Stadtratswahlen Zug 2022
6. Wirtschaft & Arbeit (0/4)

1. Würden Sie eine Erhöhung der städtischen Beteiligung an der WWZ AG (regionales Energie-, Wasser- und Telekomunternehmen) befürworten?

2. Befürworten Sie die Einführung eines für alle Arbeitnehmenden gültigen Mindestlohnes von CHF 4'000 für eine Vollzeitstelle?

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Erläuterungen

In der Schweiz gibt es bisher keinen gesetzlichen Mindestlohn. In einigen Branchen bestehen Gesamtarbeitsverträge (GAV), in denen Mindestlöhne festgeschrieben sind. Auch in anderen Branchen liegen die tiefsten Löhne häufig über dem Betrag von 22 Franken pro Stunde bzw. 4'000 Franken pro Monat, der als möglicher Mindestlohn genannt wird. Rund 400'000 oder rund 10 Prozent der Arbeitnehmenden arbeiten jedoch zu Löhnen, welche unter diesem Betrag liegen.

Die Kantone Neuenburg, Jura, Genf, Basel-Stadt und Tessin haben inzwischen einen kantonalen Mindestlohn eingeführt.

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3. Befürworten Sie eine strengere Kontrolle der Lohngleichheit von Frauen und Männern in der Stadt?

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Erläuterungen

Obwohl Frauen und Männer der Bundesverfassung nach den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit erhalten sollten, besteht noch immer ein gravierender Unterschied. Basierend auf dem Mittelwert besteht gesamtwirtschaftlich eine unerklärte Lohndifferenz von 8.1%. Seit dem juni 2020 ist das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft. Dieses verpflichtet Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Das Gesetz sieht jedoch keine Kontrollen zur Einhaltung vor, keine Sanktionen bei Nichteinhaltung und das Gesetz betrifft nur einen kleinen Teil der Schweizer Unternehmen. Mit verstärkter Kontrolle könnte die Stadt Zug dazu beitragen, dass Frauen und Männer gleich entlohnt werden und die Gleichstellung der Geschlechter vorangetrieben wird

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4. Soll die Schweiz die bilateralen Verträge mit der EU durch ein Freihandelsabkommen ersetzen (nach dem Vorbild des Brexit-Abkommens zwischen Grossbritannien und der EU)?