Gemäss Schweizerischer Bundesverfassung müssen der Bundesrat und das Parlament Massnahmen zur Wahrung der Neutralität der Schweiz treffen.
Massgebend ist das von der Schweiz ratifizierte Neutralitätsrecht, welches im Haager Abkommen von 1907 die Rechte und Pflichten neutraler Staaten regelt. Dies beinhaltet unter anderem das Nichteinmischen bei bewaffneten Konflikten. Gleichzeitig verfügt die Schweiz aber über eine Armee, um die Unabhängigkeit und territoriale Integrität zu gewährleisten. Die Schweiz ist Mitglied in verschiedenen internationalen Organisationen, aufgrund Ihrer Neutralität jedoch in keinen Militärbündnissen.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde in der Schweiz vermehrt die Frage nach der Vereinbarkeit von wirtschaftlichen Sanktionen mit der Neutralität gestellt. Im Februar 2022 hat der Bundesrat entschieden, einige Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen. Diese sind beispielsweise ein Importverbot von Kohle, Sperre von Vermögenswerten und Exportverbote von Güter für die Luft- und Raumfahrt. Die vollständige Liste findet sich auf der Webseite des SECO.