht und im Gleichstellungsgesetz geregelt. Demnach haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
Gemäss der Lohnstrukturerhebung 2016 des Bundesamts für Statistik gibt es eine unerklärbare Lohndifferenz von sieben bis acht Prozent zwischen den Geschlechtern, trotz gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation.
Im öffentlichen Beschaffungswesen der Schweiz werden heute nur Anbietende berücksichtigt, welche unter anderem die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau erfüllen. Unternehmen, welche sich um einen Auftrag bewerben mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen vorgängig nachweisen, dass die Lohngleichheit eingehalten wird. Zudem können auch Kontrollen durchgeführt werden.
Neu müssen zudem Unternehmen mit mindestens 100 Arbeitnehmenden künftig alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die Unternehmen müssen ihre Angestellten und Aktionäre über die Ergebnisse informieren. Hält ein Unternehmen die Lohngleichheit ein, wird es von weiteren Analysen befreit. Fehlbare Unternehmen werden jedoch nicht bestraft. Es besteht auch keine direkte Verpflichtung, Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit zu ergreifen.
Von dieser Regelung sind knapp ein Prozent aller Unternehmen betroffen. Da es sich um Grossunternehmen handelt, sind rund 47 Prozent aller Beschäftigten in der Schweiz bei diesen Unternehmen beschäftigt.
- Die Lohnabrechnung der Frauen ist im Durchschnitt jeden Monat um 1455 Franken tiefer als jene der Männer (2016). 44% des Lohnunterschieds von 18.3% können nicht erklärt werden und enthalten eine potentielle Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts.
- Die Lohndiskriminierung ist ein strukturelles Problem. Wie auch in anderen Bereichen der Arbeitswelt (Bsp.: Mindestlöhne, Kündigungsschutz, Arbeitszeiten) braucht es hierbei Kontrollmechanismen in Form staatlicher Interventionen.
- Frauen können sich zwar vor dem Arbeitsgericht wehren, jedoch riskieren sie dadurch eine Entlassung. Denn vor Rache-Kündigungen sind sie nur während sechs Monaten geschützt.
- Es kann nicht abschliessend erklärt werden, ob und in welchem Ausmass Frauen bei den Löhnen diskriminiert werden.
- Es soll keine staatliche Einmischung in die Lohnpolitik geben. Die Kontrolle über die Löhne gehört allein dem Arbeitgeber.
- Frauen könnten sich bereits jetzt vor Arbeitsgericht wehren, wenn sie betreffend Lohn diskriminiert werden.