In der Schweiz haben Ausländer/-innen auf Bundesebene kein Stimm- und Wahlrecht. Hingegen gestehen einige Kantone und Gemeinden dieses Ausländer/-innen zu, vorausgesetzt die Anforderungen an eine Mindestaufenthaltsdauer von 5-10 Jahren werden erfüllt.
Beim Wahlrecht unterscheidet man zwischen aktiv und passiv. Während man beim aktiven Wahlrecht Personen wählen kann, ermöglicht einem das Passive, sich bei Wahlen für politische Ämter selbst zur Verfügung zu stellen.
Auf kantonaler Ebene kennen nur die Kantone Neuenburg und Jura das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer/-innen. Deutlich weiter verbreitet ist das Ausländerstimm- und Wahlrecht auf der Gemeindeebene. In fast allen Westschweizer Kantonen (Freiburg, Neuenburg, Waadt und Jura) haben Ausländer/-innen in allen Gemeinden das Stimm- und Wahlrecht. Eine Ausnahme bildet der Kanton Genf, der das passive Wahlrecht Ausländer/-innen nicht gewährt.
In der Deutschschweiz gibt es diese politischen Rechte für Ausländer/-innen bisher nicht. Allerdings stellen es die Kantone Basel-Stadt, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden ihren Gemeinden frei, ob sie das Ausländerstimmrecht für kommunale Vorlagen einführen wollen oder nicht.
Die Qualität einer Demokratie misst sich auch daran, wie gross der Anteil der Menschen ist, welche politische Entscheide, welche sie selbst betreffen, auch mitgestalten können. Die mangelnde politische Integration der ausländischen Bevölkerung gilt als eine von drei grossen Schwächen der Demokratie Schweiz: 25% oder ein Viertel der Menschen in der Schweiz sind auf nationaler Ebene vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Viele Ausländer/-innen wohnen seit mehr als zehn Jahren bei uns. Sie bezahlen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, haben Kinder, die hier zur Schule gehen und engagieren sich in Vereinen und in den Gemeinden. Die Gewährung politischer Rechte für Ausländer/-innen würde ihrem Beitrag an die Gesellschaft gerecht werden.
Integration bezweckt ein friedliches Zusammenleben der in- und ausländischen Wohnbevölkerung auf Basis gemeinsamer Grundwerte und der rechtsstaatlichen Ordnung.Das Ausländer/-innenstimmrecht fördert die Integration der Ausländer/-innen, indem sie mit dem politischen System und der politischen Kultur der Schweiz vertraut werden.
Das Stimm- und Wahlrecht soll den Schweizer Bürger/-innen vorbehalten bleiben. Der Weg zum Stimmrecht muss über die Einbürgerung laufen. Grundlage für Gewährung politischer Rechte sind Sprachkenntnisse, Vertrautheit mit dem politischen System und die Akzeptanz des Rechtssystems und der demokratischen Werte. Ist eine Person gut integriert und erfüllt diese Grundlagen, so soll sie den Schritt zur Einbürgerung machen.
Durch die Einführung des Ausländerstimmrechts werden die Schweizer/-innen und Schweizer schlechter gestellt, da Ausländer/-innen zwar stimmen dürfen, aber nicht alle Pflichten wie zum Beispiel die Wehrpflicht übernehmen müssen.
Wenn Ausländerinnen und Ausländern (auch) im Inland das Stimm- und Wahlrecht gewährt wird, können sie ihre politischen Rechte unter Umständen in zwei verschiedenen. Staaten ausüben. Es wird befürchtet, dass dadurch Interessenkonflikte auftreten könnten.