Landratswahlen Basel-Landschaft 2023
1. Sozialstaat & Familie (0/3)

1. Befürworten Sie eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen und Männer (z.B. auf 67 Jahre)?

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Erläuterungen

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zu den wichtigsten Sozialwerken der Schweiz und ist ein wesentlicher Pfeiler der schweizerischen Altersvorsorge. Sie ist eine obligatorische Versicherung. Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der notwendige Lebensbedarf (Existenzgrundbedarf) gedeckt werden.

Die AHV-Leistungen sind abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens und der Beitragsdauer. Finanziert wird die AHV nach dem Umlageverfahren. Das heisst, dass Personen im erwerbsfähigen Alter mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der älteren Generationen finanzieren.

Die Anzahl der Renter/-innen im Vergleich zu den Erwerbstätigen wird jedoch immer grösser. Die finanzielle Lage der AHV verschlechtert sich dadurch zusehends.

Um diesem Ungleichgewicht zwischen den Erwerbstätigen und der Rentengeneration beizukommen und das Leistungsniveau der AHV beizubehalten, wird - neben anderen Massnahmen - vorgeschlagen, das Rentenalter der gestiegenen Lebenserwartung anzupassen, damit die AHV finanziell entlastet werden kann. Die Schweizerische Stimmbevölkerung hat am 25. September 2022 die Reform AHV 21 angenommen, die das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 65 erhöht. Diese tritt voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft.

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2. Soll die familienergänzende Kinderbetreuung für alle Einwohner/-innen des Kantons gebührenfrei sein?

3. Gemäss neuem Sozialhilfegesetz erhalten Personen, die länger als zwei Jahre Sozialhilfe beziehen, weniger finanzielle Unterstützung. Befürworten Sie dies?

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Erläuterungen

Im Kanton Basel-Landschaft wurde eine Teilrevision des Sozialhilfegesetzes am 15. Mai 2022 von der Stimmbevölkerung angenommen. Damit wird ein Motivationssystem eingeführt, dass Anreize in Form von Zuschüssen und Abzügen setzt.

Personen werden belohnt, wenn sie sich um ihre Förderung oder eine Ausbildung bemühen, sowie wenn sie ein Beschäftigungsprogramm besuchen. Der Grundbedarf bleibt dabei unverändert. Gleichzeitig wird in dieser Reform ein Langzeitabzug eingeführt, wobei Personen, die mindestens zwei Jahre Sozialhilfe beziehen, 40 Fr. weniger im Monat erhalten.

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