Im Rahmen der Revision des Polizeigesetzes wird darüber diskutiert, ob neu das automatische Scannen von Autonummern erlaubt werden soll.
Das Scannen von Autonummern im Rahmen einer automatisierten Fahrzeugfahndung wird in verschiedenen Kantonen, wie beispielsweise dem Kanton Thurgau, schon länger praktiziert.
Das Scannen von Autonummern soll für Ermittlungen, Fahndungen und Sofortmassnahmen wie beispielsweise bei Suiziddrohungen eingesetzt werden dürfen. Dabei soll sichergestellt werden, dass bei den Aufnahmen die Personen nicht erkennbar sind und die Aufnahmen unmittelbar nachdem es keinen Treffer mit den Fahndungsdaten gegeben hat, gelöscht werden.