Der Bund hat beschlossen, dass ab dem 23. Oktober 2022 die Finanzierung von politischen Parteien, sowie jene von Wahl- und Abstimmungskampagnen offengelegt werden muss. Dies gilt für Kampagnen, die mindestens 50'000 Fr. kosten und für Geldspenden an Parteien von Einzelpersonen ab 15'000 Fr. im Jahr. Das Gesetz bezieht sich aber nur auf nationale Wahlen, nicht kantonale oder kommunale.