Im November 2020 scheiterte die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative knapp aufgrund des fehlenden Ständemehrs. Sie forderte, dass sich alle grossen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, bei ihren Geschäften international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Unternehmen, welche aus der Schweiz heraus operieren, sowie deren ausländische Tochterfirmen und von ihnen kontrollierte Unternehmungen sollen zu einer Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschen- und Umweltrechte verpflichtet werden.
Kann der Nachweis einer solchen Sorgfaltsprüfung nicht erbracht werden, wird ein Konzern mit Sitz in der Schweiz für den Schaden haftbar, den er oder eine Tochterfirma im Ausland angerichtet hat. Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden durch Schweizer Unternehmen könnten in der Schweiz auf Wiedergutmachung klagen.
Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards am Produktionsstandort umfassen beispielsweise prekäre Arbeitsbedingungen (z.B. fehlende Sicherheitsstandards), Kinderarbeit in Textilfabriken oder Umweltverschmutzung beim Rohstoffabbau.