In der Stadt Luzern liegt die Leerwohnungsziffer aktuell bei rund einem Prozent. Dies kann zu einem geringeren Angebot an bezahlbarem Wohnraum führen. Um diesen zu erhalten, fordern gewisse Stimmen das kantonale «Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum» wieder zu aktivieren.
Das Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum sieht vor, «dass jegliche Räume, die Wohnzwecken dienen, nur mit einer Bewilligung des Stadtrates abgebrochen, umgebaut oder ihrem Zweck entzogen werden dürfen». Zuletzt war das Gesetz in der Stadt Luzern von 1990 bis 1998 in Kraft.